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SUMMARY:EUDR: EU-Entwaldungsverordnung: Sorgfaltspflichten gelten für Klei
 nst- und Kleinunternehmen
DESCRIPTION:Kleinst- und Kleinunternehmen\, die mit EUDR-Rohstoffen handeln
  (Rinder\, Kakao\, Kaffee\, Palmöl\, Kautschuk\, Soja\, Holz und daraus h
 ergestellte Erzeugnisse)\, erhalten sechs Monate zusätzlich. Kleine nachg
 elagerte Händler müssen vor allem die Referenznummern der vorgelagerten 
 Sorgfaltserklärungen erfassen und weitergeben\; kleine Primärerzeuger in
  Ländern mit geringem Risiko geben eine vereinfachte Erklärung ab.\n\nWe
 r betroffen ist: Kleinst- und kleine Importeure\, Holz- und Möbelherstell
 er\, Kaffeeröstereien\, Schokoladenhersteller\, Druckereien und Einzelhä
 ndler der erfassten Erzeugnisse.\n\nWas zu tun ist: Prüfen Sie\, ob Ihre 
 Produkte in Anhang I der EUDR aufgeführt sind. Fragen Sie Ihre Lieferante
 n nach den Referenznummern ihrer Sorgfaltserklärungen und bewahren Sie di
 ese fünf Jahre auf. Wenn Sie direkt importieren\, registrieren Sie sich i
 m EU-Informationssystem und bereiten Sie Geolokalisierungs- und Legalität
 snachweise vor.\n\nSanktion: Geldbußen von mindestens 4 % des EU-Umsatzes
 \, Einziehung von Waren\, Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren\n\
 nHinweis zum Datum: Verschoben durch Verordnung (EU) 2025/2650\; Kleinst- 
 und Klein-Primärerzeuger in Ländern mit geringem Risiko geben nur eine e
 inmalige vereinfachte Erklärung ab\n\nStatus: Verschoben\nhttps://eudeadl
 ines.eu/de/deadline/eudr-micro-small-operators
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/eudr-micro-small-operators
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