BEGIN:VCALENDAR
VERSION:2.0
PRODID:-//EU Deadline Radar//EN
CALSCALE:GREGORIAN
METHOD:PUBLISH
X-WR-CALNAME:EU Deadline Radar
NAME:EU Deadline Radar
BEGIN:VEVENT
UID:cbam-first-declaration-certificates@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260907T220643Z
DTSTART;VALUE=DATE:20270930
DTEND;VALUE=DATE:20271001
SUMMARY:CBAM: CBAM: erste Jahreserklärung und Abgabe von Zertifikaten für
  Einfuhren 2026 von Stahl\, Aluminium\, Zement und Düngemitteln
DESCRIPTION:Seit dem 1. Januar 2026 müssen Importeure von mehr als 50 Tonn
 en CBAM-Waren pro Jahr (Eisen und Stahl\, Aluminium\, Zement\, Düngemitte
 l\; zusätzlich Wasserstoff und Strom ohne Schwellenwert) zugelassene CBAM
 -Anmelder sein und CBAM-Zertifikate kaufen\, die die eingebetteten Emissio
 nen abdecken. Die erste Jahreserklärung und Zertifikatsabgabe für die Ei
 nfuhren 2026 ist 2027 fällig. Importeure unter 50 Tonnen sind ausgenommen
 \, müssen den Schwellenwert aber im Blick behalten.\n\nWer betroffen ist:
  Jedes Unternehmen\, das die genannten Waren von außerhalb der EU importi
 ert\, einschließlich kleiner Hersteller\, Bauunternehmen und Händler\, d
 ie Stahl- oder Aluminiumprodukte direkt von Lieferanten außerhalb der EU 
 beziehen.\n\nWas zu tun ist: Verfolgen Sie die kumulierten jährlichen Ein
 fuhren von CBAM-Waren nach Gewicht\, um zu wissen\, ob Sie die 50-Tonnen-G
 renze überschreiten. Falls ja\, stellen Sie sicher\, dass Ihnen der Statu
 s als zugelassener Anmelder erteilt wurde\, erheben Sie die tatsächlichen
  Emissionsdaten Ihrer Lieferanten (oder verwenden Sie Standardwerte)\, kau
 fen Sie im Laufe von 2027 Zertifikate und reichen Sie die Erklärung frist
 gerecht im CBAM-Register ein.\n\nSanktion: Sanktion je nicht abgegebenem Z
 ertifikat\, zusätzlich Entzug der Zulassung bei wiederholten Verstößen\
 n\nHinweis zum Datum: Endgültige Phase begann am 2026-01-01\; Importeure 
 mit mehr als 50 Tonnen/Jahr mussten bis zum 2026-03-31 den Status als zuge
 lassener CBAM-Anmelder beantragen. Erklärungsfrist gemäß der CBAM-Verei
 nfachungsverordnung von 2025 – bestätigen Sie dies bei Ihrer nationalen
  CBAM-Behörde\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/c
 bam-first-declaration-certificates
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/cbam-first-declaration-certificates
CATEGORIES:EU,CBAM
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
END:VEVENT
END:VCALENDAR
