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SUMMARY:Belgium e-invoicing: Belgien: strukturierte B2B-E-Rechnungsstellung
  über Peppol verpflichtend
DESCRIPTION:Alle mehrwertsteuerpflichtigen belgischen Unternehmen müssen s
 trukturierte E-Rechnungen (Peppol BIS 3.0 / EN 16931) für inländische B2
 B-Umsätze ausstellen und empfangen können. Andere Kanäle sind nur zulä
 ssig\, wenn beide Parteien zustimmen und das Format EN-16931-konform ist. 
 Ausländische Unternehmen mit nur einer belgischen Mehrwertsteuernummer so
 wie mehrwertsteuerbefreite Unternehmen (Art. 44) sind von der Ausstellungs
 pflicht ausgenommen.\n\nWer betroffen ist: Jeder in Belgien niedergelassen
 e Mehrwertsteuerpflichtige\, einschließlich kleiner Unternehmen\, sowie b
 elgische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen.\n\nWas zu tun ist: R
 egistrieren Sie sich über einen Zugangspunkt oder eine kompatible Buchhal
 tungssoftware im Peppol-Netzwerk\, stellen Sie sicher\, dass alle Kundenre
 chnungen als Peppol-BIS-Rechnungen ausgestellt werden\, und richten Sie de
 n Empfang und die Archivierung eingehender E-Rechnungen ein. Nutzen Sie de
 n vorübergehend erhöhten Investitionsabzug für E-Rechnungssoftware.\n\n
 Sanktion: Feste Verwaltungsbußgelder für die Ausstellung nicht konformer
  Rechnungen (steigend bei wiederholten Verstößen)\n\nHinweis zum Datum: 
 Toleranzfrist endete am 2026-03-31\; Sanktionen werden nun durchgesetzt\n\
 nStatus: In Kraft\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/be-einvoicing-b2b-ma
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