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SUMMARY:Germany e-invoicing: Deutschland: Unternehmen mit einem Vorjahresum
 satz über 800.000 € müssen B2B-E-Rechnungen ausstellen
DESCRIPTION:Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen\, deren Umsatz 2026 8
 00.000 € überstiegen hat\, inländische B2B-Rechnungen als strukturiert
 e E-Rechnungen (EN 16931 – XRechnung oder ZUGFeRD 2.x) ausstellen\; PDF 
 und Papier sind für sie nicht mehr zulässig. Ausnahmen: Rechnungen unter
  250 €\, Fahrscheine und Kleinunternehmer.\n\nWer betroffen ist: In Deut
 schland niedergelassene Unternehmen oberhalb der Umsatzgrenze von 800.000 
 € (viele kleine und alle mittleren/großen Unternehmen)\, die andere deu
 tsche Unternehmen fakturieren.\n\nWas zu tun ist: Prüfen Sie Ihren Umsatz
  2026 gegen den Schwellenwert. Konfigurieren Sie Ihr ERP-System zur Erzeug
 ung von XRechnung- oder ZUGFeRD-E-Rechnungen und vereinbaren Sie mit Ihren
  Kunden die Zustellwege (E-Mail\, Peppol\, Portal). Stellen Sie sicher\, d
 ass eingehende E-Rechnungen unverändert in ihrer strukturierten Form arch
 iviert werden (GoBD).\n\n\nHinweis zum Datum: Der Empfang von E-Rechnungen
  ist für alle deutschen Unternehmen bereits seit dem 2025-01-01 verpflich
 tend (Wachstumschancengesetz\, § 14 UStG)\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://
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