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X-WR-CALNAME:EU Deadline Radar (Germany\, small)
NAME:EU Deadline Radar (Germany\, small)
X-WR-CALDESC:Compliance deadlines for your profile. https://eudeadlines.eu/
 de?c=DE&s=small
BEGIN:VEVENT
UID:cra-vulnerability-incident-reporting@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20260911
DTEND;VALUE=DATE:20260912
SUMMARY:Cyber Resilience Act: CRA: Meldepflicht für aktiv ausgenutzte Schw
 achstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle an ENISA/CSIRT
DESCRIPTION:Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen (Hardware und 
 Software\, einschließlich SaaS-vernetzter Geräte und eigenständiger App
 s) müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheits
 vorfälle über die zentrale Meldeplattform der ENISA melden: Frühwarnung
  innerhalb von 24 Stunden\, vollständige Meldung innerhalb von 72 Stunden
 \, Abschlussbericht innerhalb von 14 Tagen (Schwachstellen) bzw. eines Mon
 ats (Vorfälle). Dies gilt auch für Produkte\, die bereits auf dem Markt 
 sind.\n\nWer betroffen ist: Jeder Hersteller\, der Software oder vernetzte
  Hardware in der EU verkauft\, einschließlich kleiner Softwareanbieter un
 d kommerziell betriebener Open-Source-Projekte. Nicht-kommerzielle Open-So
 urce-Software ist weitgehend ausgenommen.\n\nWas zu tun ist: Richten Sie e
 inen internen Prozess ein\, um ausgenutzte Schwachstellen und Vorfälle in
  Ihren Produkten zu erkennen und zu bewerten. Registrieren Sie sich auf de
 r zentralen Meldeplattform der ENISA und ermitteln Sie Ihr nationales CSIR
 T. Erstellen Sie Meldevorlagen und einen Bereitschaftsplan\, damit Sie die
  24h/72h-Fristen einhalten können. Informieren Sie betroffene Nutzer übe
 r Behebungen.\n\nSanktion: Bis zu 15 Mio. € oder 2\,5 % des weltweiten U
 msatzes\n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/cra-vu
 lnerability-incident-reporting
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/cra-vulnerability-incident-reporting
CATEGORIES:EU,Cyber Resilience Act
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Cyber Resilience Act: CRA: Meldepflicht für aktiv ausgenutzte 
 Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle an ENISA/CSIRT — 
 due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Cyber Resilience Act: CRA: Meldepflicht für aktiv ausgenutzte 
 Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle an ENISA/CSIRT — 
 due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:eu-empco-green-claims-transposition@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20260927
DTEND;VALUE=DATE:20260928
SUMMARY:Empowering Consumers for the Green Transition Directive: Stärkung 
 der Verbraucher für den ökologischen Wandel: Verbot vager und unbelegter
  Umweltaussagen gilt
DESCRIPTION:Die Richtlinie (EU) 2024/825 ändert das EU-Verbraucherschutzre
 cht (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und Verbraucherrechte-
 Richtlinie) und verbietet generische Umweltaussagen\, die nicht durch eine
  anerkannte hervorragende Umweltleistung belegt sind (z. B. 'klimaneutral'
 \, 'umweltfreundlich'\, 'grün' ohne Beleg)\, verbietet Aussagen\, die sic
 h allein auf Emissionskompensation stützen\, und verlangt\, dass Nachhalt
 igkeitssiegel auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von Behörden e
 ingerichtet wurden statt selbst erstellt zu sein. Zudem wird geplante Obso
 leszenz verboten und klarere Informationen zu Haltbarkeit und Reparierbark
 eit von Produkten verlangt.\n\nWer betroffen ist: Jedes Unternehmen\, das 
 Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen macht oder Nachhaltigkeitssiegel auf 
 Produkten oder in an EU-Verbraucher gerichteter Werbung zeigt — am unmit
 telbarsten Online-Einzelhändler sowie Hersteller/Importeure physischer Wa
 ren.\n\nWas zu tun ist: Überprüfen Sie Produktseiten\, Verpackungen und 
 Werbetexte auf generische 'grüne' Aussagen und belegen Sie diese anhand e
 ines anerkannten Standards oder entfernen Sie sie. Verwenden Sie keine kom
 pensationsbasierten 'klimaneutral'-Aussagen mehr ohne die erforderliche Of
 fenlegung. Prüfen Sie\, ob ein verwendetes Nachhaltigkeitssiegel aus eine
 m Zertifizierungssystem oder von einer Behörde stammt und nicht selbst er
 stellt wurde. Ergänzen Sie Produktlisten um Angaben zu Haltbarkeit und Re
 parierbarkeit.\n\nSanktion: National festgelegt im Rahmen der Durchsetzung
  der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken\, verhältnismäßig z
 um Umsatz im betreffenden Mitgliedstaat\n\nHinweis zum Datum: Die Richtlin
 ie (EU) 2024/825 sah vor\, dass die Mitgliedstaaten bis zum 27.03.2026 ums
 etzen und die nationalen Umsetzungsmaßnahmen ab dem 27.09.2026 anwenden m
 ussten (Art. 7).\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline
 /eu-empco-green-claims-transposition
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/eu-empco-green-claims-transposition
CATEGORIES:EU,Empowering Consumers for the Green Transition Directive
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Empowering Consumers for the Green Transition Directive: Stärk
 ung der Verbraucher für den ökologischen Wandel: Verbot vager und unbele
 gter Umweltaussagen gilt — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Empowering Consumers for the Green Transition Directive: Stärk
 ung der Verbraucher für den ökologischen Wandel: Verbot vager und unbele
 gter Umweltaussagen gilt — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:de-sv-beitragsnachweis-monthly@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20260928
DTEND;VALUE=DATE:20260929
SUMMARY:Germany social insurance: Sozialversicherungsbeiträge: Fälligkeit
  der Beitragszahlung und des Beitragsnachweises
RRULE:FREQ=MONTHLY;BYMONTHDAY=28
DESCRIPTION:Arbeitgeber müssen die geschätzten Gesamtsozialversicherungsb
 eiträge (Kranken-\, Renten-\, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) für 
 den laufenden Monat bis zum drittletzten Bankarbeitstag desselben Monats z
 ahlen und kurz zuvor den Beitragsnachweis bei der zuständigen Krankenkass
 e einreichen. Abweichungen zur tatsächlichen Lohnabrechnung werden mit de
 r Zahlung des Folgemonats ausgeglichen.\n\nWer betroffen ist: Jeder Arbeit
 geber in Deutschland mit Beschäftigten\, die der deutschen Sozialversiche
 rung unterliegen\, einschließlich kleiner Unternehmen mit eigener Lohnabr
 echnung oder über ein externes Lohnbüro.\n\nWas zu tun ist: Richten Sie 
 Ihre Lohnabrechnung oder Ihr Lohnbüro so ein\, dass eine Schätzung berec
 hnet und der Beitragsnachweis einige Bankarbeitstage vor dem drittletzten 
 Bankarbeitstag des Monats eingereicht wird\, und zahlen Sie bis zu diesem 
 Termin\; überprüfen Sie das genaue Datum jeden Monat\, da es vom Bankkal
 ender abhängt.\n\n\nHinweis zum Datum: Das Schema erfordert einen festen 
 Kalendertag\; die tatsächliche gesetzliche Regel (§ 23 Abs. 1 SGB IV) is
 t der drittletzte Bankarbeitstag DESSELBEN Monats\, in dem die Arbeit gele
 istet wurde (eine Schätzung\, die im Folgemonat ausgeglichen wird)\, der 
 sich mit Feiertagen und Wochenenden verschiebt. Tag 28 nähert dies für S
 eptember 2026 an\; bestätigen Sie das genaue Datum jeden Monat mit Ihrem 
 Lohnbüro oder Ihrer Krankenkasse. Der Beitragsnachweis selbst ist bereits
  früher fällig\, in der Regel zwei Bankarbeitstage vor dem Zahlungstermi
 n.\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/de-sv-beitrag
 snachweis-monthly
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/de-sv-beitragsnachweis-monthly
CATEGORIES:DE,Germany social insurance
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany social insurance: Sozialversicherungsbeiträge: Fällig
 keit der Beitragszahlung und des Beitragsnachweises — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany social insurance: Sozialversicherungsbeiträge: Fällig
 keit der Beitragszahlung und des Beitragsnachweises — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:de-lohnsteuer-anmeldung-monthly@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20261010
DTEND;VALUE=DATE:20261011
SUMMARY:Germany wage tax: Lohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die Lohnst
 eueranmeldung
RRULE:FREQ=MONTHLY;BYMONTHDAY=10
DESCRIPTION:Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch einre
 ichen und die einbehaltene Lohnsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anme
 ldungszeitraums abführen. Der Zeitraum ist standardmäßig monatlich\, vi
 erteljährlich\, wenn die im Vorjahr einbehaltene Lohnsteuer zwischen 1.08
 0 € und 5.000 € lag\, und jährlich\, wenn sie 1.080 € oder weniger 
 betrug.\n\nWer betroffen ist: Jeder Arbeitgeber in Deutschland mit Beschä
 ftigten\, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen\, einschließlich geschäfts
 führender Gesellschafter auf der GmbH-Gehaltsabrechnung.\n\nWas zu tun is
 t: Reichen Sie die Lohnsteuer-Anmeldung über ELSTER ein und führen Sie d
 ie einbehaltene Lohnsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenen
 falls Kirchensteuer) bis zum 10. des Monats (bzw. Quartals/Jahres) nach de
 m Anmeldungszeitraum ab\; prüfen Sie jährlich\, ob sich Ihr Anmeldungsze
 itraum aufgrund der im Vorjahr einbehaltenen Gesamtsumme ändert.\n\n\n\nS
 tatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/de-lohnsteuer-anmeld
 ung-monthly
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/de-lohnsteuer-anmeldung-monthly
CATEGORIES:DE,Germany wage tax
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany wage tax: Lohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die Lo
