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SUMMARY:Germany pay transparency (EntgTranspG reform): Deutschland: Umsetzu
 ng der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist überfällig
DESCRIPTION:Die Richtlinie (EU) 2023/970 verlangte\, dass Vorschriften zu E
 ntgelttransparenz und Berichterstattung über das geschlechtsspezifische L
 ohngefälle bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt sind (Gehalt
 sspannen vor Vorstellungsgesprächen\, Verbot der Frage nach dem bisherige
 n Gehalt\, Recht der Beschäftigten auf Informationen zum Durchschnittsent
 gelt sowie Berichterstattung zum Gender Pay Gap ab 150 Beschäftigten). De
 utschland hat diese Frist verpasst\; das bestehende Entgelttransparenzgese
 tz von 2017 bleibt in seiner unreformierten\, schwächeren Fassung (nur ei
 n Anspruch auf vergleichende Entgeltauskunft in Unternehmen mit mehr als 2
 00 Beschäftigten) in Kraft\, bis ein Reformgesetz verabschiedet wird.\n\n
 Wer betroffen ist: Alle Arbeitgeber im Hinblick auf die künftigen Transpa
 renz- und Berichtspflichten\; schon jetzt gibt das unreformierte EntgTrans
 pG Beschäftigten in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitenden einen Ans
 pruch auf vergleichende Entgeltauskunft.\n\nWas zu tun ist: Warten Sie nic
 ht auf das deutsche Gesetz: Beginnen Sie bereits jetzt mit geschlechtsneut
 ralen Stellenkategorien und Gehaltsbändern\, da die materiellen Pflichten
  der EU-Richtlinie gelten werden\, sobald Deutschland sie umsetzt (erwarte
 t 2026-2027). Verfolgen Sie Ankündigungen des BMBFSFJ zum Referentenentwu
 rf und zum Zeitplan im Bundestag.\n\nSanktion: Wird durch das deutsche Ums
 etzungsgesetz festgelegt\; das aktuelle EntgTranspG sieht kein allgemeines
  Bußgeldregime vor\, sondern nur individuelle Auskunfts-/Entschädigungsa
 nsprüche.\n\nHinweis zum Datum: Der 07.06.2026 war die EU-Umsetzungsfrist
  für die Richtlinie (EU) 2023/970. Die vom BMBFSFJ eingesetzte Expertenko
 mmission zu einer bürokratiearmen Umsetzung legte ihren Abschlussbericht 
 am 07.11.2025 vor\, mit dem Ziel\, den Gesetzgebungsprozess (Referentenent
 wurf) Anfang 2026 zu starten\; ein verabschiedetes deutsches Gesetz zur Re
 form des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) war zum Zeitpunkt der le
 tzten Prüfung über offizielle Kanäle jedoch nicht auffindbar. Der Statu
 s wird daher als 'verzögert' geführt und nicht als neu bestätigtes nati
 onales Datum\; dies sollte nicht als der Termin behandelt werden\, ab dem 
 die Pflichten in Deutschland gelten\, bis ein nationales Gesetz verabschie
 det ist.\n\nStatus: Verschoben\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/de-pay-
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 etzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist überfällig — due in 7 d
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 etzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist überfällig — due in 1 d
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