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X-WR-CALNAME:EU Deadline Radar (Germany\, 2026)
NAME:EU Deadline Radar (Germany\, 2026)
X-WR-CALDESC:Compliance deadlines Germany in 2026. https://eudeadlines.eu/d
 e/calendar/germany/2026
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UID:de-minimum-wage-2026@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111405Z
DTSTART;VALUE=DATE:20260101
DTEND;VALUE=DATE:20260102
SUMMARY:Germany minimum wage: Deutschland: gesetzlicher Mindestlohn steigt 
 auf 13\,90 €/Stunde
DESCRIPTION:Der gesetzliche Mindestlohn stieg zum 1. Januar 2026 von 12\,82
  € auf 13\,90 € brutto pro Stunde\, auf Grundlage der Fünften Mindest
 lohnanpassungsverordnung (MiLoV5)\, mit der die einstimmige Empfehlung der
  Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 umgesetzt wurde\; das Bundeskabin
 ett hatte die Verordnung am 29. Oktober 2025 beschlossen.\n\nWer betroffen
  ist: Alle Arbeitgeber mit Beschäftigten in Deutschland\, einschließlich
  Minijobs und Werkstudenten.\n\nWas zu tun ist: Passen Sie die Gehaltsabre
 chnung ab Januar 2026 auf mindestens 13\,90 €/Stunde an\; prüfen Sie\, 
 ob die monatlichen Stundengrenzen bei Minijobs beim neuen Satz weiterhin d
 ie 556-€-Grenze einhalten.\n\n\n\nStatus: In Kraft\nhttps://eudeadlines.
 eu/de/deadline/de-minimum-wage-2026
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/de-minimum-wage-2026
CATEGORIES:DE,Germany minimum wage
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
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DESCRIPTION:Germany minimum wage: Deutschland: gesetzlicher Mindestlohn ste
 igt auf 13\,90 €/Stunde — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
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DESCRIPTION:Germany minimum wage: Deutschland: gesetzlicher Mindestlohn ste
 igt auf 13\,90 €/Stunde — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
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UID:de-battdg-registration-transition@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111405Z
DTSTART;VALUE=DATE:20260115
DTEND;VALUE=DATE:20260116
SUMMARY:Germany battery law (BattG → BattDG): Deutschland: Batterieherste
 llerregistrierungen mussten von BattG auf BattDG umgestellt werden
DESCRIPTION:Hersteller\, die Batterien (einschließlich in Geräte eingebau
 ter Batterien\, z. B. in E-Bikes\, Werkzeugen\, Elektronik) auf dem deutsc
 hen Markt in Verkehr bringen\, müssen bei der Stiftung EAR registriert se
 in. Mit der Ablösung des BattG durch das BattDG musste jede bestehende Re
 gistrierung aktiv auf das neue System umgestellt werden\; Hersteller\, die
  die Frist zum 15. Januar 2026 versäumten\, verloren ihre Registrierung r
 ückwirkend zum 1. Januar 2026 und unterlagen bis zur Neuregistrierung ein
 em automatischen Vertriebsverbot.\n\nWer betroffen ist: Jedes Unternehmen\
 , das Batterien in Deutschland herstellt oder importiert oder Produkte mit
  eingebauten Batterien importiert bzw. verkauft\, einschließlich kleiner 
 Online-Händler.\n\nWas zu tun ist: Prüfen Sie\, ob Ihre Batterieregistri
 erung bei der Stiftung EAR (bzw. dem LUCID-Äquivalent) unter dem BattDG a
 ktiv ist (korrekte Kategorie\, gültige OfH-Zuordnung). Wenn Sie neu mit d
 em Verkauf batteriehaltiger Produkte beginnen\, registrieren Sie sich vor 
 dem Inverkehrbringen bei der Stiftung EAR — warten Sie nicht auf einen j
 ährlichen Stichtag\, die Registrierung ist eine Marktzutrittsvoraussetzun
 g.\n\nSanktion: Verlust der Registrierung und automatisches Vertriebsverbo
 t in Deutschland für nicht registrierte bzw. nicht umgestellte Hersteller
 .\n\nHinweis zum Datum: Das Batt-EU-AnpG ersetzte am 07.10.2025 das bisher
 ige Batteriegesetz (BattG) durch das neue Batterie-Durchführungsgesetz (B
 attDG) und setzte damit die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 auf natio
 naler Ebene um. Bestehende Herstellerregistrierungen bei der Stiftung EAR 
 mussten bis zum 15.01.2026 aktiv an die BattDG-Anforderungen angepasst bzw
 . umgestellt werden (korrekte Batteriekategorie\, eine zugelassene Organis
 ation für Herstellerverantwortung\, vollständige Stammdaten).\n\nStatus:
  In Kraft\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/de-battdg-registration-trans
 ition
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/de-battdg-registration-transition
CATEGORIES:DE,Germany battery law (BattG → BattDG)
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany battery law (BattG → BattDG): Deutschland: Batteriehe
 rstellerregistrierungen mussten von BattG auf BattDG umgestellt werden —
  due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany battery law (BattG → BattDG): Deutschland: Batteriehe
 rstellerregistrierungen mussten von BattG auf BattDG umgestellt werden —
  due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:de-nis2-bsig-registration-deadline@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111405Z
DTSTART;VALUE=DATE:20260306
DTEND;VALUE=DATE:20260307
SUMMARY:Germany NIS2 (NIS2UmsuCG): Deutschland: NIS2-regulierte Einrichtung
 en müssen sich beim BSI registrieren
DESCRIPTION:Seit Inkrafttreten des NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsst
 ärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) müssen 'besonders wichtige' und 'wichtige' 
 Einrichtungen nach dem neu gefassten BSIG (Energie\, Transport\, Gesundhei
 t\, digitale Infrastruktur\, Herstellung kritischer Produkte und weitere g
 elistete Sektoren\, in der Regel ab 50 Beschäftigten oder über 10 Mio. 
 € Umsatz\, einige Teilsektoren unabhängig von der Größe) ihren Status
  selbst prüfen und sich innerhalb von 3 Monaten beim BSI registrieren\, u
 nter Angabe von Name/Rechtsform\, Kontaktdaten\, IP-Bereichen und den betr
 offenen Sektoren.\n\nWer betroffen ist: Mittlere und große Unternehmen (s
 owie einige kleinere Unternehmen in bestimmten Sektoren wie Vertrauensdien
 sten\, DNS oder öffentlicher elektronischer Kommunikation) in den 18 NIS2
 -Sektoren gemäß BSIG Anlage 1/2.\n\nWas zu tun ist: Prüfen Sie\, ob Ihr
  Unternehmen in einen regulierten Sektor und die entsprechende Größenkla
 sse fällt. Ist dies der Fall und Sie haben sich noch nicht registriert\, 
 registrieren Sie sich umgehend über das BSI-Registrierungsportal\; beginn
 en Sie anschließend mit der Umsetzung der nach § 30 BSIG erforderlichen 
 Risikomanagementmaßnahmen.\n\nSanktion: Bußgelder bis zu 500.000 € bei
  unterlassener Registrierung (§ 65 Abs. 5 Nr. 5 BSIG i. V. m. § 33)\; f
 ür Verstöße gegen die zugrunde liegenden Risikomanagement- und Meldepfl
 ichten selbst gelten wesentlich höhere Bußgelder (bis zu 10 Mio. € ode
 r 2 % des weltweiten Jahresumsatzes).\n\nHinweis zum Datum: Das NIS2UmsuCG
  (zur Neufassung des BSI-Gesetzes) wurde am 05.12.2025 im Bundesgesetzblat
 t verkündet und trat am 06.12.2025 in Kraft\; § 33 BSIG räumte betroffe
 nen Einrichtungen danach 3 Monate zur Registrierung ein\, also bis zum 06.