 hnsteueranmeldung — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany wage tax: Lohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die Lo
 hnsteueranmeldung — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:de-vat-return-monthly@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20261010
DTEND;VALUE=DATE:20261011
SUMMARY:Germany VAT: Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranm
 eldung
RRULE:FREQ=MONTHLY;BYMONTHDAY=10
DESCRIPTION:Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Vo
 ranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 
 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei klein
 eren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfri
 stverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt w
 erden\; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine So
 ndervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.\n\nWer betroff
 en ist: Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland oberhalb d
 er Kleinunternehmergrenze oder mit Option zur Regelbesteuerung.\n\nWas zu 
 tun ist: Reichen Sie die UStVA über ELSTER ein und zahlen Sie eine fälli
 ge Umsatzsteuer bis zum 10. des Folgemonats nach dem Voranmeldungszeitraum
 . Neu gegründete Unternehmen und Unternehmen mit einer Vorjahresumsatzste
 uer über 9.000 € melden in den ersten beiden Jahren monatlich\; ansonst
 en vierteljährlich\, es sei denn\, die Vorjahresumsatzsteuer überstieg 9
 .000 € oder bestimmte höhere Schwellenwerte\, dann monatlich. Beantrage
 n Sie bei Bedarf über ELSTER (Formular USt 1 H) eine Dauerfristverlänger
 ung um den zusätzlichen Monat\; monatliche Voranmelder müssen die Sonder
 vorauszahlung dafür jährlich erneuern.\n\n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps:
 //eudeadlines.eu/de/deadline/de-vat-return-monthly
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/de-vat-return-monthly
CATEGORIES:DE,Germany VAT
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany VAT: Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Vo
 ranmeldung — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany VAT: Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Vo
 ranmeldung — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:ai-act-legacy-watermarking-grace-end@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20261202
DTEND;VALUE=DATE:20261203
SUMMARY:AI Act: Ende der Übergangsfrist für die Kennzeichnung KI-generier
 ter Inhalte in Bestandssystemen\; Verbot von Generatoren für nicht einver
 nehmliche intime Deepfakes
DESCRIPTION:Generative KI-Systeme\, die bereits vor dem 2. August 2026 auf 
 dem Markt waren\, haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit\, die maschinenlesba
 re Kennzeichnung und Erkennung KI-generierter Ausgaben umzusetzen. Ab dems
 elben Datum sind KI-Systeme\, die zur Erzeugung nicht einvernehmlicher int
 imer oder sexueller Bilder entwickelt wurden\, vollständig verboten.\n\nW
 er betroffen ist: Anbieter generativer KI-Produkte\, die vor August 2026 v
 eröffentlicht wurden und noch keine Wasserzeichen implementiert haben\; j
 edes Unternehmen\, das Bild- oder Videogeneratoren einsetzt.\n\nWas zu tun
  ist: Stellen Sie sicher\, dass jede von Ihnen bereitgestellte generative 
 Funktion bis zum 2. Dezember 2026 Wasserzeichen oder Herkunftsmetadaten au
 sgibt. Prüfen Sie die Roadmaps Ihrer Anbieter\, wenn Sie Generatoren Drit
 ter weiterverkaufen oder einbetten. Entfernen oder blockieren Sie jede Fun
 ktion\, die intime Bilder realer Personen erzeugen könnte.\n\nSanktion: B
 is zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Umsatzes\; verbotene Praktiken b
 is zu 35 Mio. € oder 7 %\n\nHinweis zum Datum: Übergangsfrist eingefüh
 rt durch den Digital Omnibus zu KI (Verordnung 2026/1744) für Systeme\, d
 ie vor dem 2026-08-02 in Verkehr gebracht wurden\; das neue Verbot wurde e
 benfalls durch den Omnibus ergänzt\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadl
 ines.eu/de/deadline/ai-act-legacy-watermarking-grace-end
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/ai-act-legacy-watermarking-grace-end
CATEGORIES:EU,EU AI Act
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:AI Act: Ende der Übergangsfrist für die Kennzeichnung KI-gene
 rierter Inhalte in Bestandssystemen\; Verbot von Generatoren für nicht ei
 nvernehmliche intime Deepfakes — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:AI Act: Ende der Übergangsfrist für die Kennzeichnung KI-gene
 rierter Inhalte in Bestandssystemen\; Verbot von Generatoren für nicht ei
 nvernehmliche intime Deepfakes — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:platform-work-directive-transposition@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20261202
DTEND;VALUE=DATE:20261203
SUMMARY:Platform Work Directive: Plattformarbeitsrichtlinie: Beschäftigung
 svermutung und Regeln zum algorithmischen Management müssen national gelt
 en
DESCRIPTION:Die Richtlinie (EU) 2024/2831 muss bis zum 2. Dezember 2026 umg
 esetzt werden. Für digitale Arbeitsplattformen gilt eine widerlegbare Ver
 mutung\, dass ihre Beschäftigten Arbeitnehmer sind\, wenn die Plattform d
 ie Arbeit steuert\; sie müssen transparent über automatisierte Überwach
 ungs- und Entscheidungssysteme informieren\, bei Entscheidungen wie Kontos
 perrungen Menschen einbeziehen und dürfen bestimmte personenbezogene Date
 n (Emotionen\, private Chats) nicht verarbeiten.\n\nWer betroffen ist: Jed
 e Plattform\, die von Einzelpersonen erbrachte Arbeit über eine App oder 
 Website organisiert (Lieferdienste\, Fahrdienstvermittlung\, Reinigung\, F
 reelancer-Marktplätze)\, einschließlich kleiner Plattformen\; bis Mitte 
 2026 hatten nur Italien und Spanien Gesetzentwürfe.\n\nWas zu tun ist: Be
 urteilen Sie\, ob Ihre Auftragnehmer nach dem nationalen Test als Arbeitne
 hmer gelten würden\, und budgetieren Sie eine Neueinstufung. Dokumentiere
 n Sie jedes automatisierte System\, das Vergütung\, Aufgaben oder Zugang 
 beeinflusst\, bereiten Sie Erklärungen für die Beschäftigten vor und ri
 chten Sie eine menschliche Überprüfung wesentlicher Entscheidungen ein. 
 Verfolgen Sie das Umsetzungsgesetz Ihres Mitgliedstaats.\n\nSanktion: Nati
 onal festgelegt\; Kosten der Neueinstufung und Nachzahlung von Sozialbeitr
 ägen\n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/platform
 -work-directive-transposition
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/platform-work-directive-transpositio
 n
CATEGORIES:EU,Platform Work Directive
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Platform Work Directive: Plattformarbeitsrichtlinie: Beschäfti
 gungsvermutung und Regeln zum algorithmischen Management müssen national 
 gelten — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Platform Work Directive: Plattformarbeitsrichtlinie: Beschäfti
 gungsvermutung und Regeln zum algorithmischen Management müssen national 
 gelten — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:product-liability-directive-software@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20261209
DTEND;VALUE=DATE:20261210
SUMMARY:Product Liability Directive: Neue Produkthaftungsrichtlinie gilt: v
 erschuldensunabhängige Haftung erstreckt sich auf Software\, KI und digit
 ale Dienste
DESCRIPTION:Die Richtlinie (EU) 2024/2853 muss bis zum 9. Dezember 2026 umg
 esetzt werden und gilt für Produkte\, die nach diesem Datum in Verkehr ge
 bracht werden. Software (einschließlich SaaS und KI)\, digitale Fertigung
 sdateien und verbundene Dienste gelten als Produkte\; fehlende Sicherheits
 updates können ein Produkt fehlerhaft machen. Gerichte können die Offenl
 egung von Beweismitteln anordnen und in komplexen Fällen die Fehlerhaftig
 keit vermuten. Kostenlose Open-Source-Software außerhalb einer Geschäfts
 tätigkeit ist ausgenommen.\n\nWer betroffen ist: Hersteller aller Produkt
 e\, Softwareentwickler und SaaS-Anbieter\, Importeure\, Fulfilment-Dienstl
 eister und\, wenn kein EU-Hersteller existiert\, Online-Marktplätze und H
 ändler.\n\nWas zu tun ist: Überprüfen Sie Ihre Produkthaftpflichtversic
 herung auf die Abdeckung von Software- und Cyber-Fehlern. Führen Sie eine
  Richtlinie für Sicherheitsupdates ein und dokumentieren Sie sie. Bewahre
 n Sie technische Dokumentation und Testprotokolle auf\, um auf Offenlegung
 sanordnungen reagieren zu können. Importeure: Stellen Sie sicher\, dass N
 icht-EU-Lieferanten einen Bevollmächtigten in der EU haben\, sonst tragen
  Sie die Haftung.\n\nSanktion: Keine Geldbußen – unbegrenzte zivilrecht
 liche Haftung für Tod\, Körperverletzung\, Sachschäden und Datenverlust
 \n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/product-liabi
 lity-directive-software
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/product-liability-directive-software
CATEGORIES:EU,Product Liability Directive
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Product Liability Directive: Neue Produkthaftungsrichtlinie gil
 t: verschuldensunabhängige Haftung erstreckt sich auf Software\, KI und d
 igitale Dienste — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Product Liability Directive: Neue Produkthaftungsrichtlinie gil
 t: verschuldensunabhängige Haftung erstreckt sich auf Software\, KI und d
 igitale Dienste — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:eudi-wallet-member-states-launch@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20261224
DTEND;VALUE=DATE:20261225
