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SUMMARY:Germany NIS2 (NIS2UmsuCG): Deutschland: NIS2-regulierte Einrichtung
 en müssen sich beim BSI registrieren
DESCRIPTION:Seit Inkrafttreten des NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsst
 ärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) müssen 'besonders wichtige' und 'wichtige' 
 Einrichtungen nach dem neu gefassten BSIG (Energie\, Transport\, Gesundhei
 t\, digitale Infrastruktur\, Herstellung kritischer Produkte und weitere g
 elistete Sektoren\, in der Regel ab 50 Beschäftigten oder über 10 Mio. 
 € Umsatz\, einige Teilsektoren unabhängig von der Größe) ihren Status
  selbst prüfen und sich innerhalb von 3 Monaten beim BSI registrieren\, u
 nter Angabe von Name/Rechtsform\, Kontaktdaten\, IP-Bereichen und den betr
 offenen Sektoren.\n\nWer betroffen ist: Mittlere und große Unternehmen (s
 owie einige kleinere Unternehmen in bestimmten Sektoren wie Vertrauensdien
 sten\, DNS oder öffentlicher elektronischer Kommunikation) in den 18 NIS2
 -Sektoren gemäß BSIG Anlage 1/2.\n\nWas zu tun ist: Prüfen Sie\, ob Ihr
  Unternehmen in einen regulierten Sektor und die entsprechende Größenkla
 sse fällt. Ist dies der Fall und Sie haben sich noch nicht registriert\, 
 registrieren Sie sich umgehend über das BSI-Registrierungsportal\; beginn
 en Sie anschließend mit der Umsetzung der nach § 30 BSIG erforderlichen 
 Risikomanagementmaßnahmen.\n\nSanktion: Bußgelder bis zu 500.000 € bei
  unterlassener Registrierung (§ 65 Abs. 5 Nr. 5 BSIG i. V. m. § 33)\; f
 ür Verstöße gegen die zugrunde liegenden Risikomanagement- und Meldepfl
 ichten selbst gelten wesentlich höhere Bußgelder (bis zu 10 Mio. € ode
 r 2 % des weltweiten Jahresumsatzes).\n\nHinweis zum Datum: Das NIS2UmsuCG
  (zur Neufassung des BSI-Gesetzes) wurde am 05.12.2025 im Bundesgesetzblat
 t verkündet und trat am 06.12.2025 in Kraft\; § 33 BSIG räumte betroffe
 nen Einrichtungen danach 3 Monate zur Registrierung ein\, also bis zum 06.
 03.2026. Das BSI ließ eine verspätete Registrierung anschließend bis zu
 m 31.07.2026 als Übergangsfrist zu. Beide Termine liegen zum Zeitpunkt de
 r letzten Prüfung bereits in der Vergangenheit\; sie werden zu Referenzzw
 ecken beibehalten und weil dieselbe Drei-Monats-Frist auch für jede Einri
 chtung gilt\, die später neu in den Anwendungsbereich fällt.\n\nStatus: 
 In Kraft\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/de-nis2-bsig-registration-dea
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URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/de-nis2-bsig-registration-deadline
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DESCRIPTION:Germany NIS2 (NIS2UmsuCG): Deutschland: NIS2-regulierte Einrich
 tungen müssen sich beim BSI registrieren — due in 7 days
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 tungen müssen sich beim BSI registrieren — due in 1 day
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