 03.2026. Das BSI ließ eine verspätete Registrierung anschließend bis zu
 m 31.07.2026 als Übergangsfrist zu. Beide Termine liegen zum Zeitpunkt de
 r letzten Prüfung bereits in der Vergangenheit\; sie werden zu Referenzzw
 ecken beibehalten und weil dieselbe Drei-Monats-Frist auch für jede Einri
 chtung gilt\, die später neu in den Anwendungsbereich fällt.\n\nStatus: 
 In Kraft\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/de-nis2-bsig-registration-dea
 dline
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/de-nis2-bsig-registration-deadline
CATEGORIES:DE,Germany NIS2 (NIS2UmsuCG)
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany NIS2 (NIS2UmsuCG): Deutschland: NIS2-regulierte Einrich
 tungen müssen sich beim BSI registrieren — due in 7 days
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END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany NIS2 (NIS2UmsuCG): Deutschland: NIS2-regulierte Einrich
 tungen müssen sich beim BSI registrieren — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:de-pay-transparency-entgtranspg-transposition@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111405Z
DTSTART;VALUE=DATE:20260607
DTEND;VALUE=DATE:20260608
SUMMARY:Germany pay transparency (EntgTranspG reform): Deutschland: Umsetzu
 ng der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist überfällig
DESCRIPTION:Die Richtlinie (EU) 2023/970 verlangte\, dass Vorschriften zu E
 ntgelttransparenz und Berichterstattung über das geschlechtsspezifische L
 ohngefälle bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt sind (Gehalt
 sspannen vor Vorstellungsgesprächen\, Verbot der Frage nach dem bisherige
 n Gehalt\, Recht der Beschäftigten auf Informationen zum Durchschnittsent
 gelt sowie Berichterstattung zum Gender Pay Gap ab 150 Beschäftigten). De
 utschland hat diese Frist verpasst\; das bestehende Entgelttransparenzgese
 tz von 2017 bleibt in seiner unreformierten\, schwächeren Fassung (nur ei
 n Anspruch auf vergleichende Entgeltauskunft in Unternehmen mit mehr als 2
 00 Beschäftigten) in Kraft\, bis ein Reformgesetz verabschiedet wird.\n\n
 Wer betroffen ist: Alle Arbeitgeber im Hinblick auf die künftigen Transpa
 renz- und Berichtspflichten\; schon jetzt gibt das unreformierte EntgTrans
 pG Beschäftigten in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitenden einen Ans
 pruch auf vergleichende Entgeltauskunft.\n\nWas zu tun ist: Warten Sie nic
 ht auf das deutsche Gesetz: Beginnen Sie bereits jetzt mit geschlechtsneut
 ralen Stellenkategorien und Gehaltsbändern\, da die materiellen Pflichten
  der EU-Richtlinie gelten werden\, sobald Deutschland sie umsetzt (erwarte
 t 2026-2027). Verfolgen Sie Ankündigungen des BMBFSFJ zum Referentenentwu
 rf und zum Zeitplan im Bundestag.\n\nSanktion: Wird durch das deutsche Ums
 etzungsgesetz festgelegt\; das aktuelle EntgTranspG sieht kein allgemeines
  Bußgeldregime vor\, sondern nur individuelle Auskunfts-/Entschädigungsa
 nsprüche.\n\nHinweis zum Datum: Der 07.06.2026 war die EU-Umsetzungsfrist
  für die Richtlinie (EU) 2023/970. Die vom BMBFSFJ eingesetzte Expertenko
 mmission zu einer bürokratiearmen Umsetzung legte ihren Abschlussbericht 
 am 07.11.2025 vor\, mit dem Ziel\, den Gesetzgebungsprozess (Referentenent
 wurf) Anfang 2026 zu starten\; ein verabschiedetes deutsches Gesetz zur Re
 form des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) war zum Zeitpunkt der le
 tzten Prüfung über offizielle Kanäle jedoch nicht auffindbar. Der Statu
 s wird daher als 'verzögert' geführt und nicht als neu bestätigtes nati
 onales Datum\; dies sollte nicht als der Termin behandelt werden\, ab dem 
 die Pflichten in Deutschland gelten\, bis ein nationales Gesetz verabschie
 det ist.\n\nStatus: Verschoben\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/de-pay-
 transparency-entgtranspg-transposition
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/de-pay-transparency-entgtranspg-tran
 sposition
CATEGORIES:DE,Germany pay transparency (EntgTranspG reform)
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany pay transparency (EntgTranspG reform): Deutschland: Ums
 etzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist überfällig — due in 7 d
 ays
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany pay transparency (EntgTranspG reform): Deutschland: Ums
 etzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist überfällig — due in 1 d
 ay
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:eu-pay-transparency-baseline-transposition@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111405Z
DTSTART;VALUE=DATE:20260607
DTEND;VALUE=DATE:20260608
SUMMARY:Pay Transparency Directive: Entgelttransparenz: Grundpflichten (Geh
 altsspannen\, Verbot von Fragen zur Gehaltshistorie\, Recht auf Entgeltinf
 ormationen) gelten für jeden Arbeitgeber
DESCRIPTION:Die Richtlinie (EU) 2023/970 verpflichtet jeden Arbeitgeber in 
 der EU\, unabhängig von seiner Größe\, Bewerbern das Anfangsentgelt ode
 r die Entgeltspanne für die Stelle vor dem Vorstellungsgespräch oder in 
 der Stellenanzeige mitzuteilen\, und verbietet Fragen nach der Gehaltshist
 orie der Bewerber. Beschäftigte erhalten zudem das Recht\, schriftlich Au
 skunft über ihr eigenes Entgeltniveau und das durchschnittliche Entgeltni
 veau nach Geschlecht für Personen mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit
  zu verlangen.\n\nWer betroffen ist: Jeder Arbeitgeber mit mindestens eine
 r beschäftigten Person in einem EU-Land\, einschließlich Kleinst- und Kl
 einunternehmen – anders als die Berichtspflicht zum Gender-Pay-Gap sind 
 diese Grundpflichten nicht auf größere Arbeitgeber beschränkt.\n\nWas z
 u tun ist: Legen Sie für jede offene Stelle eine objektive\, geschlechtsn
 eutrale Entgeltspanne fest und geben Sie diese in der Stellenanzeige oder 
 vor dem ersten Vorstellungsgespräch bekannt. Entfernen Sie Fragen zur Geh
 altshistorie aus Bewerbungsformularen und Interviewleitfäden. Richten Sie
  einen einfachen Prozess ein\, damit Beschäftigte\, die schriftlich anfra
 gen\, innerhalb angemessener Frist ihr eigenes Entgelt und das relevante D
 urchschnittsentgelt erhalten. Prüfen Sie\, ob das Umsetzungsgesetz Ihres 
 Landes bereits verabschiedet wurde – die zugrunde liegende EU-Pflicht gi
 lt unabhängig davon.\n\nSanktion: National durch das Umsetzungsgesetz des
  jeweiligen Mitgliedstaats festgelegt\; die Richtlinie verlangt wirksame\,
  verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen sowie Entschädigungsans
 prüche mit umgekehrter Beweislast\, sobald ein Entgeltgefälle nachgewies
 en ist.\n\nHinweis zum Datum: Richtlinie (EU) 2023/970\, Art. 5 und 7 (Ums
 etzungsfrist: Art. 34). Diese Grundpflichten kennen keine Unternehmensgrö
 ßenschwelle\, anders als die Berichtspflicht zum Gender-Pay-Gap nach Art.