SUMMARY:eIDAS 2: EU Digital Identity Wallet: jeder Mitgliedstaat muss eine 
 Brieftasche anbieten\; öffentliche Stellen müssen sie akzeptieren
DESCRIPTION:Jedes EU-Land muss mindestens eine zertifizierte EU-Brieftasche
  für die digitale Identität (EUDI-Wallet) bereitstellen\, damit sich Bü
 rger und Unternehmen ausweisen\, Dokumente mit qualifizierten elektronisch
 en Signaturen unterzeichnen und geprüfte Attribute (Handelsregistereintra
 g\, Lizenzen) EU-weit teilen können. Öffentliche Verwaltungen müssen si
 e für Online-Dienste akzeptieren.\n\nWer betroffen ist: Noch keine unmitt
 elbare Pflicht für private Unternehmen\; Unternehmen mit Behördenkontakt
  und solche mit KYC-/Onboarding-Prozessen sollten sich darauf vorbereiten\
 , eine wallet-basierte Identifizierung zu akzeptieren.\n\nWas zu tun ist: 
 Planen Sie die Akzeptanz der Wallet im Kunden-Onboarding und in E-Signatur
 -Prozessen (Standards OpenID4VP / OpenID4VCI). Prüfen Sie\, ob Ihre natio
 nale Wallet Unternehmensattribute bietet\, die Sie für Vergabeverfahren\,
  Bankgeschäfte oder Lizenzierungen nutzen könnten.\n\n\nHinweis zum Datu
 m: 24 Monate nach den Durchführungsverordnungen vom 2024-11-28 (Art. 5a V
 erordnung 2024/1183)\; die Kommission kommuniziert dies als „Ende 2026
 “\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/eudi-wallet-
 member-states-launch
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/eudi-wallet-member-states-launch
CATEGORIES:EU,eIDAS 2
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:eIDAS 2: EU Digital Identity Wallet: jeder Mitgliedstaat muss e
 ine Brieftasche anbieten\; öffentliche Stellen müssen sie akzeptieren 
 — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:eIDAS 2: EU Digital Identity Wallet: jeder Mitgliedstaat muss e
 ine Brieftasche anbieten\; öffentliche Stellen müssen sie akzeptieren 
 — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:de-jahresabschluss-offenlegung-yearly@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20261231
DTEND;VALUE=DATE:20270101
SUMMARY:Germany financial statement disclosure: Jahresabschluss: Offenlegun
 g beim Unternehmensregister
RRULE:FREQ=YEARLY;BYMONTH=12;BYMONTHDAY=-1
DESCRIPTION:Kapitalgesellschaften (GmbH\, UG (haftungsbeschränkt) und GmbH
  & Co. KG) müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem
  Bilanzstichtag über das Unternehmensregister/den Bundesanzeiger offenleg
 en (§ 325 Abs. 1a HGB)\; bei einem Unternehmen mit Kalenderjahr als Gesch
 äftsjahr bedeutet das bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Kleine und Kl
 einstkapitalgesellschaften (§ 267/§ 267a HGB) dürfen verkürzte Formate
  nutzen bzw. bei Kleinstkapitalgesellschaften anstelle der vollständigen 
 Veröffentlichung eine bloße Hinterlegung vornehmen\; die 12-Monats-Frist
  selbst gilt jedoch unverändert.\n\nWer betroffen ist: GmbH\, UG (haftung
 sbeschränkt) und andere in Deutschland eingetragene Kapitalgesellschaften
  (sowie qualifizierte GmbH & Co. KG)\; Einzelunternehmen und gewöhnliche 
 Personengesellschaften unterliegen dieser HGB-Offenlegungspflicht in der R
 egel nicht.\n\nWas zu tun ist: Erstellen Sie den Jahresabschluss nach Abla
 uf des Geschäftsjahres und legen Sie ihn offen oder hinterlegen Sie ihn\,
  falls Sie als Kleinstkapitalgesellschaft die Voraussetzungen erfüllen\, 
 über das Portal des Bundesanzeigers/Unternehmensregisters innerhalb von 1
 2 Monaten nach dem Bilanzstichtag.\n\nSanktion: Ordnungsgeldverfahren des 
 Bundesamts für Justiz ab mindestens 2.500 €\, das sich bei fortdauernde
 m Verstoß erhöht und wiederholt festgesetzt werden kann (§ 335 HGB).\n\
 n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/de-jahresabschlu
 ss-offenlegung-yearly
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/de-jahresabschluss-offenlegung-yearl
 y
CATEGORIES:DE,Germany financial statement disclosure
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany financial statement disclosure: Jahresabschluss: Offenl
 egung beim Unternehmensregister — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany financial statement disclosure: Jahresabschluss: Offenl
 egung beim Unternehmensregister — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:de-einvoicing-issuing-800k@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20270101
DTEND;VALUE=DATE:20270102
SUMMARY:Germany e-invoicing: Deutschland: Unternehmen mit einem Vorjahresum
 satz über 800.000 € müssen B2B-E-Rechnungen ausstellen
DESCRIPTION:Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen\, deren Umsatz 2026 8
 00.000 € überstiegen hat\, inländische B2B-Rechnungen als strukturiert
 e E-Rechnungen (EN 16931 – XRechnung oder ZUGFeRD 2.x) ausstellen\; PDF 
 und Papier sind für sie nicht mehr zulässig. Ausnahmen: Rechnungen unter
  250 €\, Fahrscheine und Kleinunternehmer.\n\nWer betroffen ist: In Deut
 schland niedergelassene Unternehmen oberhalb der Umsatzgrenze von 800.000 
 € (viele kleine und alle mittleren/großen Unternehmen)\, die andere deu
 tsche Unternehmen fakturieren.\n\nWas zu tun ist: Prüfen Sie Ihren Umsatz
  2026 gegen den Schwellenwert. Konfigurieren Sie Ihr ERP-System zur Erzeug
 ung von XRechnung- oder ZUGFeRD-E-Rechnungen und vereinbaren Sie mit Ihren
  Kunden die Zustellwege (E-Mail\, Peppol\, Portal). Stellen Sie sicher\, d
 ass eingehende E-Rechnungen unverändert in ihrer strukturierten Form arch
 iviert werden (GoBD).\n\n\nHinweis zum Datum: Der Empfang strukturierter E
 -Rechnungen ist für alle deutschen Unternehmen bereits seit dem 1. Januar
  2025 verpflichtend (Wachstumschancengesetz\, § 14 UStG). Unternehmen mit
  einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € dürfen bis zum 31.12.2027 weiterhi
 n Papierrechnungen oder nicht EN-16931-konforme elektronische Rechnungen v
 ersenden (mit Zustimmung des Empfängers) (§ 27 Abs. 38 Satz 2 UStG).\n\n
 Status: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/de-einvoicing-issui
 ng-800k
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/de-einvoicing-issuing-800k
CATEGORIES:DE,Germany e-invoicing
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany e-invoicing: Deutschland: Unternehmen mit einem Vorjahr
 esumsatz über 800.000 € müssen B2B-E-Rechnungen ausstellen — due in 
 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany e-invoicing: Deutschland: Unternehmen mit einem Vorjahr
 esumsatz über 800.000 € müssen B2B-E-Rechnungen ausstellen — due in 
 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:de-minimum-wage-2027@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20270101
DTEND;VALUE=DATE:20270102
SUMMARY:Germany minimum wage: Deutschland: gesetzlicher Mindestlohn steigt 
 auf 14\,60 €/Stunde
DESCRIPTION:Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 erneut\, 
 auf 14\,60 € brutto pro Stunde – die zweite Stufe\, die durch dieselbe
  Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) festgelegt und am 07.11.
 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Anders als in manchen frühere
 n Zyklen sind sowohl die Stufe 2026 als auch die Stufe 2027 bereits verord
 nungsrechtlich fixiert und nicht nur vorgeschlagen.\n\nWer betroffen ist: 
 Alle Arbeitgeber mit Beschäftigten in Deutschland\, einschließlich Minij
 obs und Werkstudenten.\n\nWas zu tun ist: Planen Sie die Lohnkostensteiger
 ung für 2027 bereits jetzt ein\; prüfen Sie die Minijob-Stundengrenzen e
 rneut anhand des neuen Stundensatzes\; überprüfen Sie Gehaltsbänder ode
 r Ausbildungsvergütungen\, die an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt 
 sind.\n\n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/de-min
 imum-wage-2027
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/de-minimum-wage-2027
CATEGORIES:DE,Germany minimum wage
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany minimum wage: Deutschland: gesetzlicher Mindestlohn ste
 igt auf 14\,60 €/Stunde — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany minimum wage: Deutschland: gesetzlicher Mindestlohn ste
 igt auf 14\,60 €/Stunde — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:data-act-cloud-switching-fees-end@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20270112
DTEND;VALUE=DATE:20270113
SUMMARY:Data Act: Cloud-Anbieter dürfen keine Wechsel- und Datenausgangsge
 bühren mehr verlangen
DESCRIPTION:Ab diesem Datum dürfen Cloud- und Datenverarbeitungsanbieter i
 hren Kunden den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder den Export ihrer Da
 ten (Egress) nicht mehr in Rechnung stellen. Verträge müssen bereits ein
 e Kündigung und Migration innerhalb von 30 Tagen ermöglichen\, und Anbie
 ter müssen den Export in maschinenlesbaren Formaten anbieten.\n\nWer betr
 offen ist: Alle Cloud-\, SaaS-\, PaaS- und Hosting-Anbieter mit EU-Kunden\
 ; jedes Unternehmen\, das Cloud-Dienste bezieht\, profitiert.\n\nWas zu tu
 n ist: Anbieter: Streichen Sie Egress- und Wechselgebühren aus Preisliste
 n und Verträgen und veröffentlichen Sie Bedingungen für die Unterstütz
 ung beim Ausstieg. Kunden: Prüfen Sie Ihre Cloud-Verträge auf Ausstiegsk
 lauseln und nutzen Sie die Regeln\, um Migrationen auszuhandeln\; planen S
 ie einen Anbieterwechsel für die Zeit nach Januar 2027\, um Egress-Kosten
  zu vermeiden.\n\n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadli
 ne/data-act-cloud-switching-fees-end
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/data-act-cloud-switching-fees-end
CATEGORIES:EU,Data Act
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Data Act: Cloud-Anbieter dürfen keine Wechsel- und Datenausgan
