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SUMMARY:Estonia e-invoicing: Estland: als E-Rechnungsempfänger registriert
 e Käufer können von jedem Lieferanten E-Rechnungen verlangen
DESCRIPTION:Änderungen des estnischen Rechnungslegungsgesetzes geben jedem
  Unternehmen oder jeder öffentlichen Stelle\, die im Handelsregister als 
 E-Rechnungsempfänger registriert ist\, das Recht\, von Lieferanten maschi
 nenlesbare E-Rechnungen zu verlangen. Sofern nichts anderes vereinbart ist
 \, gilt der EU-Standard EN 16931. Eine allgemeine Pflicht zur Ausstellung 
 von E-Rechnungen besteht noch nicht.\n\nWer betroffen ist: Alle estnischen
  Unternehmen\, die an Unternehmen oder öffentliche Stellen verkaufen\, di
 e als E-Rechnungsempfänger registriert sind\; Verkäufer müssen dem auf 
 Verlangen nachkommen können.\n\nWas zu tun ist: Stellen Sie sicher\, dass
  Ihre Rechnungssoftware EN-16931- oder estnische E-Rechnungen erzeugen kan
 n\, idealerweise über Peppol oder einen E-Rechnungsoperator. Prüfen Sie 
 im Handelsregister\, welche Kunden als E-Rechnungsempfänger gekennzeichne
 t sind\, und registrieren Sie sich selbst zum Empfang von E-Rechnungen.\n\
 n\n\nStatus: In Kraft\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/ee-einvoicing-bu
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