  9\, die nur Arbeitgeber mit 100+ Beschäftigten bindet (siehe pay-transpa
 rency-first-gender-pay-gap-report).\n\nStatus: In Kraft\nhttps://eudeadlin
 es.eu/de/deadline/eu-pay-transparency-baseline-transposition
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/eu-pay-transparency-baseline-transpo
 sition
CATEGORIES:EU,Pay Transparency Directive
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Pay Transparency Directive: Entgelttransparenz: Grundpflichten 
 (Gehaltsspannen\, Verbot von Fragen zur Gehaltshistorie\, Recht auf Entgel
 tinformationen) gelten für jeden Arbeitgeber — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Pay Transparency Directive: Entgelttransparenz: Grundpflichten 
 (Gehaltsspannen\, Verbot von Fragen zur Gehaltshistorie\, Recht auf Entgel
 tinformationen) gelten für jeden Arbeitgeber — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:eu-customs-150-threshold-flat-duty@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111405Z
DTSTART;VALUE=DATE:20260701
DTEND;VALUE=DATE:20260702
SUMMARY:EU Customs Reform: Abschaffung der 150-€-Zollbefreiungsschwelle: 
 befristete Pauschalabgabe auf Kleinsendungen
DESCRIPTION:Bis Mitte 2026 waren Sendungen im Wert von bis zu 150 €\, die
  aus Nicht-EU-Ländern an EU-Verbraucher versandt wurden\, zollfrei (Mehrw
 ertsteuer fällt bereits seit 2021 an). Die Verordnung (EU) 2026/382 des R
 ates hat diese Befreiung aufgehoben und erhebt ab dem 1. Juli 2026 eine be
 fristete Pauschalabgabe von 3 € pro Artikel auf solche Kleinsendungen\, 
 bis mit dem Betrieb des EU-Zolldatenhubs (angestrebt Mitte 2028) reguläre
  wertorientierte Zölle greifen.\n\nWer betroffen ist: Online-Händler und
  Marktplätze\, die Kleinsendungen direkt an EU-Verbraucher aus Nicht-EU-L
 ändern versenden\, sowie die empfangenden Verbraucher\; betrifft nicht Wa
 ren\, die sich bereits in der EU befinden\, oder gewöhnliche B2B-Sendunge
 n mit vollständiger Zollanmeldung.\n\nWas zu tun ist: Wenn Sie Kleinsendu
 ngen von außerhalb der EU an EU-Verbraucher versenden\, passen Sie Preisg
 estaltung\, Checkout und Zollunterlagen an die ab dem 1. Juli 2026 geltend
 e Pauschalabgabe von 3 € pro Artikel an und planen Sie den Übergang zu 
 artikelspezifischen Zöllen\, sobald der Zolldatenhub die Pauschale ablös
 t (angestrebt Mitte 2028). Klären Sie bei Nutzung des IOSS für die Mehrw
 ertsteuer mit Ihrem Spediteur oder Zollmakler\, wie die neue Abgabe zusamm
 en mit der Mehrwertsteuer erhoben wird.\n\n\nHinweis zum Datum: Die Verord
 nung (EU) 2026/382 des Rates (angenommen am 2026-02-11\, ABl. 2026-02-18) 
 streicht die Zollbefreiung für Sendungen bis 150 € und führt ab dem 20
 26-07-01 bis zum 2028-07-01 eine befristete Pauschalabgabe von 3 € pro A
 rtikel ein\, bis der EU-Zolldatenhub stattdessen normale\, artikelspezifis
 che Zolltarife anwendet.\n\nStatus: In Kraft\nhttps://eudeadlines.eu/de/de
 adline/eu-customs-150-threshold-flat-duty
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/eu-customs-150-threshold-flat-duty
CATEGORIES:EU,EU Customs Reform
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:EU Customs Reform: Abschaffung der 150-€-Zollbefreiungsschwel
 le: befristete Pauschalabgabe auf Kleinsendungen — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:EU Customs Reform: Abschaffung der 150-€-Zollbefreiungsschwel
 le: befristete Pauschalabgabe auf Kleinsendungen — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:eu-cosmetics-fragrance-allergen-labelling@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111405Z
DTSTART;VALUE=DATE:20260731
DTEND;VALUE=DATE:20260801
SUMMARY:Cosmetics Regulation: Kosmetik: erweiterte Kennzeichnungspflicht f
 ür Duftstoffallergene (26 auf über 80) für neue Produkte verpflichtend
DESCRIPTION:Die Liste der Duftstoffallergene\, die in der Kosmetikverordnun
 g einzeln auf dem Etikett genannt werden müssen\, wächst von rund 26 auf
  über 80 Stoffe\, sobald diese in Konzentrationen über 0\,001 % in nicht
  abzuspülenden bzw. 0\,01 % in abzuspülenden Produkten enthalten sind. N
 eue kosmetische Produkte\, die ab dem 31. Juli 2026 in Verkehr gebracht we
 rden\, müssen die erweiterte Liste verwenden\; bereits vor diesem Datum i
 n Verkehr gebrachte Bestände dürfen noch bis zum 31. Juli 2028 verkauft 
 werden.\n\nWer betroffen ist: Hersteller\, Importeure und 'verantwortliche
  Personen' für in der EU verkaufte kosmetische Produkte (Hautpflege\, Haa
 rpflege\, Duftstoffe\, Make-up\, Körperpflege) – Kosmetika unterliegen 
 einer eigenen sektoralen Regelung und fallen nicht unter die Verordnung ü
 ber die allgemeine Produktsicherheit.\n\nWas zu tun ist: Holen Sie aktuali
 sierte Sicherheitsbewertungen und vollständige Duftstoffzusammensetzungsd
 aten von Ihren Rezepteuren oder Lieferanten ein\, prüfen Sie auf neu regu
 lierte Allergene und aktualisieren Sie Zutatenlisten und Etiketten für je
 des ab dem 31. Juli 2026 in Verkehr gebrachte Produkt. Planen Sie den Abve
 rkauf von Beständen vor dem 31.7.2026 bis zum 31. Juli 2028 und markieren
  Sie Artikel\, die vorher neu formuliert oder umetikettiert werden müssen
 .\n\nSanktion: National durch die Marktüberwachungsbehörden der Mitglied
 staaten nach der Verordnung (EG) 1223/2009 festgelegt\; kann Produktrückr
 ufe oder -rücknahmen umfassen.\n\nHinweis zum Datum: Verordnung (EU) 2023
 /1545 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) 1223/2009. Neue Pro
 dukte\, die ab dem 2026-07-31 in Verkehr gebracht werden\, müssen die Vor
 gaben einhalten\; bereits vor diesem Datum in Verkehr gebrachte Bestände 
 dürfen bis zum 2028-07-31 abverkauft werden.\n\nStatus: In Kraft\nhttps:/
 /eudeadlines.eu/de/deadline/eu-cosmetics-fragrance-allergen-labelling
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/eu-cosmetics-fragrance-allergen-labe
 lling
CATEGORIES:EU,Cosmetics Regulation
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Cosmetics Regulation: Kosmetik: erweiterte Kennzeichnungspflich
 t für Duftstoffallergene (26 auf über 80) für neue Produkte verpflichte
 nd — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Cosmetics Regulation: Kosmetik: erweiterte Kennzeichnungspflich
 t für Duftstoffallergene (26 auf über 80) für neue Produkte verpflichte
 nd — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:right-to-repair-directive@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111405Z
DTSTART;VALUE=DATE:20260731
DTEND;VALUE=DATE:20260801
SUMMARY:Right to Repair: Recht-auf-Reparatur-Richtlinie gilt: Hersteller m
 üssen auf Verlangen reparieren\; reparierte Waren erhalten 12 zusätzlich
 e Garantiemonate
DESCRIPTION:Die Richtlinie (EU) 2024/1799 gilt national ab dem 31. Juli 202
 6. Hersteller von Produkten mit EU-Reparierbarkeitsanforderungen (Waschmas
 chinen\, Kühlschränke\, Geschirrspüler\, Staubsauger\, Displays\, Smart
 phones\, Tablets\, Server\, E-Bike-Akkus) müssen diese zu einem angemesse
 nen Preis und in angemessener Zeit reparieren\, auch außerhalb der gesetz
 lichen Gewährleistung. Entscheidet sich ein Verbraucher innerhalb der Gew
 ährleistung für eine Reparatur\, verlängert sich die Gewährleistung um
  12 Monate. Verkäufer müssen eine Reparatur anbieten\, wenn diese nicht 
 teurer ist als ein Ersatz.\n\nWer betroffen ist: Hersteller und Importeure