 gsgebühren mehr verlangen — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Data Act: Cloud-Anbieter dürfen keine Wechsel- und Datenausgan
 gsgebühren mehr verlangen — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:machinery-regulation-applies@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20270120
DTEND;VALUE=DATE:20270121
SUMMARY:Machinery Regulation: Maschinenverordnung ersetzt die Maschinenrich
 tlinie: neue CE-Anforderungen einschließlich Cybersicherheit und Software
DESCRIPTION:Die Verordnung (EU) 2023/1230 gilt ohne Übergangsfrist für al
 le Maschinen\, die ab dem 20. Januar 2027 in der EU in Verkehr gebracht we
 rden. Sie ergänzt Anforderungen an Softwaresicherheit\, Schutz vor böswi
 lliger Manipulation\, sich selbst weiterentwickelndes (KI-)Verhalten\, dig
 itale Betriebsanleitungen und eine verpflichtende Bewertung durch Dritte f
 ür bestimmte Hochrisiko-Maschinenkategorien.\n\nWer betroffen ist: Herste
 ller\, Importeure und Händler von Maschinen\, Robotern\, Hebezeugen\, unv
 ollständigen Maschinen und Sicherheitsbauteilen (einschließlich Sicherhe
 itssoftware)\, jeder Größe.\n\nWas zu tun ist: Führen Sie eine Lückena
 nalyse Ihrer bestehenden Maschinenmodelle anhand der grundlegenden Anforde
 rungen in Anhang III durch\, insbesondere zu Cybersicherheit und Steuerung
 ssoftware. Aktualisieren Sie technische Unterlagen\, Risikobeurteilungen u
 nd Konformitätserklärungen\; prüfen Sie\, ob Ihr Produkt in Anhang I Te
 il A fällt und eine notifizierte Stelle erfordert. Entscheiden Sie zwisch
 en digitaler und gedruckter Betriebsanleitung (Papier weiterhin auf Anfrag
 e).\n\nSanktion: National festgelegt\; nicht konforme Maschinen dürfen ni
 cht in Verkehr gebracht werden\n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadline
 s.eu/de/deadline/machinery-regulation-applies
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/machinery-regulation-applies
CATEGORIES:EU,Machinery Regulation
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Machinery Regulation: Maschinenverordnung ersetzt die Maschinen
 richtlinie: neue CE-Anforderungen einschließlich Cybersicherheit und Soft
 ware — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Machinery Regulation: Maschinenverordnung ersetzt die Maschinen
 richtlinie: neue CE-Anforderungen einschließlich Cybersicherheit und Soft
 ware — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:battery-passport-qr@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20270218
DTEND;VALUE=DATE:20270219
SUMMARY:Battery Regulation: Digitaler Batteriepass verpflichtend für Elekt
 rofahrzeug-\, LV- und Industriebatterien über 2 kWh
DESCRIPTION:Nach der Verordnung (EU) 2023/1542 muss jede Elektrofahrzeugbat
 terie\, jede Batterie für leichte Verkehrsmittel (E-Bikes\, Roller) und j
 ede Industriebatterie über 2 kWh\, die in Verkehr gebracht wird\, einen Q
 R-Code tragen\, der auf einen digitalen Batteriepass mit Angaben zu Chemie
 \, CO2-Fußabdruck\, Rezyklatanteil\, Leistung und Haltbarkeit verweist.\n
 \nWer betroffen ist: Hersteller und Importeure von EV-Batterien\, Batterie
 n für Leichtfahrzeuge (E-Bikes\, Scooter) und Industriebatterien über 2 
 kWh sowie von Produkten\, die solche Batterien enthalten (E-Bikes\, Energi
 espeichersysteme\, Gabelstapler\, Elektrofahrzeuge)\; Händler müssen pr
 üfen\, ob der QR-Code vorhanden ist. Gewöhnliche Verbraucherbatterien (z
 . B. AA/AAA-\, Handy- oder Laptop-Akkus) und Produkte\, die nur solche ent
 halten\, sind nicht erfasst.\n\nWas zu tun ist: Legen Sie fest\, wer die P
 assdaten hält (Sie oder Ihr Zellenlieferant)\, und wählen Sie einen Anbi
 eter für den Batteriepass. Erfassen Sie den verpflichtenden Datensatz je 
 Batteriemodell\, richten Sie eindeutige Kennungen und QR-Codes auf dem Pro
 dukt ein und planen Sie die Aktualisierung der Zustandsdaten (State of Hea
 lth) über die Lebensdauer der Batterie.\n\nSanktion: National festgelegt\
 ; nicht konforme Batterien können vom Markt genommen werden\n\n\nStatus: 
 Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/battery-passport-qr
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/battery-passport-qr
CATEGORIES:EU,Battery Regulation
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Battery Regulation: Digitaler Batteriepass verpflichtend für E
 lektrofahrzeug-\, LV- und Industriebatterien über 2 kWh — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Battery Regulation: Digitaler Batteriepass verpflichtend für E
 lektrofahrzeug-\, LV- und Industriebatterien über 2 kWh — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:eudr-micro-small-operators@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20270630
DTEND;VALUE=DATE:20270701
SUMMARY:EUDR: EU-Entwaldungsverordnung: Sorgfaltspflichten gelten für Klei
 nst- und Kleinunternehmen
DESCRIPTION:Kleinst- und Kleinunternehmen\, die mit EUDR-Rohstoffen handeln
  (Rinder\, Kakao\, Kaffee\, Palmöl\, Kautschuk\, Soja\, Holz und daraus h
 ergestellte Erzeugnisse)\, erhalten sechs Monate zusätzlich. Kleine nachg
 elagerte Händler müssen vor allem die Referenznummern der vorgelagerten 
 Sorgfaltserklärungen erfassen und weitergeben\; kleine Primärerzeuger in
  Ländern mit geringem Risiko geben eine vereinfachte Erklärung ab.\n\nWe
 r betroffen ist: Kleinst- und kleine Importeure\, Holz- und Möbelherstell
 er\, Kaffeeröstereien\, Schokoladenhersteller\, Druckereien und Einzelhä
 ndler der erfassten Erzeugnisse.\n\nWas zu tun ist: Prüfen Sie\, ob Ihre 
 Produkte in Anhang I der EUDR aufgeführt sind. Fragen Sie Ihre Lieferante
 n nach den Referenznummern ihrer Sorgfaltserklärungen und bewahren Sie di
 ese fünf Jahre auf. Wenn Sie direkt importieren\, registrieren Sie sich i
 m EU-Informationssystem und bereiten Sie Geolokalisierungs- und Legalität
 snachweise vor.\n\nSanktion: Geldbußen von mindestens 4 % des EU-Umsatzes
 \, Einziehung von Waren\, Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren\n\
 nHinweis zum Datum: Verschoben durch Verordnung (EU) 2025/2650\; Kleinst- 
 und Klein-Primärerzeuger in Ländern mit geringem Risiko geben nur eine e
 inmalige vereinfachte Erklärung ab\n\nStatus: Verschoben\nhttps://eudeadl
 ines.eu/de/deadline/eudr-micro-small-operators
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/eudr-micro-small-operators
CATEGORIES:EU,EUDR
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:EUDR: EU-Entwaldungsverordnung: Sorgfaltspflichten gelten für 
 Kleinst- und Kleinunternehmen — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:EUDR: EU-Entwaldungsverordnung: Sorgfaltspflichten gelten für 
 Kleinst- und Kleinunternehmen — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:instant-payments-non-euro-vop@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20270709
DTEND;VALUE=DATE:20270710
SUMMARY:Instant Payments Regulation: Sofortzahlungsverordnung: Senden von E
 uro-Echtzeitüberweisungen und Empfängerprüfung verpflichtend für Banke
 n außerhalb des Euroraums (Polen\, Schweden\, Tschechien usw.)
DESCRIPTION:Zahlungsdienstleister in EU-Ländern außerhalb des Euroraums m
 üssen ab Juli 2027 Euro-Echtzeitüberweisungen und die kostenlose Namens-
 /IBAN-Prüfung (Verification of Payee) anbieten\; damit ist die Einführun
 g EU-weit abgeschlossen.\n\nWer betroffen ist: Banken und Zahlungsinstitut
 e in Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums\; Unternehmen in Polen\, Sch
 weden\, Tschechien\, Ungarn\, Dänemark\, Rumänien und Bulgarien\, die Eu
 ro zahlen oder empfangen.\n\nWas zu tun ist: Unternehmen in Nicht-Euro-Lä
 ndern: Gleichen Sie Lieferanten- und Kundenstammdaten (rechtliche Namen vs
 . Kontoinhaber) vor der Aktivierung der Empfängerprüfung ab\, um abgeleh
 nte oder verzögerte Euro-Zahlungen zu vermeiden\; fragen Sie Ihre Bank na
 ch ihrem Zeitplan.\n\n\nHinweis zum Datum: Der Empfang von Euro-Echtzeitü
 berweisungen ist für Zahlungsdienstleister außerhalb des Euroraums ab 20
 27-01-09 verpflichtend\; Senden und Empfängerprüfung ab 2027-07-09\n\nSt
 atus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/instant-payments-non-
 euro-vop
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/instant-payments-non-euro-vop
CATEGORIES:EU,Instant Payments Regulation
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Instant Payments Regulation: Sofortzahlungsverordnung: Senden v
 on Euro-Echtzeitüberweisungen und Empfängerprüfung verpflichtend für B
 anken außerhalb des Euroraums (Polen\, Schweden\, Tschechien usw.) — du
 e in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Instant Payments Regulation: Sofortzahlungsverordnung: Senden v
 on Euro-Echtzeitüberweisungen und Empfängerprüfung verpflichtend für B
 anken außerhalb des Euroraums (Polen\, Schweden\, Tschechien usw.) — du
 e in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:de-annual-tax-returns-yearly@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20270731
DTEND;VALUE=DATE:20270801
SUMMARY:Germany annual tax returns: ESt/KSt/GewSt: Abgabefrist für die jä
 hrliche Einkommen-/Körperschaft-/Gewerbesteuererklärung
RRULE:FREQ=YEARLY;BYMONTH=7;BYMONTHDAY=-1
DESCRIPTION:Die jährliche Einkommensteuer-\, Körperschaftsteuer- und Gewe
 rbesteuererklärung muss bei Selbsterstellung bis zum 31. Juli des Folgeja
 hres eingereicht werden (§ 149 Abs. 2 AO). Wird die Erklärung von einem 
 Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt\, verlängert sich die F
 rist bis zum letzten Tag des Februars des zweiten Folgejahres (§ 149 Abs.
