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X-WR-CALNAME:EU Deadline Radar (Germany\, 2027)
NAME:EU Deadline Radar (Germany\, 2027)
X-WR-CALDESC:Compliance deadlines Germany in 2027. https://eudeadlines.eu/d
 e/calendar/germany/2027
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UID:de-sv-beitragsnachweis-monthly@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111410Z
DTSTART;VALUE=DATE:20260928
DTEND;VALUE=DATE:20260929
SUMMARY:Germany social insurance: Sozialversicherungsbeiträge: Fälligkeit
  der Beitragszahlung und des Beitragsnachweises
RRULE:FREQ=MONTHLY;BYMONTHDAY=28
DESCRIPTION:Arbeitgeber müssen die geschätzten Gesamtsozialversicherungsb
 eiträge (Kranken-\, Renten-\, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) für 
 den laufenden Monat bis zum drittletzten Bankarbeitstag desselben Monats z
 ahlen und kurz zuvor den Beitragsnachweis bei der zuständigen Krankenkass
 e einreichen. Abweichungen zur tatsächlichen Lohnabrechnung werden mit de
 r Zahlung des Folgemonats ausgeglichen.\n\nWer betroffen ist: Jeder Arbeit
 geber in Deutschland mit Beschäftigten\, die der deutschen Sozialversiche
 rung unterliegen\, einschließlich kleiner Unternehmen mit eigener Lohnabr
 echnung oder über ein externes Lohnbüro.\n\nWas zu tun ist: Richten Sie 
 Ihre Lohnabrechnung oder Ihr Lohnbüro so ein\, dass eine Schätzung berec
 hnet und der Beitragsnachweis einige Bankarbeitstage vor dem drittletzten 
 Bankarbeitstag des Monats eingereicht wird\, und zahlen Sie bis zu diesem 
 Termin\; überprüfen Sie das genaue Datum jeden Monat\, da es vom Bankkal
 ender abhängt.\n\n\nHinweis zum Datum: Das Schema erfordert einen festen 
 Kalendertag\; die tatsächliche gesetzliche Regel (§ 23 Abs. 1 SGB IV) is
 t der drittletzte Bankarbeitstag DESSELBEN Monats\, in dem die Arbeit gele
 istet wurde (eine Schätzung\, die im Folgemonat ausgeglichen wird)\, der 
 sich mit Feiertagen und Wochenenden verschiebt. Tag 28 nähert dies für S
 eptember 2026 an\; bestätigen Sie das genaue Datum jeden Monat mit Ihrem 
 Lohnbüro oder Ihrer Krankenkasse. Der Beitragsnachweis selbst ist bereits
  früher fällig\, in der Regel zwei Bankarbeitstage vor dem Zahlungstermi
 n.\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/de-sv-beitrag
 snachweis-monthly
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/de-sv-beitragsnachweis-monthly
CATEGORIES:DE,Germany social insurance
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany social insurance: Sozialversicherungsbeiträge: Fällig
 keit der Beitragszahlung und des Beitragsnachweises — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany social insurance: Sozialversicherungsbeiträge: Fällig
 keit der Beitragszahlung und des Beitragsnachweises — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:de-lohnsteuer-anmeldung-monthly@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111410Z
DTSTART;VALUE=DATE:20261010
DTEND;VALUE=DATE:20261011
SUMMARY:Germany wage tax: Lohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die Lohnst
 eueranmeldung
RRULE:FREQ=MONTHLY;BYMONTHDAY=10
DESCRIPTION:Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch einre
 ichen und die einbehaltene Lohnsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anme
 ldungszeitraums abführen. Der Zeitraum ist standardmäßig monatlich\, vi
 erteljährlich\, wenn die im Vorjahr einbehaltene Lohnsteuer zwischen 1.08
 0 € und 5.000 € lag\, und jährlich\, wenn sie 1.080 € oder weniger 
 betrug.\n\nWer betroffen ist: Jeder Arbeitgeber in Deutschland mit Beschä
 ftigten\, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen\, einschließlich geschäfts
 führender Gesellschafter auf der GmbH-Gehaltsabrechnung.\n\nWas zu tun is
 t: Reichen Sie die Lohnsteuer-Anmeldung über ELSTER ein und führen Sie d
 ie einbehaltene Lohnsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenen
 falls Kirchensteuer) bis zum 10. des Monats (bzw. Quartals/Jahres) nach de
 m Anmeldungszeitraum ab\; prüfen Sie jährlich\, ob sich Ihr Anmeldungsze
 itraum aufgrund der im Vorjahr einbehaltenen Gesamtsumme ändert.\n\n\n\nS
 tatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/de-lohnsteuer-anmeld
 ung-monthly
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/de-lohnsteuer-anmeldung-monthly
CATEGORIES:DE,Germany wage tax
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany wage tax: Lohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die Lo
 hnsteueranmeldung — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany wage tax: Lohnsteuer-Anmeldung: Abgabefrist für die Lo
 hnsteueranmeldung — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:de-vat-return-monthly@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111410Z
DTSTART;VALUE=DATE:20261010
DTEND;VALUE=DATE:20261011
SUMMARY:Germany VAT: Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranm
 eldung
RRULE:FREQ=MONTHLY;BYMONTHDAY=10
DESCRIPTION:Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Vo
 ranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 
 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei klein
 eren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfri
 stverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt w