  der erfassten Produktgruppen sowie alle Händler\, die sie an Verbraucher
  verkaufen.\n\nWas zu tun ist: Richten Sie einen Reparaturdienst (eigen od
 er beauftragt) mit veröffentlichten Preisen und einem europäischen Repar
 aturinformationsformular ein. Stellen Sie Ersatzteile und Reparaturinforma
 tionen unabhängigen Reparaturbetrieben zu angemessenen Preisen zur Verfü
 gung. Aktualisieren Sie Gewährleistungsbedingungen und Kundendienst-Leitf
 äden\, um die 12-monatige Verlängerung nach einer Reparatur widerzuspieg
 eln.\n\nSanktion: National festgelegt\n\n\nStatus: In Kraft\nhttps://eudea
 dlines.eu/de/deadline/right-to-repair-directive
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/right-to-repair-directive
CATEGORIES:EU,Right to Repair
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Right to Repair: Recht-auf-Reparatur-Richtlinie gilt: Herstelle
 r müssen auf Verlangen reparieren\; reparierte Waren erhalten 12 zusätzl
 iche Garantiemonate — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Right to Repair: Recht-auf-Reparatur-Richtlinie gilt: Herstelle
 r müssen auf Verlangen reparieren\; reparierte Waren erhalten 12 zusätzl
 iche Garantiemonate — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:ai-act-transparency-art50@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111405Z
DTSTART;VALUE=DATE:20260802
DTEND;VALUE=DATE:20260803
SUMMARY:AI Act: Transparenzpflichten für Chatbots\, Deepfakes und KI-Inhal
 te (Art. 50) gelten\; nationale Durchsetzung beginnt
DESCRIPTION:Nutzer müssen darüber informiert werden\, wenn sie mit einem 
 KI-System interagieren (Chatbots\, Sprachassistenten). KI-generierte oder 
 manipulierte Bilder\, Audio-\, Video- und Textinhalte müssen maschinenles
 bar gekennzeichnet werden\, Deepfakes müssen als solche ausgewiesen werde
 n. Ab demselben Datum können nationale Behörden Unternehmen für die mei
 sten Verstöße gegen den AI Act mit Geldbußen belegen.\n\nWer betroffen 
 ist: Jedes Unternehmen\, das einen Chatbot für Kunden anbietet\, syntheti
 sche Medien oder Texte für die Öffentlichkeit erzeugt oder Emotionserken
 nung bzw. biometrische Kategorisierung einsetzt.\n\nWas zu tun ist: Fügen
  Sie Chatbots und Sprachassistenten einen klaren Hinweis hinzu\, dass der 
 Nutzer mit einer KI spricht. Stellen Sie sicher\, dass die von Ihnen einge
 setzten generativen Werkzeuge Wasserzeichen oder Metadaten in ihre Ausgabe
 n einbetten\, und kennzeichnen Sie Deepfakes sichtbar. Aktualisieren Sie I
 hre Datenschutz- und Nutzungsbedingungsseiten und schulen Sie Beschäftigt
 e mit Kundenkontakt zu den Offenlegungspflichten.\n\nSanktion: Bis zu 15 M
 io. € oder 3 % des weltweiten Umsatzes (KMU: der niedrigere Betrag)\n\nH
 inweis zum Datum: Vom Digital Omnibus zu KI beim 2026-08-02 belassen\; nur
  die Kennzeichnungs-/Erkennungspflicht für bereits vor diesem Datum in Ve
 rkehr gebrachte Systeme wird auf den 2026-12-02 verschoben\n\nStatus: In K
 raft\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/ai-act-transparency-art50
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/ai-act-transparency-art50
CATEGORIES:EU,EU AI Act
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:AI Act: Transparenzpflichten für Chatbots\, Deepfakes und KI-I
 nhalte (Art. 50) gelten\; nationale Durchsetzung beginnt — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:AI Act: Transparenzpflichten für Chatbots\, Deepfakes und KI-I
 nhalte (Art. 50) gelten\; nationale Durchsetzung beginnt — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:de-verpackdg-entry-into-force@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111405Z
DTSTART;VALUE=DATE:20260812
DTEND;VALUE=DATE:20260813
SUMMARY:Germany packaging law (VerpackDG): Deutschland: VerpackDG löst Ver
 packG ab und setzt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) national um
DESCRIPTION:Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) — offiz
 iell das Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbere
 iche an die Verordnung (EU) 2025/40 — trat am 12. August 2026 in Kraft\,
  demselben Tag\, an dem die EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnun
 g (PPWR) selbst erstmals wirksam wurde. Es ersetzt das bisherige Verpackun
 gsgesetz (VerpackG)\, behält aber den bestehenden Rahmen der dualen Syste
 me/LUCID-Registrierung bei und ergänzt neue Finanzierungsregeln für die 
 erweiterte Herstellerverantwortung sowie steigende Rezyklatanteils-/Recycl
 ingquoten (z. B. eine auf 75 % bis 2028 steigende Kunststoff-Recyclingquot
 e).\n\nWer betroffen ist: Alle Unternehmen\, die befüllte Verpackungen er
 stmals in Deutschland in Verkehr bringen (Hersteller\, Importeure\, Online
 -Händler mit Fulfillment)\, also im Wesentlichen jedes Unternehmen\, das 
 verpackte Waren an deutsche Endkunden verkauft.\n\nWas zu tun ist: Überpr
 üfen Sie\, ob Ihre bestehende LUCID-Registrierung und Ihre Systembeteilig
 ungsverträge (duale Systeme) korrekt den aktualisierten Verpackungsarten 
 nach dem VerpackDG zugeordnet sind\; besprechen Sie die neuen Regeln zur E
 PR-Finanzierung und zu Rezyklatanteilen\, die ab 2026 schrittweise eingef
 ührt werden\, mit Ihrem Compliance-Dienstleister.\n\n\n\nStatus: In Kraft
 \nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/de-verpackdg-entry-into-force
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/de-verpackdg-entry-into-force
CATEGORIES:DE,Germany packaging law (VerpackDG)
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany packaging law (VerpackDG): Deutschland: VerpackDG löst
  VerpackG ab und setzt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) national um —
  due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany packaging law (VerpackDG): Deutschland: VerpackDG löst
  VerpackG ab und setzt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) national um —
  due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:ppwr-packaging-regulation-applies@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111405Z
DTSTART;VALUE=DATE:20260812
DTEND;VALUE=DATE:20260813
SUMMARY:PPWR: Verpackungsverordnung (PPWR): Kernpflichten gelten (Minimieru
 ng\, PFAS-Verbot in Lebensmittelverpackungen\, Konformitätsdokumentation\
 , EPR-Registrierung)
DESCRIPTION:Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt unmittelbar in allen Mitglieds
 taaten. Verpackungen müssen minimiert werden (E-Commerce-Pakete max. 40 %
  Leerraum)\, Lebensmittelkontaktverpackungen mit PFAS über den Grenzwerte
 n sind verboten\, jeder Verpackungstyp braucht eine Konformitätsbewertung
  und technische Dokumentation\, und Hersteller müssen sich in jedem Land\
 , in dem sie verpackte Waren in Verkehr bringen\, für die erweiterte Hers
 tellerverantwortung registrieren. Weitere Fristen folgen (harmonisierte Ke
 nnzeichnung 2028\, Mindest-Rezyklatanteile 2030).\n\nWer betroffen ist: Je
 der\, der verpackte Produkte in der EU in Verkehr bringt: Hersteller\, Imp
 orteure\, Händler\, Online-Verkäufer und Fulfilment-Dienstleister\, unab
 hängig von der Größe.\n\nWas zu tun ist: Inventarisieren Sie Ihre Verpa
 ckungen nach Typ und Material und prüfen Sie Leerraumanteile\, PFAS-Gehal
 t und Schwermetallgrenzwerte. Erstellen Sie technische Unterlagen und eine