  3 AO)\, sofern das Finanzamt nicht nach § 149 Abs. 4 einen früheren Ter
 min festlegt.\n\nWer betroffen ist: GmbH/UG (KSt + GewSt)\, Einzelunterneh
 men und Personengesellschaften (ESt/Gewerbesteuer\, soweit einschlägig) s
 owie deren externe Buchhalter/Steuerberater.\n\nWas zu tun ist: Reichen Si
 e die ESt-/KSt-/GewSt-Erklärungen über ELSTER (oder die Software Ihres S
 teuerberaters) bis zum 31. Juli des Folgejahres ein\, oder bestätigen Sie
  mit Ihrem Steuerberater\, dass für Ihre Erklärung die verlängerte Fris
 t bis Ende Februar des zweiten Folgejahres gilt.\n\nSanktion: Verspätungs
 zuschlag in der Regel 0\,25 % der festgesetzten Steuer je angefangenen Mon
 at\, mindestens 25 €/Monat (§ 152 AO)\, zuzüglich einer möglichen Sch
 ätzung der Besteuerungsgrundlagen.\n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudea
 dlines.eu/de/deadline/de-annual-tax-returns-yearly
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/de-annual-tax-returns-yearly
CATEGORIES:DE,Germany annual tax returns
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany annual tax returns: ESt/KSt/GewSt: Abgabefrist für die
  jährliche Einkommen-/Körperschaft-/Gewerbesteuererklärung — due in 7
  days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany annual tax returns: ESt/KSt/GewSt: Abgabefrist für die
  jährliche Einkommen-/Körperschaft-/Gewerbesteuererklärung — due in 1
  day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:ai-act-gpai-legacy-models@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20270802
DTEND;VALUE=DATE:20270803
SUMMARY:AI Act: vor August 2025 in Verkehr gebrachte GPAI-Modelle müssen d
 ie Anforderungen erfüllen
DESCRIPTION:KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck\, die bereits vor d
 em 2. August 2025 auf dem Markt waren\, erhielten zwei Jahre\, um nachzuzi
 ehen. Ab diesem Datum müssen sie dieselben Pflichten zu Dokumentation\, U
 rheberrecht und Trainingsdaten-Zusammenfassung erfüllen wie neue Modelle.
 \n\nWer betroffen ist: Anbieter älterer Foundation Models\, die weiterhin
  in der EU angeboten werden\, einschließlich Unternehmen\, die solche Mod
 elle feinabgestimmt und veröffentlicht haben.\n\nWas zu tun ist: Inventar
 isieren Sie die von Ihnen bereitgestellten Modelle und deren Veröffentlic
 hungsdaten. Ergänzen Sie für Altmodelle nachträglich die technische Dok
 umentation\, die Informationspakete für nachgelagerte Anbieter und die Zu
 sammenfassung der Trainingsdaten oder nehmen Sie die Modelle vom Markt.\n\
 nSanktion: Bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Umsatzes\n\n\nStatus
 : Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/ai-act-gpai-legacy-models
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/ai-act-gpai-legacy-models
CATEGORIES:EU,EU AI Act
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:AI Act: vor August 2025 in Verkehr gebrachte GPAI-Modelle müss
 en die Anforderungen erfüllen — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:AI Act: vor August 2025 in Verkehr gebrachte GPAI-Modelle müss
 en die Anforderungen erfüllen — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:cbam-first-declaration-certificates@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20270930
DTEND;VALUE=DATE:20271001
SUMMARY:CBAM: erste Jahreserklärung und Abgabe von Zertifikaten für Einfu
 hren 2026 von Stahl\, Aluminium\, Zement und Düngemitteln
DESCRIPTION:Seit dem 1. Januar 2026 müssen Importeure von mehr als 50 Tonn
 en CBAM-Waren pro Jahr (Eisen und Stahl\, Aluminium\, Zement\, Düngemitte
 l\; zusätzlich Wasserstoff und Strom ohne Schwellenwert) zugelassene CBAM
 -Anmelder sein und CBAM-Zertifikate kaufen\, die die eingebetteten Emissio
 nen abdecken. Die erste Jahreserklärung und Zertifikatsabgabe für die Ei
 nfuhren 2026 ist 2027 fällig. Importeure unter 50 Tonnen sind ausgenommen
 \, müssen den Schwellenwert aber im Blick behalten.\n\nWer betroffen ist:
  Jedes Unternehmen\, das die genannten Waren von außerhalb der EU importi
 ert\, einschließlich kleiner Hersteller\, Bauunternehmen und Händler\, d
 ie Stahl- oder Aluminiumprodukte direkt von Lieferanten außerhalb der EU 
 beziehen.\n\nWas zu tun ist: Verfolgen Sie die kumulierten jährlichen Ein
 fuhren von CBAM-Waren nach Gewicht\, um zu wissen\, ob Sie die 50-Tonnen-G
 renze überschreiten. Falls ja\, stellen Sie sicher\, dass Ihnen der Statu
 s als zugelassener Anmelder erteilt wurde\, erheben Sie die tatsächlichen
  Emissionsdaten Ihrer Lieferanten (oder verwenden Sie Standardwerte)\, kau
 fen Sie im Laufe von 2027 Zertifikate und reichen Sie die Erklärung frist
 gerecht im CBAM-Register ein.\n\nSanktion: Sanktion je nicht abgegebenem Z
 ertifikat\, zusätzlich Entzug der Zulassung bei wiederholten Verstößen\
 n\nHinweis zum Datum: Endgültige Phase begann am 2026-01-01\; Importeure 
 mit mehr als 50 Tonnen/Jahr mussten bis zum 2026-03-31 den Status als zuge
 lassener CBAM-Anmelder beantragen. Erklärungsfrist gemäß der CBAM-Verei
 nfachungsverordnung von 2025 – bestätigen Sie dies bei Ihrer nationalen
  CBAM-Behörde\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/c
 bam-first-declaration-certificates
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/cbam-first-declaration-certificates
CATEGORIES:EU,CBAM
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:CBAM: erste Jahreserklärung und Abgabe von Zertifikaten für E
 infuhren 2026 von Stahl\, Aluminium\, Zement und Düngemitteln — due in 
 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:CBAM: erste Jahreserklärung und Abgabe von Zertifikaten für E
 infuhren 2026 von Stahl\, Aluminium\, Zement und Düngemitteln — due in 
 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:dac8-crypto-first-report@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20270930
DTEND;VALUE=DATE:20271001
SUMMARY:DAC8: erste jährliche Meldung von Kryptowerte-Transaktionen an die
  Steuerbehörden (für 2026)
DESCRIPTION:Seit dem 1. Januar 2026 müssen Anbieter von Kryptowerte-Dienst
 leistungen (Börsen\, Broker\, Anbieter von Verwahr-Wallets\, einige DeFi-
 Frontends) die Identität und steuerliche Ansässigkeit ihrer Kunden erheb
 en und überprüfen sowie alle Tausch- und Transfertransaktionen von EU-Nu
 tzern aufzeichnen. Die erste jährliche Meldung an die Steuerbehörde ist 
 2027 fällig\, und die Daten werden zwischen den Mitgliedstaaten ausgetaus
 cht. DAC7 verpflichtet digitale Plattformen bereits zu einer ähnlichen j
 ährlichen Meldung (bis 31. Januar) über Verkäufer.\n\nWer betroffen ist
 : Jedes Unternehmen\, das EU-Kunden Krypto-Tausch-\, Transfer- oder Verwah
 rdienste anbietet\, einschließlich nach MiCA zugelassener Firmen und Nich
 t-EU-Anbieter\, die EU-Nutzer bedienen.\n\nWas zu tun ist: Registrieren Si
 e sich als meldender Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in einem Mi
 tgliedstaat\, sofern Sie nicht nach MiCA zugelassen sind. Holen Sie Selbst
 auskünfte (Name\, Adresse\, Steuer-Identifikationsnummer\, steuerliche An
 sässigkeit) von allen Nutzern ein\, führen Sie Transaktionsaufzeichnunge
 n ab dem 1. Januar 2026 und richten Sie die XML-Meldung im nationalen Form
 at vor der ersten Frist ein.\n\nSanktion: National festgelegt\; in der Reg
 el Geldbußen pro nicht gemeldetem Nutzer bzw. Transaktion\n\nHinweis zum 
 Datum: Meldepflicht gilt ab 2026-01-01\; laut Kommission ist die erste Mel
 dung innerhalb von neun Monaten nach Ende des Jahres 2026 fällig – nati
 onale Gesetze können ein früheres Datum vorsehen (z. B. 31. Januar)\, pr
 üfen Sie Ihren Mitgliedstaat\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.e
 u/de/deadline/dac8-crypto-first-report
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/dac8-crypto-first-report
CATEGORIES:EU,DAC8
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:DAC8: erste jährliche Meldung von Kryptowerte-Transaktionen an
  die Steuerbehörden (für 2026) — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:DAC8: erste jährliche Meldung von Kryptowerte-Transaktionen an
  die Steuerbehörden (für 2026) — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:ai-act-high-risk-annex-iii@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20271202
DTEND;VALUE=DATE:20271203
SUMMARY:AI Act: Hochrisiko-Pflichten für Anwendungsfälle nach Anhang III 
 (Personalwesen\, Kredit\, Bildung\, Biometrie\, kritische Infrastruktur)
DESCRIPTION:KI für Personalauswahl und Mitarbeiterführung\, Kreditscoring
 \, Versicherungstarifierung\, Zulassung zu Bildungseinrichtungen\, biometr
 ische Identifizierung\, kritische Infrastruktur und Strafverfolgung wird z
 u „Hochrisiko-KI“. Anbieter brauchen ein Risikomanagementsystem\, Date
 n-Governance\, technische Dokumentation\, Protokollierung\, menschliche Au
 fsicht und eine Konformitätsbewertung\; Betreiber müssen die Systeme gem
 äß Anleitung verwenden\, Protokolle aufbewahren und betroffene Personen 
 informieren.\n\nWer betroffen ist: Unternehmen\, die solche KI-Systeme ent
 wickeln\, sowie jeder Arbeitgeber oder Kreditgeber\, der sie einsetzt (Bet
 reiberpflichten)\, unabhängig von der Größe. KMU erhalten vereinfachte 
 Dokumentationsvorlagen.\n\nWas zu tun ist: Gleichen Sie jedes KI-System\, 
 das Sie entwickeln oder nutzen\, mit Anhang III ab. Legen Sie für betroff
 ene Systeme jetzt eine Compliance-Akte an: Zweckbestimmung\, Risikobewertu
 ng\, Beschreibung der Trainingsdaten\, Konzept der menschlichen Aufsicht\,
  Tests zu Genauigkeit und Cybersicherheit. Betreiber: Beschaffen Sie die A
 nbieterdokumentation\, benennen Sie eine aufsichtführende Person und bere
 iten Sie Informationen für die Beschäftigten vor. Registrieren Sie Syste
 me vor der Nutzung in der EU-Datenbank.\n\nSanktion: Bis zu 15 Mio. € od
 er 3 % des weltweiten Umsatzes (KMU: der niedrigere Betrag)\n\nHinweis zum
  Datum: Vom 2026-08-02 verschoben durch den Digital Omnibus zu KI\, Verord
 nung (EU) 2026/1744 (ABl. 2026-07-24\, in Kraft seit 2026-07-27)\n\nStatus
 : Verschoben\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/ai-act-high-risk-annex-ii
 i
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/ai-act-high-risk-annex-iii
CATEGORIES:EU,EU AI Act
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:AI Act: Hochrisiko-Pflichten für Anwendungsfälle nach Anhang 
 III (Personalwesen\, Kredit\, Bildung\, Biometrie\, kritische Infrastruktu
 r) — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:AI Act: Hochrisiko-Pflichten für Anwendungsfälle nach Anhang 
 III (Personalwesen\, Kredit\, Bildung\, Biometrie\, kritische Infrastruktu
 r) — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:cra-full-application@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20271211
DTEND;VALUE=DATE:20271212
SUMMARY:Cyber Resilience Act: CRA: vollständige Anwendung – Secure-by-De
 sign-Anforderungen\, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung für Soft
 ware und vernetzte Produkte
DESCRIPTION:Ab diesem Datum muss jedes in der EU in Verkehr gebrachte Produ
 kt mit digitalen Elementen die grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen
  erfüllen (sichere Voreinstellungen\, keine bekannten ausnutzbaren Schwac
 hstellen\, Sicherheitsupdates während des Unterstützungszeitraums\, SBOM
 )\, eine Konformitätsbewertung bestehen und die CE-Kennzeichnung tragen. 
