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SUMMARY:Pay Transparency Directive: Entgelttransparenz: Grundpflichten (Geh
 altsspannen\, Verbot von Fragen zur Gehaltshistorie\, Recht auf Entgeltinf
 ormationen) gelten für jeden Arbeitgeber
DESCRIPTION:Die Richtlinie (EU) 2023/970 verpflichtet jeden Arbeitgeber in 
 der EU\, unabhängig von seiner Größe\, Bewerbern das Anfangsentgelt ode
 r die Entgeltspanne für die Stelle vor dem Vorstellungsgespräch oder in 
 der Stellenanzeige mitzuteilen\, und verbietet Fragen nach der Gehaltshist
 orie der Bewerber. Beschäftigte erhalten zudem das Recht\, schriftlich Au
 skunft über ihr eigenes Entgeltniveau und das durchschnittliche Entgeltni
 veau nach Geschlecht für Personen mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit
  zu verlangen.\n\nWer betroffen ist: Jeder Arbeitgeber mit mindestens eine
 r beschäftigten Person in einem EU-Land\, einschließlich Kleinst- und Kl
 einunternehmen – anders als die Berichtspflicht zum Gender-Pay-Gap sind 
 diese Grundpflichten nicht auf größere Arbeitgeber beschränkt.\n\nWas z
 u tun ist: Legen Sie für jede offene Stelle eine objektive\, geschlechtsn
 eutrale Entgeltspanne fest und geben Sie diese in der Stellenanzeige oder 
 vor dem ersten Vorstellungsgespräch bekannt. Entfernen Sie Fragen zur Geh
 altshistorie aus Bewerbungsformularen und Interviewleitfäden. Richten Sie
  einen einfachen Prozess ein\, damit Beschäftigte\, die schriftlich anfra
 gen\, innerhalb angemessener Frist ihr eigenes Entgelt und das relevante D
 urchschnittsentgelt erhalten. Prüfen Sie\, ob das Umsetzungsgesetz Ihres 
 Landes bereits verabschiedet wurde – die zugrunde liegende EU-Pflicht gi
 lt unabhängig davon.\n\nSanktion: National durch das Umsetzungsgesetz des
  jeweiligen Mitgliedstaats festgelegt\; die Richtlinie verlangt wirksame\,
  verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen sowie Entschädigungsans
 prüche mit umgekehrter Beweislast\, sobald ein Entgeltgefälle nachgewies
 en ist.\n\nHinweis zum Datum: Richtlinie (EU) 2023/970\, Art. 5 und 7 (Ums
 etzungsfrist: Art. 34). Diese Grundpflichten kennen keine Unternehmensgrö
 ßenschwelle\, anders als die Berichtspflicht zum Gender-Pay-Gap nach Art.
  9\, die nur Arbeitgeber mit 100+ Beschäftigten bindet (siehe pay-transpa
 rency-first-gender-pay-gap-report).\n\nStatus: In Kraft\nhttps://eudeadlin
 es.eu/de/deadline/eu-pay-transparency-baseline-transposition
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/eu-pay-transparency-baseline-transpo
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DESCRIPTION:Pay Transparency Directive: Entgelttransparenz: Grundpflichten 
 (Gehaltsspannen\, Verbot von Fragen zur Gehaltshistorie\, Recht auf Entgel
 tinformationen) gelten für jeden Arbeitgeber — due in 7 days
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DESCRIPTION:Pay Transparency Directive: Entgelttransparenz: Grundpflichten 
 (Gehaltsspannen\, Verbot von Fragen zur Gehaltshistorie\, Recht auf Entgel
 tinformationen) gelten für jeden Arbeitgeber — due in 1 day
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