  Konformitätserklärung je Verpackungstyp. Registrieren Sie sich beim Her
 stellerverantwortungssystem in jedem Land\, in das Sie liefern\, und benen
 nen Sie\, wo für den Fernabsatz erforderlich\, einen Bevollmächtigten.\n
 \nSanktion: National festgelegt\; in der Regel Geldbußen und Marktrückna
 hme\n\n\nStatus: In Kraft\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/ppwr-packagi
 ng-regulation-applies
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/ppwr-packaging-regulation-applies
CATEGORIES:EU,PPWR
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:PPWR: Verpackungsverordnung (PPWR): Kernpflichten gelten (Minim
 ierung\, PFAS-Verbot in Lebensmittelverpackungen\, Konformitätsdokumentat
 ion\, EPR-Registrierung) — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:PPWR: Verpackungsverordnung (PPWR): Kernpflichten gelten (Minim
 ierung\, PFAS-Verbot in Lebensmittelverpackungen\, Konformitätsdokumentat
 ion\, EPR-Registrierung) — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:cra-vulnerability-incident-reporting@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111405Z
DTSTART;VALUE=DATE:20260911
DTEND;VALUE=DATE:20260912
SUMMARY:Cyber Resilience Act: CRA: Meldepflicht für aktiv ausgenutzte Schw
 achstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle an ENISA/CSIRT
DESCRIPTION:Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen (Hardware und 
 Software\, einschließlich SaaS-vernetzter Geräte und eigenständiger App
 s) müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheits
 vorfälle über die zentrale Meldeplattform der ENISA melden: Frühwarnung
  innerhalb von 24 Stunden\, vollständige Meldung innerhalb von 72 Stunden
 \, Abschlussbericht innerhalb von 14 Tagen (Schwachstellen) bzw. eines Mon
 ats (Vorfälle). Dies gilt auch für Produkte\, die bereits auf dem Markt 
 sind.\n\nWer betroffen ist: Jeder Hersteller\, der Software oder vernetzte
  Hardware in der EU verkauft\, einschließlich kleiner Softwareanbieter un
 d kommerziell betriebener Open-Source-Projekte. Nicht-kommerzielle Open-So
 urce-Software ist weitgehend ausgenommen.\n\nWas zu tun ist: Richten Sie e
 inen internen Prozess ein\, um ausgenutzte Schwachstellen und Vorfälle in
  Ihren Produkten zu erkennen und zu bewerten. Registrieren Sie sich auf de
 r zentralen Meldeplattform der ENISA und ermitteln Sie Ihr nationales CSIR
 T. Erstellen Sie Meldevorlagen und einen Bereitschaftsplan\, damit Sie die
  24h/72h-Fristen einhalten können. Informieren Sie betroffene Nutzer übe
 r Behebungen.\n\nSanktion: Bis zu 15 Mio. € oder 2\,5 % des weltweiten U
 msatzes\n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/cra-vu
 lnerability-incident-reporting
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/cra-vulnerability-incident-reporting
CATEGORIES:EU,Cyber Resilience Act
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Cyber Resilience Act: CRA: Meldepflicht für aktiv ausgenutzte 
 Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle an ENISA/CSIRT — 
 due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Cyber Resilience Act: CRA: Meldepflicht für aktiv ausgenutzte 
 Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle an ENISA/CSIRT — 
 due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:data-act-access-by-design@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111405Z
DTSTART;VALUE=DATE:20260912
DTEND;VALUE=DATE:20260913
SUMMARY:Data Act: neue vernetzte Produkte müssen für den Datenzugang der 
 Nutzer konzipiert sein (Access by Design)
DESCRIPTION:Vernetzte Produkte (IoT-Geräte\, Maschinen\, Fahrzeuge\, smart
 e Haushaltsgeräte)\, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht werden\, mü
 ssen so gestaltet sein\, dass die von ihnen erzeugten Daten für den Nutze
 r leicht\, sicher und kostenlos zugänglich sind\, wo machbar direkt auf d
 em Gerät. Seit September 2025 können Nutzer ihre Daten bereits anfordern
  und an Dritte weitergeben\, und vorvertragliche Informationen über die e
 rzeugten Daten sind Pflicht.\n\nWer betroffen ist: Mittlere und große Her
 steller vernetzter Produkte und Anbieter verbundener Dienste (Kleinst- und
  Kleinhersteller sind als Dateninhaber von den Datenweitergabepflichten au
 sgenommen)\; alle Unternehmen\, die vernetzte Produkte kaufen\, erhalten Z
 ugangsrechte.\n\nWas zu tun ist: Sehen Sie für Produkte in der Entwicklun
 g einen Export-/API-Pfad für Produktdaten und Metadaten vor und dokumenti
 eren Sie ihn. Aktualisieren Sie Ihre Verkaufsbedingungen um die vorvertrag
 lichen Informationen zu Datentypen\, -umfang\, Speicherung und Zugang. Ric
 hten Sie einen Prozess für Datenanfragen von Nutzern und Dritten sowie fa
 ire (FRAND-)Bedingungen für die B2B-Weitergabe ein.\n\nSanktion: National
  festgelegt\; Geldbußen auf DSGVO-Niveau\, wenn personenbezogene Daten be
 troffen sind\n\nHinweis zum Datum: Data Act allgemein anwendbar seit 2025-
 09-12\; die Gestaltungspflicht nach Artikel 3 Absatz 1 gilt für Produkte 
 und verbundene Dienste\, die nach dem 2026-09-12 in Verkehr gebracht werde
 n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/data-act-acces
 s-by-design
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/data-act-access-by-design
CATEGORIES:EU,Data Act
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Data Act: neue vernetzte Produkte müssen für den Datenzugang 
 der Nutzer konzipiert sein (Access by Design) — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Data Act: neue vernetzte Produkte müssen für den Datenzugang 
 der Nutzer konzipiert sein (Access by Design) — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:eu-empco-green-claims-transposition@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111405Z
DTSTART;VALUE=DATE:20260927
DTEND;VALUE=DATE:20260928
SUMMARY:Empowering Consumers for the Green Transition Directive: Stärkung 
 der Verbraucher für den ökologischen Wandel: Verbot vager und unbelegter
  Umweltaussagen gilt
DESCRIPTION:Die Richtlinie (EU) 2024/825 ändert das EU-Verbraucherschutzre
 cht (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und Verbraucherrechte-
 Richtlinie) und verbietet generische Umweltaussagen\, die nicht durch eine
  anerkannte hervorragende Umweltleistung belegt sind (z. B. 'klimaneutral'
 \, 'umweltfreundlich'\, 'grün' ohne Beleg)\, verbietet Aussagen\, die sic
 h allein auf Emissionskompensation stützen\, und verlangt\, dass Nachhalt
 igkeitssiegel auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von Behörden e
 ingerichtet wurden statt selbst erstellt zu sein. Zudem wird geplante Obso
 leszenz verboten und klarere Informationen zu Haltbarkeit und Reparierbark
 eit von Produkten verlangt.\n\nWer betroffen ist: Jedes Unternehmen\, das 
 Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen macht oder Nachhaltigkeitssiegel auf 
 Produkten oder in an EU-Verbraucher gerichteter Werbung zeigt — am unmit
 telbarsten Online-Einzelhändler sowie Hersteller/Importeure physischer Wa
 ren.\n\nWas zu tun ist: Überprüfen Sie Produktseiten\, Verpackungen und 
 Werbetexte auf generische 'grüne' Aussagen und belegen Sie diese anhand e
 ines anerkannten Standards oder entfernen Sie sie. Verwenden Sie keine kom