 Importeure und Händler müssen die Konformität prüfen.\n\nWer betroffen
  ist: Hersteller\, Importeure und Händler von Software und vernetzter Har
 dware\, die in der EU verkauft wird\, einschließlich kleiner SaaS-Anbiete
 r mit Client-Software\, IoT-Hersteller und App-Entwickler.\n\nWas zu tun i
 st: Klassifizieren Sie jedes Produkt (Standard\, wichtig Klasse I/II oder 
 kritisch)\, um zu wissen\, ob eine Selbstbewertung ausreicht. Führen Sie 
 einen sicheren Entwicklungszyklus\, ein Schwachstellenmanagement und eine 
 Update-Richtlinie ein und erstellen Sie eine SBOM. Bereiten Sie die techni
 sche Dokumentation\, die EU-Konformitätserklärung und Sicherheitsinforma
 tionen für Nutzer vor. Legen Sie den Unterstützungszeitraum des Produkts
  fest (standardmäßig mindestens 5 Jahre).\n\nSanktion: Bis zu 15 Mio. 
 € oder 2\,5 % des weltweiten Umsatzes\n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://e
 udeadlines.eu/de/deadline/cra-full-application
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/cra-full-application
CATEGORIES:EU,Cyber Resilience Act
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Cyber Resilience Act: CRA: vollständige Anwendung – Secure-b
 y-Design-Anforderungen\, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung für 
 Software und vernetzte Produkte — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Cyber Resilience Act: CRA: vollständige Anwendung – Secure-b
 y-Design-Anforderungen\, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung für 
 Software und vernetzte Produkte — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:eu-forced-labour-regulation-applies@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20271214
DTEND;VALUE=DATE:20271215
SUMMARY:Forced Labour Regulation: Zwangsarbeitsverordnung: Verbot des Inver
 kehrbringens\, Verkaufs oder Exports von Produkten aus Zwangsarbeit
DESCRIPTION:Die Verordnung (EU) 2024/3015 verbietet es\, Produkte\, die unt
 er Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden\, auf dem EU-Markt in Verke
 hr zu bringen\, bereitzustellen oder zu exportieren – an jeder Stelle de
 r Lieferkette. Nationale Behörden und die Kommission können verdächtige
  Produkte untersuchen und deren Rückruf\, Spende\, Recycling oder Vernich
 tung anordnen. Es gibt keine Ausnahme nach Unternehmensgröße – ledigli
 ch zusätzliche Leitlinien und eine eigene KMU-Kontaktstelle.\n\nWer betro
 ffen ist: Jedes Unternehmen\, das Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bri
 ngt oder von dort exportiert – Hersteller\, Importeure und Händler jede
 r Größe – mit dem höchsten praktischen Risiko für Importeure\, die a
 us Regionen oder Sektoren mit dokumentiertem Zwangsarbeitsrisiko beziehen.
 \n\nWas zu tun ist: Kartieren Sie Ihre Lieferkette hinsichtlich Zwangsarbe
 itsrisiken\, insbesondere bei Rohstoffen und Lieferanten der ersten Stufe 
 in Hochrisikoregionen oder -sektoren. Richten Sie einen Sorgfaltspflicht- 
 und Beschwerdeprozess ein\, damit Sie auf Auskunftsersuchen der Kommission
  oder des Zolls reagieren können. Bewahren Sie Lieferantenaudits\, Zertif
 izierungen und Verträge auf und verfolgen Sie die Risikoindikatoren-Daten
 bank sowie die KMU-Leitlinien der Kommission.\n\nSanktion: Rückruf sowie 
 Vernichtung\, Recycling oder Spende nicht konformer Produkte\, dazu Verwei
 gerung des Marktzugangs\; eine EU-weite umsatzbezogene Geldbuße ist nicht
  vorgesehen\, doch die Mitgliedstaaten müssen wirksame\, verhältnismäß
 ige und abschreckende Sanktionen festlegen.\n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps
 ://eudeadlines.eu/de/deadline/eu-forced-labour-regulation-applies
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/eu-forced-labour-regulation-applies
CATEGORIES:EU,Forced Labour Regulation
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Forced Labour Regulation: Zwangsarbeitsverordnung: Verbot des I
 nverkehrbringens\, Verkaufs oder Exports von Produkten aus Zwangsarbeit 
 — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Forced Labour Regulation: Zwangsarbeitsverordnung: Verbot des I
 nverkehrbringens\, Verkaufs oder Exports von Produkten aus Zwangsarbeit 
 — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:eudi-wallet-private-acceptance@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20271224
DTEND;VALUE=DATE:20271225
SUMMARY:eIDAS 2: EU Digital Identity Wallet: regulierte private Dienstleist
 er müssen die Wallet zur starken Kundenidentifizierung akzeptieren
DESCRIPTION:Private Unternehmen\, die gesetzlich verpflichtet sind\, Kunden
  mit starker Authentifizierung zu identifizieren – Banken\, Zahlungs- un
 d Kryptounternehmen\, Telekommunikationsanbieter\, Energie- und Versorgung
 sunternehmen\, Versicherer\, Gesundheitsdienstleister\, Verkehrsunternehme
 n und sehr große Online-Plattformen – müssen die EU Digital Identity W
 allet akzeptieren\, wenn ein Nutzer sie anbietet\, zusätzlich zu ihren be
 stehenden Methoden.\n\nWer betroffen ist: Regulierte Dienstleister in den 
 Bereichen Finanzen\, Telekommunikation\, Energie\, Gesundheit\, Verkehr un
 d große Plattformen\, jeder Größe.\n\nWas zu tun ist: Ergänzen Sie Ihr
 e Onboarding- und Verfahren zur starken Authentifizierung um eine wallet-b
 asierte Anmeldung und KYC-Prüfung nach den EU-Referenzstandards und regis
 trieren Sie sich als vertrauende Partei (Relying Party) im Register Ihres 
 Mitgliedstaats. Testen Sie im Laufe von 2027 mit den Pilotprojekten Ihrer 
 nationalen Wallet.\n\nSanktion: Aufsichtsmaßnahmen im Rahmen der national
 en eIDAS-Durchsetzung\n\nHinweis zum Datum: 36 Monate nach den Durchführu
 ngsverordnungen (Art. 5f Verordnung 2024/1183)\; die genauen nationalen Du
 rchsetzungstermine können variieren\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudead
 lines.eu/de/deadline/eudi-wallet-private-acceptance
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/eudi-wallet-private-acceptance
CATEGORIES:EU,eIDAS 2
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:eIDAS 2: EU Digital Identity Wallet: regulierte private Dienstl
 eister müssen die Wallet zur starken Kundenidentifizierung akzeptieren 
 — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:eIDAS 2: EU Digital Identity Wallet: regulierte private Dienstl
 eister müssen die Wallet zur starken Kundenidentifizierung akzeptieren 
 — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:espr-first-delegated-acts-dpp@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20271231
DTEND;VALUE=DATE:20280101
SUMMARY:[indicative date] Ecodesign (ESPR): ESPR: erste produktspezifische 
 Ökodesign- und Digitaler-Produktpass-Regeln (Eisen & Stahl\, Textilien\, 
 Reifen\, Aluminium)
DESCRIPTION:Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (EU) 2024/1
 781 ermöglicht es der Kommission\, Anforderungen an Haltbarkeit\, Reparie
 rbarkeit\, Rezyklatanteil und Informationen produktgruppenweise festzulege
 n\, jeweils mit einem digitalen Produktpass. Die ersten Rechtsakte (Stahl\
 , dann Textilien\, Reifen\, Aluminium\, Möbel) werden 2026-2028 erwartet 
 und gelten nach einer Übergangsfrist. Seit dem 19. Juli 2026 dürfen gro
 ße Unternehmen zudem unverkaufte Kleidung und Schuhe nicht mehr vernichte
 n.\n\nWer betroffen ist: Hersteller\, Importeure und Marken der ersten Pro
 duktgruppen\, insbesondere Kleidung\, Schuhe\, Stahlerzeugnisse\, Reifen u
 nd Möbel\; Einzelhändler müssen die Informationen des Produktpasses anz
 eigen.\n\nWas zu tun ist: Verfolgen Sie den ESPR-Arbeitsplan für Ihre Pro
 duktgruppe. Beginnen Sie\, Produktdaten (Materialien\, Herkunft\, Rezyklat
 anteil\, Reparaturinformationen) strukturiert zu erfassen\, damit sie in e
 inen digitalen Produktpass einfließen können. Führen Sie eine Richtlini
 e und Nachverfolgung für unverkaufte Waren ein – große Unternehmen mü
 ssen aussortierte unverkaufte Produkte bereits offenlegen.\n\n\nHinweis zu
 m Datum: Indikativ. Laut ESPR-Arbeitsplan 2025-2030 der Kommission sind de
 legierte Rechtsakte für Eisen & Stahl 2026 und für Textilien\, Reifen un
 d Aluminium 2027 vorgesehen\; die Pflichten gelten in der Regel etwa 18 Mo
 nate nach Erlass. Stand August 2026 wurde noch kein delegierter Rechtsakt 
 erlassen\n\nStatus: Vorgeschlagen\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/espr
 -first-delegated-acts-dpp
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/espr-first-delegated-acts-dpp
CATEGORIES:EU,Ecodesign (ESPR)
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Ecodesign (ESPR): ESPR: erste produktspezifische Ökodesign- un
 d Digitaler-Produktpass-Regeln (Eisen & Stahl\, Textilien\, Reifen\, Alumi
 nium) — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Ecodesign (ESPR): ESPR: erste produktspezifische Ökodesign- un
