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SUMMARY:Forced Labour Regulation: Zwangsarbeitsverordnung: Verbot des Inver
 kehrbringens\, Verkaufs oder Exports von Produkten aus Zwangsarbeit
DESCRIPTION:Die Verordnung (EU) 2024/3015 verbietet es\, Produkte\, die unt
 er Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden\, auf dem EU-Markt in Verke
 hr zu bringen\, bereitzustellen oder zu exportieren – an jeder Stelle de
 r Lieferkette. Nationale Behörden und die Kommission können verdächtige
  Produkte untersuchen und deren Rückruf\, Spende\, Recycling oder Vernich
 tung anordnen. Es gibt keine Ausnahme nach Unternehmensgröße – ledigli
 ch zusätzliche Leitlinien und eine eigene KMU-Kontaktstelle.\n\nWer betro
 ffen ist: Jedes Unternehmen\, das Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bri
 ngt oder von dort exportiert – Hersteller\, Importeure und Händler jede
 r Größe – mit dem höchsten praktischen Risiko für Importeure\, die a
 us Regionen oder Sektoren mit dokumentiertem Zwangsarbeitsrisiko beziehen.
 \n\nWas zu tun ist: Kartieren Sie Ihre Lieferkette hinsichtlich Zwangsarbe
 itsrisiken\, insbesondere bei Rohstoffen und Lieferanten der ersten Stufe 
 in Hochrisikoregionen oder -sektoren. Richten Sie einen Sorgfaltspflicht- 
 und Beschwerdeprozess ein\, damit Sie auf Auskunftsersuchen der Kommission
  oder des Zolls reagieren können. Bewahren Sie Lieferantenaudits\, Zertif
 izierungen und Verträge auf und verfolgen Sie die Risikoindikatoren-Daten
 bank sowie die KMU-Leitlinien der Kommission.\n\nSanktion: Rückruf sowie 
 Vernichtung\, Recycling oder Spende nicht konformer Produkte\, dazu Verwei
 gerung des Marktzugangs\; eine EU-weite umsatzbezogene Geldbuße ist nicht
  vorgesehen\, doch die Mitgliedstaaten müssen wirksame\, verhältnismäß
 ige und abschreckende Sanktionen festlegen.\n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps
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