 pensationsbasierten 'klimaneutral'-Aussagen mehr ohne die erforderliche Of
 fenlegung. Prüfen Sie\, ob ein verwendetes Nachhaltigkeitssiegel aus eine
 m Zertifizierungssystem oder von einer Behörde stammt und nicht selbst er
 stellt wurde. Ergänzen Sie Produktlisten um Angaben zu Haltbarkeit und Re
 parierbarkeit.\n\nSanktion: National festgelegt im Rahmen der Durchsetzung
  der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken\, verhältnismäßig z
 um Umsatz im betreffenden Mitgliedstaat\n\nHinweis zum Datum: Die Richtlin
 ie (EU) 2024/825 sah vor\, dass die Mitgliedstaaten bis zum 27.03.2026 ums
 etzen und die nationalen Umsetzungsmaßnahmen ab dem 27.09.2026 anwenden m
 ussten (Art. 7).\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline
 /eu-empco-green-claims-transposition
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/eu-empco-green-claims-transposition
CATEGORIES:EU,Empowering Consumers for the Green Transition Directive
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Empowering Consumers for the Green Transition Directive: Stärk
 ung der Verbraucher für den ökologischen Wandel: Verbot vager und unbele
 gter Umweltaussagen gilt — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Empowering Consumers for the Green Transition Directive: Stärk
 ung der Verbraucher für den ökologischen Wandel: Verbot vager und unbele
 gter Umweltaussagen gilt — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:de-sv-beitragsnachweis-monthly@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111405Z
DTSTART;VALUE=DATE:20260928
DTEND;VALUE=DATE:20260929
SUMMARY:Germany social insurance: Sozialversicherungsbeiträge: Fälligkeit
  der Beitragszahlung und des Beitragsnachweises
RRULE:FREQ=MONTHLY;BYMONTHDAY=28
DESCRIPTION:Arbeitgeber müssen die geschätzten Gesamtsozialversicherungsb
 eiträge (Kranken-\, Renten-\, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) für 
 den laufenden Monat bis zum drittletzten Bankarbeitstag desselben Monats z
 ahlen und kurz zuvor den Beitragsnachweis bei der zuständigen Krankenkass
 e einreichen. Abweichungen zur tatsächlichen Lohnabrechnung werden mit de
 r Zahlung des Folgemonats ausgeglichen.\n\nWer betroffen ist: Jeder Arbeit
 geber in Deutschland mit Beschäftigten\, die der deutschen Sozialversiche
 rung unterliegen\, einschließlich kleiner Unternehmen mit eigener Lohnabr
 echnung oder über ein externes Lohnbüro.\n\nWas zu tun ist: Richten Sie 
 Ihre Lohnabrechnung oder Ihr Lohnbüro so ein\, dass eine Schätzung berec
 hnet und der Beitragsnachweis einige Bankarbeitstage vor dem drittletzten 
 Bankarbeitstag des Monats eingereicht wird\, und zahlen Sie bis zu diesem 
 Termin\; überprüfen Sie das genaue Datum jeden Monat\, da es vom Bankkal
 ender abhängt.\n\n\nHinweis zum Datum: Das Schema erfordert einen festen 
 Kalendertag\; die tatsächliche gesetzliche Regel (§ 23 Abs. 1 SGB IV) is
 t der drittletzte Bankarbeitstag DESSELBEN Monats\, in dem die Arbeit gele
 istet wurde (eine Schätzung\, die im Folgemonat ausgeglichen wird)\, der 
 sich mit Feiertagen und Wochenenden verschiebt. Tag 28 nähert dies für S
 eptember 2026 an\; bestätigen Sie das genaue Datum jeden Monat mit Ihrem 
 Lohnbüro oder Ihrer Krankenkasse. Der Beitragsnachweis selbst ist bereits
  früher fällig\, in der Regel zwei Bankarbeitstage vor dem Zahlungstermi
 n.\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/de-sv-beitrag
 snachweis-monthly
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/de-sv-beitragsnachweis-monthly
CATEGORIES:DE,Germany social insurance
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany social insurance: Sozialversicherungsbeiträge: Fällig
 keit der Beitragszahlung und des Beitragsnachweises — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany social insurance: Sozialversicherungsbeiträge: Fällig
 keit der Beitragszahlung und des Beitragsnachweises — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:de-lohnsteuer-anmeldung-monthly@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111405Z
DTSTART;VALUE=DATE:20261010
DTEND;VALUE=DATE:20261011
SUMMARY:Germany wage tax: Lohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die Lohnst
 eueranmeldung
RRULE:FREQ=MONTHLY;BYMONTHDAY=10
DESCRIPTION:Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch einre
 ichen und die einbehaltene Lohnsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anme
 ldungszeitraums abführen. Der Zeitraum ist standardmäßig monatlich\, vi
 erteljährlich\, wenn die im Vorjahr einbehaltene Lohnsteuer zwischen 1.08
 0 € und 5.000 € lag\, und jährlich\, wenn sie 1.080 € oder weniger 
 betrug.\n\nWer betroffen ist: Jeder Arbeitgeber in Deutschland mit Beschä
 ftigten\, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen\, einschließlich geschäfts
 führender Gesellschafter auf der GmbH-Gehaltsabrechnung.\n\nWas zu tun is
 t: Reichen Sie die Lohnsteuer-Anmeldung über ELSTER ein und führen Sie d
 ie einbehaltene Lohnsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenen
 falls Kirchensteuer) bis zum 10. des Monats (bzw. Quartals/Jahres) nach de
 m Anmeldungszeitraum ab\; prüfen Sie jährlich\, ob sich Ihr Anmeldungsze
 itraum aufgrund der im Vorjahr einbehaltenen Gesamtsumme ändert.\n\n\n\nS
 tatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/de-lohnsteuer-anmeld
 ung-monthly
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/de-lohnsteuer-anmeldung-monthly
CATEGORIES:DE,Germany wage tax
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany wage tax: Lohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die Lo
 hnsteueranmeldung — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany wage tax: Lohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die Lo
 hnsteueranmeldung — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:de-vat-return-monthly@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111405Z
DTSTART;VALUE=DATE:20261010
DTEND;VALUE=DATE:20261011
SUMMARY:Germany VAT: Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranm
 eldung
RRULE:FREQ=MONTHLY;BYMONTHDAY=10
DESCRIPTION:Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Vo
 ranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 
 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei klein
 eren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfri
 stverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt w
 erden\; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine So
 ndervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.\n\nWer betroff
 en ist: Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland oberhalb d
 er Kleinunternehmergrenze oder mit Option zur Regelbesteuerung.\n\nWas zu 
 tun ist: Reichen Sie die UStVA über ELSTER ein und zahlen Sie eine fälli
 ge Umsatzsteuer bis zum 10. des Folgemonats nach dem Voranmeldungszeitraum
 . Neu gegründete Unternehmen und Unternehmen mit einer Vorjahresumsatzste
 uer über 9.000 € melden in den ersten beiden Jahren monatlich\; ansonst
 en vierteljährlich\, es sei denn\, die Vorjahresumsatzsteuer überstieg 9
 .000 € oder bestimmte höhere Schwellenwerte\, dann monatlich. Beantrage
 n Sie bei Bedarf über ELSTER (Formular USt 1 H) eine Dauerfristverlänger
 ung um den zusätzlichen Monat\; monatliche Voranmelder müssen die Sonder