 d Digitaler-Produktpass-Regeln (Eisen & Stahl\, Textilien\, Reifen\, Alumi
 nium) — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:late-payment-regulation-proposal@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20271231
DTEND;VALUE=DATE:20280101
SUMMARY:[indicative date] Late Payment Regulation: Vorgeschlagene EU-Zahlun
 gsverzugsverordnung: maximale Zahlungsfrist von 30 Tagen im B2B-Geschäft
DESCRIPTION:Die Kommission hat vorgeschlagen\, die Zahlungsverzugsrichtlini
 e durch eine Verordnung zu ersetzen\, die Zahlungsfristen im B2B- und B2G-
 Geschäft auf 30 Tage begrenzt\, Verzugszinsen automatisch anfallen lässt
  und nationale Durchsetzungsbehörden schafft. Das Dossier ist im Rat seit
  2024 nicht vorangekommen\, ein Datum steht daher nicht fest.\n\nWer betro
 ffen ist: Alle Unternehmen\, insbesondere KMU\, die größere Kunden mit l
 angen Zahlungszielen beliefern.\n\nWas zu tun ist: Noch kein Handlungsbeda
 rf. Beobachten Sie das Dossier\; bei Verabschiedung müssten Verträge mit
  Zahlungsfristen über 30 Tagen neu verhandelt und Rechnungs-/Mahnsysteme 
 angepasst werden\, um gesetzliche Zinsen automatisch zu berechnen.\n\n\nHi
 nweis zum Datum: Platzhalter – es existiert kein Anwendungsdatum. Der Ko
 mmissionsvorschlag COM(2023) 533 ist weiterhin offen: Das Parlament nahm s
 eine Position im April 2024 an\, doch der Zeitplan des Europäischen Parla
 ments ('Legislative Train Schedule') stuft die Akte als 'blockiert' ein (s
 eit über 9 Monaten kein Fortschritt im Rat\, Stand August 2026)\, und der
  EUR-Lex-Verfahrenstracker führt sie als 'laufend' – nicht zurückgezog
 en\, auch wenn dies einige Sekundärquellen behaupten. Die bestehende Rich
 tlinie 2011/7/EU (60-Tage-Standard) gilt weiterhin.\n\nStatus: Vorgeschlag
 en\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/late-payment-regulation-proposal
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/late-payment-regulation-proposal
CATEGORIES:EU,Late Payment Regulation
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Late Payment Regulation: Vorgeschlagene EU-Zahlungsverzugsveror
 dnung: maximale Zahlungsfrist von 30 Tagen im B2B-Geschäft — due in 7 d
 ays
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Late Payment Regulation: Vorgeschlagene EU-Zahlungsverzugsveror
 dnung: maximale Zahlungsfrist von 30 Tagen im B2B-Geschäft — due in 1 d
 ay
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:de-einvoicing-issuing-all@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20280101
DTEND;VALUE=DATE:20280102
SUMMARY:Germany e-invoicing: Deutschland: alle Unternehmen müssen B2B-E-Re
 chnungen ausstellen
DESCRIPTION:Letzter Übergangsschritt: Ab dem 1. Januar 2028 muss jedes deu
 tsche Unternehmen unabhängig vom Umsatz strukturierte E-Rechnungen für i
 nländische B2B-Lieferungen ausstellen. Auch EDI-Verfahren müssen dann EN
 -16931-kompatibel sein.\n\nWer betroffen ist: Deutsche Kleinst- und Kleinu
 nternehmen mit einem Umsatz unter 800.000 €\, die 2027 noch PDF-/Papierr
 echnungen versenden durften.\n\nWas zu tun ist: Wechseln Sie zu einem Rech
 nungswerkzeug\, das XRechnung oder ZUGFeRD erzeugt\, prüfen Sie\, ob Ihre
  EDI-Anbindungen EN-16931-Daten extrahieren können\, und informieren Sie 
 Ihre Kunden über Ihren E-Rechnungs-Zustellweg.\n\n\n\nStatus: Bestätigt\
 nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/de-einvoicing-issuing-all
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/de-einvoicing-issuing-all
CATEGORIES:DE,Germany e-invoicing
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany e-invoicing: Deutschland: alle Unternehmen müssen B2B-
 E-Rechnungen ausstellen — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany e-invoicing: Deutschland: alle Unternehmen müssen B2B-
 E-Rechnungen ausstellen — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:vida-platform-economy-single-registration@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20280701
DTEND;VALUE=DATE:20280702
SUMMARY:ViDA: Regeln zum fiktiven Lieferer für Plattformen bei Kurzzeitver
 mietung und Personenbeförderung\; einzige Mehrwertsteuerregistrierung
DESCRIPTION:Plattformen\, die kurzfristige Unterkunftsvermietungen (bis zu 
 30 Nächte) und Personenbeförderung vermitteln\, gelten als fiktiver Lief
 erer für Mehrwertsteuerzwecke\, wenn der zugrunde liegende Gastgeber oder
  Fahrer keine Mehrwertsteuer berechnet. Die einzige Anlaufstelle (One-Stop
 -Shop) wird erweitert (Verbringung eigener Waren\, B2C-Lieferungen)\, und 
 eine verpflichtende Umkehr der Steuerschuldnerschaft für nicht ansässige
  Lieferer verringert den Bedarf an ausländischen Mehrwertsteuerregistrier
 ungen.\n\nWer betroffen ist: Marktplätze und Buchungsplattformen für Unt
 erkünfte und Beförderung\; KMU\, die grenzüberschreitend in der EU verk
 aufen und derzeit mehrere Mehrwertsteuerregistrierungen halten.\n\nWas zu 
 tun ist: Plattformen: Bauen Sie die Erhebung und Abführung der Mehrwertst
 euer für Umsätze als fiktiver Lieferer auf und erfassen Sie den Mehrwert
 steuerstatus von Gastgebern/Fahrern. Grenzüberschreitende Verkäufer: Pr
 üfen Sie\, ob Sie mit dem erweiterten OSS ab Juli 2028 ausländische Mehr
 wertsteuerregistrierungen schließen können\, und aktualisieren Sie die S
 teuereinstellungen in Ihrem ERP-System.\n\n\nHinweis zum Datum: Richtlinie
  (EU) 2025/516 des Rates\; die Mitgliedstaaten können die Regeln zum fikt
 iven Lieferer für Plattformen bis zum 2030-01-01 aufschieben\n\nStatus: B
 estätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/vida-platform-economy-single
 -registration
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/vida-platform-economy-single-registr
 ation
CATEGORIES:EU,ViDA
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:ViDA: Regeln zum fiktiven Lieferer für Plattformen bei Kurzzei
 tvermietung und Personenbeförderung\; einzige Mehrwertsteuerregistrierung
  — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:ViDA: Regeln zum fiktiven Lieferer für Plattformen bei Kurzzei
 tvermietung und Personenbeförderung\; einzige Mehrwertsteuerregistrierung
  — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:ai-act-high-risk-annex-i-products@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20280802
DTEND;VALUE=DATE:20280803
SUMMARY:AI Act: Hochrisiko-Regeln für KI in regulierten Produkten (Maschin
 en\, Medizinprodukte\, Spielzeug\, Aufzüge)
DESCRIPTION:KI\, die Sicherheitsbauteil eines Produkts ist\, das unter die 
 in Anhang I aufgeführten EU-Produktvorschriften fällt (Maschinen\, Mediz
 inprodukte\, Spielzeug\, Aufzüge\, Fahrzeuge usw.)\, muss die Hochrisiko-
 Anforderungen des AI Act im Rahmen der CE-Konformitätsbewertung des Produ
 kts erfüllen.\n\nWer betroffen ist: Hersteller und Importeure physischer 
 Produkte mit KI-Sicherheitsfunktionen sowie deren Softwarelieferanten.\n\n
 Was zu tun ist: Identifizieren Sie Produkte\, in denen KI eine Sicherheits
 funktion übernimmt. Planen Sie\, die Anforderungen des AI Act (Risikomana
 gement\, Daten-Governance\, Protokollierung\, menschliche Aufsicht) in die
  bestehende Konformitätsbewertung und die technischen Unterlagen des Prod
 ukts zu integrieren. Stimmen Sie sich frühzeitig mit notifizierten Stelle
 n ab\, da die Bewertungen zusammengeführt werden.\n\nSanktion: Bis zu 15 
 Mio. € oder 3 % des weltweiten Umsatzes (KMU: der niedrigere Betrag)\n\n
 Hinweis zum Datum: Vom 2027-08-02 verschoben durch den Digital Omnibus zu 
 KI (Verordnung 2026/1744)\n\nStatus: Verschoben\nhttps://eudeadlines.eu/de
 /deadline/ai-act-high-risk-annex-i-products
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/ai-act-high-risk-annex-i-products
CATEGORIES:EU,EU AI Act
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:AI Act: Hochrisiko-Regeln für KI in regulierten Produkten (Mas
 chinen\, Medizinprodukte\, Spielzeug\, Aufzüge) — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:AI Act: Hochrisiko-Regeln für KI in regulierten Produkten (Mas
 chinen\, Medizinprodukte\, Spielzeug\, Aufzüge) — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:ppwr-recycled-content-single-use-bans@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20300101
DTEND;VALUE=DATE:20300102
SUMMARY:PPWR: Mindest-Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen und Verbote 
 bestimmter Einwegformate
DESCRIPTION:Kunststoffverpackungen müssen Mindestanteile an Post-Consumer-
 Rezyklat enthalten (10-35 % je nach Typ)\, alle Verpackungen müssen recyc
 lingfähig gestaltet sein\, und aufgeführte Einwegformate (z. B. kleine H
 otel-Toilettenartikel\, Kunststoffverpackungen für unverarbeitetes Obst u
 nd Gemüse unter 1\,5 kg\, Einzelportionsbeutel für Gewürze und Soßen i
 m Gastgewerbe) sind verboten.\n\nWer betroffen ist: Hersteller und Importe
