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DTSTART;VALUE=DATE:20270607
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SUMMARY:Pay Transparency Directive: Entgelttransparenz: erster Bericht zum 
 geschlechtsspezifischen Entgeltgefälle für Arbeitgeber mit 150+ Beschäf
 tigten fällig
DESCRIPTION:Die Richtlinie (EU) 2023/970 verpflichtet Arbeitgeber\, Gehalts
 spannen vor Vorstellungsgesprächen offenzulegen\, Bewerber nicht mehr nac
 h ihrer Gehaltshistorie zu fragen\, Beschäftigten ein Auskunftsrecht übe
 r das Durchschnittsentgelt je Kategorie einzuräumen und – bei 150 oder 
 mehr Beschäftigten – Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Entgeltgef
 älle für 2026 bis Juni 2027 zu melden (250+ jährlich\, 150-249 alle dre
 i Jahre). Ein Gefälle über 5 % ohne objektive Rechtfertigung löst eine 
 gemeinsame Entgeltbewertung aus.\n\nWer betroffen ist: Alle Arbeitgeber hi
 nsichtlich der Transparenzrechte\; mittlere und große Arbeitgeber mit 100
 + Beschäftigten hinsichtlich der Berichterstattung zum Entgeltgefälle.\n
 \nWas zu tun ist: Richten Sie objektive\, geschlechtsneutrale Tätigkeitsk
 ategorien und Gehaltsbänder ein. Nehmen Sie Gehaltsspannen in Stellenanze
 igen auf oder teilen Sie sie vor dem Vorstellungsgespräch mit und streich
 en Sie Fragen zur Gehaltshistorie. Arbeitgeber mit 150+ Beschäftigten: Be
 reiten Sie die Gehaltsdaten 2026 nach Geschlecht und Kategorie für den Be
 richt im Juni 2027 auf und prüfen Sie das nationale Recht Ihres Landes f
 ür das genaue Berichtsformat.\n\nSanktion: National festgelegt\; umfasst 
 Geldbußen und Entschädigungsansprüche mit umgekehrter Beweislast\n\nHin
 weis zum Datum: Umsetzungsfrist war der 2026-06-07\; viele Mitgliedstaaten
  (u. a. Lettland\, Polen\, Deutschland\, Frankreich) waren verspätet\, na
 tionale Termine können sich daher leicht verschieben. Arbeitgeber mit 100
 -149 Beschäftigten berichten erstmals bis zum 2031-06-07\n\nStatus: Best
 ätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/pay-transparency-first-gender-p
 ay-gap-report
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