 vorauszahlung dafür jährlich erneuern.\n\n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps:
 //eudeadlines.eu/de/deadline/de-vat-return-monthly
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/de-vat-return-monthly
CATEGORIES:DE,Germany VAT
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany VAT: Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Vo
 ranmeldung — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany VAT: Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Vo
 ranmeldung — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:ai-act-legacy-watermarking-grace-end@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111405Z
DTSTART;VALUE=DATE:20261202
DTEND;VALUE=DATE:20261203
SUMMARY:AI Act: Ende der Übergangsfrist für die Kennzeichnung KI-generier
 ter Inhalte in Bestandssystemen\; Verbot von Generatoren für nicht einver
 nehmliche intime Deepfakes
DESCRIPTION:Generative KI-Systeme\, die bereits vor dem 2. August 2026 auf 
 dem Markt waren\, haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit\, die maschinenlesba
 re Kennzeichnung und Erkennung KI-generierter Ausgaben umzusetzen. Ab dems
 elben Datum sind KI-Systeme\, die zur Erzeugung nicht einvernehmlicher int
 imer oder sexueller Bilder entwickelt wurden\, vollständig verboten.\n\nW
 er betroffen ist: Anbieter generativer KI-Produkte\, die vor August 2026 v
 eröffentlicht wurden und noch keine Wasserzeichen implementiert haben\; j
 edes Unternehmen\, das Bild- oder Videogeneratoren einsetzt.\n\nWas zu tun
  ist: Stellen Sie sicher\, dass jede von Ihnen bereitgestellte generative 
 Funktion bis zum 2. Dezember 2026 Wasserzeichen oder Herkunftsmetadaten au
 sgibt. Prüfen Sie die Roadmaps Ihrer Anbieter\, wenn Sie Generatoren Drit
 ter weiterverkaufen oder einbetten. Entfernen oder blockieren Sie jede Fun
 ktion\, die intime Bilder realer Personen erzeugen könnte.\n\nSanktion: B
 is zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Umsatzes\; verbotene Praktiken b
 is zu 35 Mio. € oder 7 %\n\nHinweis zum Datum: Übergangsfrist eingefüh
 rt durch den Digital Omnibus zu KI (Verordnung 2026/1744) für Systeme\, d
 ie vor dem 2026-08-02 in Verkehr gebracht wurden\; das neue Verbot wurde e
 benfalls durch den Omnibus ergänzt\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadl
 ines.eu/de/deadline/ai-act-legacy-watermarking-grace-end
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/ai-act-legacy-watermarking-grace-end
CATEGORIES:EU,EU AI Act
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:AI Act: Ende der Übergangsfrist für die Kennzeichnung KI-gene
 rierter Inhalte in Bestandssystemen\; Verbot von Generatoren für nicht ei
 nvernehmliche intime Deepfakes — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:AI Act: Ende der Übergangsfrist für die Kennzeichnung KI-gene
 rierter Inhalte in Bestandssystemen\; Verbot von Generatoren für nicht ei
 nvernehmliche intime Deepfakes — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:platform-work-directive-transposition@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111405Z
DTSTART;VALUE=DATE:20261202
DTEND;VALUE=DATE:20261203
SUMMARY:Platform Work Directive: Plattformarbeitsrichtlinie: Beschäftigung
 svermutung und Regeln zum algorithmischen Management müssen national gelt
 en
DESCRIPTION:Die Richtlinie (EU) 2024/2831 muss bis zum 2. Dezember 2026 umg
 esetzt werden. Für digitale Arbeitsplattformen gilt eine widerlegbare Ver
 mutung\, dass ihre Beschäftigten Arbeitnehmer sind\, wenn die Plattform d
 ie Arbeit steuert\; sie müssen transparent über automatisierte Überwach
 ungs- und Entscheidungssysteme informieren\, bei Entscheidungen wie Kontos
 perrungen Menschen einbeziehen und dürfen bestimmte personenbezogene Date
 n (Emotionen\, private Chats) nicht verarbeiten.\n\nWer betroffen ist: Jed
 e Plattform\, die von Einzelpersonen erbrachte Arbeit über eine App oder 
 Website organisiert (Lieferdienste\, Fahrdienstvermittlung\, Reinigung\, F
 reelancer-Marktplätze)\, einschließlich kleiner Plattformen\; bis Mitte 
 2026 hatten nur Italien und Spanien Gesetzentwürfe.\n\nWas zu tun ist: Be
 urteilen Sie\, ob Ihre Auftragnehmer nach dem nationalen Test als Arbeitne
 hmer gelten würden\, und budgetieren Sie eine Neueinstufung. Dokumentiere
 n Sie jedes automatisierte System\, das Vergütung\, Aufgaben oder Zugang 
 beeinflusst\, bereiten Sie Erklärungen für die Beschäftigten vor und ri
 chten Sie eine menschliche Überprüfung wesentlicher Entscheidungen ein. 
 Verfolgen Sie das Umsetzungsgesetz Ihres Mitgliedstaats.\n\nSanktion: Nati
 onal festgelegt\; Kosten der Neueinstufung und Nachzahlung von Sozialbeitr
 ägen\n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/platform
 -work-directive-transposition
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/platform-work-directive-transpositio
 n
CATEGORIES:EU,Platform Work Directive
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Platform Work Directive: Plattformarbeitsrichtlinie: Beschäfti
 gungsvermutung und Regeln zum algorithmischen Management müssen national 
 gelten — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Platform Work Directive: Plattformarbeitsrichtlinie: Beschäfti
 gungsvermutung und Regeln zum algorithmischen Management müssen national 
 gelten — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:product-liability-directive-software@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111405Z
DTSTART;VALUE=DATE:20261209
DTEND;VALUE=DATE:20261210
SUMMARY:Product Liability Directive: Neue Produkthaftungsrichtlinie gilt: v
 erschuldensunabhängige Haftung erstreckt sich auf Software\, KI und digit
 ale Dienste
DESCRIPTION:Die Richtlinie (EU) 2024/2853 muss bis zum 9. Dezember 2026 umg
 esetzt werden und gilt für Produkte\, die nach diesem Datum in Verkehr ge
 bracht werden. Software (einschließlich SaaS und KI)\, digitale Fertigung
 sdateien und verbundene Dienste gelten als Produkte\; fehlende Sicherheits
 updates können ein Produkt fehlerhaft machen. Gerichte können die Offenl
 egung von Beweismitteln anordnen und in komplexen Fällen die Fehlerhaftig
 keit vermuten. Kostenlose Open-Source-Software außerhalb einer Geschäfts
 tätigkeit ist ausgenommen.\n\nWer betroffen ist: Hersteller aller Produkt
 e\, Softwareentwickler und SaaS-Anbieter\, Importeure\, Fulfilment-Dienstl
 eister und\, wenn kein EU-Hersteller existiert\, Online-Marktplätze und H
 ändler.\n\nWas zu tun ist: Überprüfen Sie Ihre Produkthaftpflichtversic
 herung auf die Abdeckung von Software- und Cyber-Fehlern. Führen Sie eine
  Richtlinie für Sicherheitsupdates ein und dokumentieren Sie sie. Bewahre
 n Sie technische Dokumentation und Testprotokolle auf\, um auf Offenlegung
 sanordnungen reagieren zu können. Importeure: Stellen Sie sicher\, dass N
 icht-EU-Lieferanten einen Bevollmächtigten in der EU haben\, sonst tragen
  Sie die Haftung.\n\nSanktion: Keine Geldbußen – unbegrenzte zivilrecht
 liche Haftung für Tod\, Körperverletzung\, Sachschäden und Datenverlust
 \n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/product-liabi
 lity-directive-software
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/product-liability-directive-software