 ure kunststoffverpackter Waren\, Gastgewerbebetriebe\, Lebensmitteleinzelh
 ändler und E-Commerce-Verkäufer.\n\nWas zu tun ist: Fragen Sie Ihre Verp
 ackungslieferanten jetzt nach Rezyklatanteil-Zertifikaten und Recyclingfä
 higkeitsklassen\; gestalten Sie Formate um oder ersetzen Sie sie\, wenn si
 e verboten werden. Nehmen Sie Verpackungsdaten (Gewicht\, Material\, Rezyk
 latanteil) in Ihre Produktstammdaten auf\, um künftige Berichtspflichten 
 zu erfüllen.\n\n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadlin
 e/ppwr-recycled-content-single-use-bans
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/ppwr-recycled-content-single-use-ban
 s
CATEGORIES:EU,PPWR
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:PPWR: Mindest-Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen und Verb
 ote bestimmter Einwegformate — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:PPWR: Mindest-Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen und Verb
 ote bestimmter Einwegformate — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:eaa-services-transition-ends@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
DTSTART;VALUE=DATE:20300628
DTEND;VALUE=DATE:20300629
SUMMARY:EAA: European Accessibility Act: Ende der Übergangsfrist für Alt-
 Dienstleistungsverträge und Selbstbedienungsterminals
DESCRIPTION:Vor dem 28. Juni 2025 geschlossene Dienstleistungsverträge dü
 rfen unverändert bis zum 28. Juni 2030 weiterlaufen\, und Produkte\, die 
 vor diesem Datum rechtmäßig zur Erbringung einer Dienstleistung genutzt 
 wurden (z. B. Zahlungs- oder Ticketterminals)\, dürfen bis dahin weiter v
 erwendet werden\, bei Selbstbedienungsterminals bis zu 20 Jahre. Nach dies
 em Datum muss alles\, was im Einsatz ist\, barrierefrei sein.\n\nWer betro
 ffen ist: Kleine\, mittlere und große Dienstleister\, die noch auf Vertr
 äge von vor 2025 oder Alt-Terminals angewiesen sind\; Dienstleister\, die
  Kleinstunternehmen sind\, bleiben ausgenommen.\n\nWas zu tun ist: Erfasse
 n Sie Dienstleistungsverträge und Terminals\, die vor Juni 2025 stammen. 
 Planen Sie Ersatz oder Aufrüstung\, damit alle kundenseitigen Dienstleist
 ungen und Geräte bis Mitte 2030 barrierefrei sind. Nehmen Sie Barrierefre
 iheitsklauseln in jede Vertragsverlängerung auf.\n\n\n\nStatus: Bestätig
 t\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/eaa-services-transition-ends
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/eaa-services-transition-ends
CATEGORIES:EU,EAA
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DESCRIPTION:EAA: European Accessibility Act: Ende der Übergangsfrist für 
 Alt-Dienstleistungsverträge und Selbstbedienungsterminals — due in 7 da
 ys
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DESCRIPTION:EAA: European Accessibility Act: Ende der Übergangsfrist für 
 Alt-Dienstleistungsverträge und Selbstbedienungsterminals — due in 1 da
 y
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SUMMARY:ViDA: verpflichtende E-Rechnung und digitale Meldung nahezu in Echt
 zeit für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze
DESCRIPTION:Strukturierte E-Rechnungen (EN 16931) werden zum Standard für 
 grenzüberschreitende B2B-Lieferungen innerhalb der EU\, auszustellen inne
 rhalb von 10 Tagen nach dem Steuertatbestand\, und die Rechnungsdaten müs
 sen der Steuerbehörde nahezu in Echtzeit gemeldet werden. Zusammenfassend
 e Meldungen werden abgeschafft.\n\nWer betroffen ist: Jedes mehrwertsteuer
 lich registrierte Unternehmen\, das Waren oder Dienstleistungen an Unterne
 hmen in anderen EU-Ländern verkauft\, unabhängig von seiner Größe.\n\n
 Was zu tun ist: Wählen Sie deutlich vor 2030 eine Rechnungssoftware\, die
  E-Rechnungen nach EN 16931 ausstellen und empfangen kann (Peppol ist die 
 sicherste Wahl). Bereinigen Sie Ihre Stammdaten (USt-IdNrn.\, Adressen) un
 d stellen Sie sicher\, dass Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ausgestellt 
 werden können. Stimmen Sie sich mit etwaigen früheren nationalen Pflicht
 en ab (z. B. Lettland 2028\, Deutschland 2027/2028\, Polen 2026).\n\n\n\nS
 tatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/vida-digital-reporti
 ng-intra-eu
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/vida-digital-reporting-intra-eu
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DESCRIPTION:ViDA: verpflichtende E-Rechnung und digitale Meldung nahezu in 
 Echtzeit für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze — due in 7 days
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DESCRIPTION:ViDA: verpflichtende E-Rechnung und digitale Meldung nahezu in 
 Echtzeit für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze — due in 1 day
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UID:toy-safety-regulation-applies@eudeadlines.eu
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SUMMARY:Toy Safety Regulation: Neue Spielzeugsicherheitsverordnung gilt: di
 gitaler Produktpass ersetzt die Konformitätserklärung\, strengere Chemik
 alienvorschriften
DESCRIPTION:Jedes in der EU in Verkehr gebrachte Spielzeug benötigt künft
 ig einen digitalen Produktpass\, der über einen Datenträger auf dem Spie
 lzeug oder der Verpackung zugänglich ist und Konformitätsinformationen e
 nthält. Die Verbote für endokrine Disruptoren\, PFAS und die meisten all
 ergenen Duftstoffe werden ausgeweitet\, vernetztes Spielzeug erhält Cyber
 sicherheits- und Datenschutzanforderungen\, und Online-Marktplätze müsse
 n die DPP-Daten vor der Einstellung prüfen.\n\nWer betroffen ist: Spielze
 ughersteller\, Importeure\, Händler sowie Online-Verkäufer/Marktplätze\
 , jeder Größe.\n\nWas zu tun ist: Beginnen Sie mit der chemischen Neufor
 mulierung und Tests anhand der neuen Stoffgrenzwerte. Planen Sie die Erste
 llung des digitalen Produktpasses für jedes Spielzeugmodell (Datenträger
  auf dem Produkt\, strukturierte Konformitätsdaten) und stimmen Sie dies 
 mit Ihren ESPR-/DPP-Werkzeugen ab. Marktplätze: Bereiten Sie sich darauf 
 vor\, das Vorhandensein des DPP bei Spielzeugangeboten zu prüfen.\n\nSank
 tion: National festgelegt\; nicht konformes Spielzeug wird vom Markt genom
 men\n\nHinweis zum Datum: Verordnung (EU) 2025/2509 veröffentlicht im ABl
 . am 2025-12-12\, in Kraft seit 2026-01-01\, gilt nach einer 4\,5-jährige
 n Übergangsfrist\; vor diesem Datum in Verkehr gebrachtes Spielzeug darf 
 weiterhin verkauft werden\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de
 /deadline/toy-safety-regulation-applies
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/toy-safety-regulation-applies
CATEGORIES:EU,Toy Safety Regulation
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DESCRIPTION:Toy Safety Regulation: Neue Spielzeugsicherheitsverordnung gilt
 : digitaler Produktpass ersetzt die Konformitätserklärung\, strengere Ch
 emikalienvorschriften — due in 7 days
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DESCRIPTION:Toy Safety Regulation: Neue Spielzeugsicherheitsverordnung gilt
 : digitaler Produktpass ersetzt die Konformitätserklärung\, strengere Ch
 emikalienvorschriften — due in 1 day
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UID:vida-national-systems-harmonised@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T024605Z
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DTEND;VALUE=DATE:20350102
SUMMARY:ViDA: nationale E-Rechnungs-/Meldesysteme müssen mit dem EU-Standa
 rd interoperabel sein
DESCRIPTION:Länder\, die vor 2024 inländische Echtzeit-Melde- oder E-Rech
 nungssysteme eingeführt haben (z. B. Italien\, Polen\, Frankreich\, Ungar
 n)\, müssen diese bis 2035 an das digitale Meldemodell der EU angleichen\
 , damit Unternehmen EU-weit ein einheitliches Format nutzen können.\n\nWe
 r betroffen ist: Unternehmen\, die in mehreren EU-Ländern mit unterschied
 lichen nationalen E-Rechnungsregimen tätig sind.\n\nWas zu tun ist: Bevor
 zugen Sie Rechnungswerkzeuge\, die auf dem EU-Standard (EN 16931/Peppol) a
 ufbauen\, statt länderspezifischer Formate\, damit die Umstellung 2035 tr
 ivial ist.\n\n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/v
 ida-national-systems-harmonised
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/vida-national-systems-harmonised
CATEGORIES:EU,ViDA
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
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DESCRIPTION:ViDA: nationale E-Rechnungs-/Meldesysteme müssen mit dem EU-St
 andard interoperabel sein — due in 7 days
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BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:ViDA: nationale E-Rechnungs-/Meldesysteme müssen mit dem EU-St
 andard interoperabel sein — due in 1 day
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