CATEGORIES:EU,Product Liability Directive
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
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ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Product Liability Directive: Neue Produkthaftungsrichtlinie gil
 t: verschuldensunabhängige Haftung erstreckt sich auf Software\, KI und d
 igitale Dienste — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Product Liability Directive: Neue Produkthaftungsrichtlinie gil
 t: verschuldensunabhängige Haftung erstreckt sich auf Software\, KI und d
 igitale Dienste — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:eudi-wallet-member-states-launch@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111405Z
DTSTART;VALUE=DATE:20261224
DTEND;VALUE=DATE:20261225
SUMMARY:eIDAS 2: EU Digital Identity Wallet: jeder Mitgliedstaat muss eine 
 Brieftasche anbieten\; öffentliche Stellen müssen sie akzeptieren
DESCRIPTION:Jedes EU-Land muss mindestens eine zertifizierte EU-Brieftasche
  für die digitale Identität (EUDI-Wallet) bereitstellen\, damit sich Bü
 rger und Unternehmen ausweisen\, Dokumente mit qualifizierten elektronisch
 en Signaturen unterzeichnen und geprüfte Attribute (Handelsregistereintra
 g\, Lizenzen) EU-weit teilen können. Öffentliche Verwaltungen müssen si
 e für Online-Dienste akzeptieren.\n\nWer betroffen ist: Noch keine unmitt
 elbare Pflicht für private Unternehmen\; Unternehmen mit Behördenkontakt
  und solche mit KYC-/Onboarding-Prozessen sollten sich darauf vorbereiten\
 , eine wallet-basierte Identifizierung zu akzeptieren.\n\nWas zu tun ist: 
 Planen Sie die Akzeptanz der Wallet im Kunden-Onboarding und in E-Signatur
 -Prozessen (Standards OpenID4VP / OpenID4VCI). Prüfen Sie\, ob Ihre natio
 nale Wallet Unternehmensattribute bietet\, die Sie für Vergabeverfahren\,
  Bankgeschäfte oder Lizenzierungen nutzen könnten.\n\n\nHinweis zum Datu
 m: 24 Monate nach den Durchführungsverordnungen vom 2024-11-28 (Art. 5a V
 erordnung 2024/1183)\; die Kommission kommuniziert dies als „Ende 2026
 “\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/eudi-wallet-
 member-states-launch
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/eudi-wallet-member-states-launch
CATEGORIES:EU,eIDAS 2
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:eIDAS 2: EU Digital Identity Wallet: jeder Mitgliedstaat muss e
 ine Brieftasche anbieten\; öffentliche Stellen müssen sie akzeptieren 
 — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:eIDAS 2: EU Digital Identity Wallet: jeder Mitgliedstaat muss e
 ine Brieftasche anbieten\; öffentliche Stellen müssen sie akzeptieren 
 — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:eudr-large-medium-operators@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111405Z
DTSTART;VALUE=DATE:20261230
DTEND;VALUE=DATE:20261231
SUMMARY:EUDR: EU-Entwaldungsverordnung: Sorgfaltspflichten gelten für gro
 ße und mittlere Marktteilnehmer und Händler
DESCRIPTION:Unternehmen\, die Rinder\, Kakao\, Kaffee\, Palmöl\, Kautschuk
 \, Soja oder Holz (und daraus hergestellte Erzeugnisse wie Möbel\, Papier
 \, Leder\, Schokolade\, Reifen) in der EU in Verkehr bringen oder ausführ
 en\, müssen nachweisen\, dass die Waren entwaldungsfrei und legal erzeugt
  wurden\, mit Geolokalisierung der Flächen\, und eine Sorgfaltserklärung
  im EU-Informationssystem einreichen.\n\nWer betroffen ist: Mittlere und g
 roße Importeure\, Hersteller\, Händler und Exporteure der erfassten Rohs
 toffe und Erzeugnisse.\n\nWas zu tun ist: Ermitteln Sie\, welche Artikel u
 nter den Anhang der EUDR fallen. Erheben Sie Geolokalisierungsdaten und Le
 galitätsnachweise der Lieferanten\, führen Sie eine Risikobewertung je U
 rsprungsland durch und registrieren Sie sich im EU-Informationssystem\, um
  Sorgfaltserklärungen einzureichen. Nachgelagerte Händler können sich a
 uf die Referenznummern vorgelagerter Erklärungen beziehen.\n\nSanktion: G
 eldbußen von mindestens 4 % des EU-Umsatzes\, Einziehung von Waren und Er
 lösen\, vorübergehender Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren\n\
 nHinweis zum Datum: Zweimal verschoben\; zuletzt durch Verordnung (EU) 202
 5/2650 (ABl. 2025-12-23) vom 2025-12-30 auf den 2026-12-30\n\nStatus: Vers
 choben\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/eudr-large-medium-operators
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/eudr-large-medium-operators
CATEGORIES:EU,EUDR
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:EUDR: EU-Entwaldungsverordnung: Sorgfaltspflichten gelten für 
 große und mittlere Marktteilnehmer und Händler — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:EUDR: EU-Entwaldungsverordnung: Sorgfaltspflichten gelten für 
 große und mittlere Marktteilnehmer und Händler — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
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UID:de-jahresabschluss-offenlegung-yearly@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111405Z
DTSTART;VALUE=DATE:20261231
DTEND;VALUE=DATE:20270101
SUMMARY:Germany financial statement disclosure: Jahresabschluss: Offenlegun
 g beim Unternehmensregister
RRULE:FREQ=YEARLY;BYMONTH=12;BYMONTHDAY=-1
DESCRIPTION:Kapitalgesellschaften (GmbH\, UG (haftungsbeschränkt) und GmbH
  & Co. KG) müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem
  Bilanzstichtag über das Unternehmensregister/den Bundesanzeiger offenleg
 en (§ 325 Abs. 1a HGB)\; bei einem Unternehmen mit Kalenderjahr als Gesch
 äftsjahr bedeutet das bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Kleine und Kl
 einstkapitalgesellschaften (§ 267/§ 267a HGB) dürfen verkürzte Formate
  nutzen bzw. bei Kleinstkapitalgesellschaften anstelle der vollständigen 
 Veröffentlichung eine bloße Hinterlegung vornehmen\; die 12-Monats-Frist
  selbst gilt jedoch unverändert.\n\nWer betroffen ist: GmbH\, UG (haftung
 sbeschränkt) und andere in Deutschland eingetragene Kapitalgesellschaften
  (sowie qualifizierte GmbH & Co. KG)\; Einzelunternehmen und gewöhnliche 
 Personengesellschaften unterliegen dieser HGB-Offenlegungspflicht in der R
 egel nicht.\n\nWas zu tun ist: Erstellen Sie den Jahresabschluss nach Abla
 uf des Geschäftsjahres und legen Sie ihn offen oder hinterlegen Sie ihn\,
  falls Sie als Kleinstkapitalgesellschaft die Voraussetzungen erfüllen\, 
 über das Portal des Bundesanzeigers/Unternehmensregisters innerhalb von 1
 2 Monaten nach dem Bilanzstichtag.\n\nSanktion: Ordnungsgeldverfahren des 
 Bundesamts für Justiz ab mindestens 2.500 €\, das sich bei fortdauernde
 m Verstoß erhöht und wiederholt festgesetzt werden kann (§ 335 HGB).\n\
 n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/de-jahresabschlu
 ss-offenlegung-yearly
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/de-jahresabschluss-offenlegung-yearl
 y
CATEGORIES:DE,Germany financial statement disclosure
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany financial statement disclosure: Jahresabschluss: Offenl
 egung beim Unternehmensregister — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany financial statement disclosure: Jahresabschluss: Offenl
 egung beim Unternehmensregister — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
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