 erden\; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine So
 ndervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.\n\nWer betroff
 en ist: Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland oberhalb d
 er Kleinunternehmergrenze oder mit Option zur Regelbesteuerung.\n\nWas zu 
 tun ist: Reichen Sie die UStVA über ELSTER ein und zahlen Sie eine fälli
 ge Umsatzsteuer bis zum 10. des Folgemonats nach dem Voranmeldungszeitraum
 . Neu gegründete Unternehmen und Unternehmen mit einer Vorjahresumsatzste
 uer über 9.000 € melden in den ersten beiden Jahren monatlich\; ansonst
 en vierteljährlich\, es sei denn\, die Vorjahresumsatzsteuer überstieg 9
 .000 € oder bestimmte höhere Schwellenwerte\, dann monatlich. Beantrage
 n Sie bei Bedarf über ELSTER (Formular USt 1 H) eine Dauerfristverlänger
 ung um den zusätzlichen Monat\; monatliche Voranmelder müssen die Sonder
 vorauszahlung dafür jährlich erneuern.\n\n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps:
 //eudeadlines.eu/de/deadline/de-vat-return-monthly
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/de-vat-return-monthly
CATEGORIES:DE,Germany VAT
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany VAT: Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Vo
 ranmeldung — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany VAT: Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Vo
 ranmeldung — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:de-jahresabschluss-offenlegung-yearly@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111410Z
DTSTART;VALUE=DATE:20261231
DTEND;VALUE=DATE:20270101
SUMMARY:Germany financial statement disclosure: Jahresabschluss: Offenlegun
 g beim Unternehmensregister
RRULE:FREQ=YEARLY;BYMONTH=12;BYMONTHDAY=-1
DESCRIPTION:Kapitalgesellschaften (GmbH\, UG (haftungsbeschränkt) und GmbH
  & Co. KG) müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem
  Bilanzstichtag über das Unternehmensregister/den Bundesanzeiger offenleg
 en (§ 325 Abs. 1a HGB)\; bei einem Unternehmen mit Kalenderjahr als Gesch
 äftsjahr bedeutet das bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Kleine und Kl
 einstkapitalgesellschaften (§ 267/§ 267a HGB) dürfen verkürzte Formate
  nutzen bzw. bei Kleinstkapitalgesellschaften anstelle der vollständigen 
 Veröffentlichung eine bloße Hinterlegung vornehmen\; die 12-Monats-Frist
  selbst gilt jedoch unverändert.\n\nWer betroffen ist: GmbH\, UG (haftung
 sbeschränkt) und andere in Deutschland eingetragene Kapitalgesellschaften
  (sowie qualifizierte GmbH & Co. KG)\; Einzelunternehmen und gewöhnliche 
 Personengesellschaften unterliegen dieser HGB-Offenlegungspflicht in der R
 egel nicht.\n\nWas zu tun ist: Erstellen Sie den Jahresabschluss nach Abla
 uf des Geschäftsjahres und legen Sie ihn offen oder hinterlegen Sie ihn\,
  falls Sie als Kleinstkapitalgesellschaft die Voraussetzungen erfüllen\, 
 über das Portal des Bundesanzeigers/Unternehmensregisters innerhalb von 1
 2 Monaten nach dem Bilanzstichtag.\n\nSanktion: Ordnungsgeldverfahren des 
 Bundesamts für Justiz ab mindestens 2.500 €\, das sich bei fortdauernde
 m Verstoß erhöht und wiederholt festgesetzt werden kann (§ 335 HGB).\n\
 n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/de-jahresabschlu
 ss-offenlegung-yearly
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/de-jahresabschluss-offenlegung-yearl
 y
CATEGORIES:DE,Germany financial statement disclosure
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany financial statement disclosure: Jahresabschluss: Offenl
 egung beim Unternehmensregister — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany financial statement disclosure: Jahresabschluss: Offenl
 egung beim Unternehmensregister — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:de-einvoicing-issuing-800k@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111410Z
DTSTART;VALUE=DATE:20270101
DTEND;VALUE=DATE:20270102
SUMMARY:Germany e-invoicing: Deutschland: Unternehmen mit einem Vorjahresum
 satz über 800.000 € müssen B2B-E-Rechnungen ausstellen
DESCRIPTION:Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen\, deren Umsatz 2026 8
 00.000 € überstiegen hat\, inländische B2B-Rechnungen als strukturiert
 e E-Rechnungen (EN 16931 – XRechnung oder ZUGFeRD 2.x) ausstellen\; PDF 
 und Papier sind für sie nicht mehr zulässig. Ausnahmen: Rechnungen unter
  250 €\, Fahrscheine und Kleinunternehmer.\n\nWer betroffen ist: In Deut
 schland niedergelassene Unternehmen oberhalb der Umsatzgrenze von 800.000 
 € (viele kleine und alle mittleren/großen Unternehmen)\, die andere deu
 tsche Unternehmen fakturieren.\n\nWas zu tun ist: Prüfen Sie Ihren Umsatz
  2026 gegen den Schwellenwert. Konfigurieren Sie Ihr ERP-System zur Erzeug
 ung von XRechnung- oder ZUGFeRD-E-Rechnungen und vereinbaren Sie mit Ihren
  Kunden die Zustellwege (E-Mail\, Peppol\, Portal). Stellen Sie sicher\, d
 ass eingehende E-Rechnungen unverändert in ihrer strukturierten Form arch
 iviert werden (GoBD).\n\n\nHinweis zum Datum: Der Empfang strukturierter E
 -Rechnungen ist für alle deutschen Unternehmen bereits seit dem 1. Januar
  2025 verpflichtend (Wachstumschancengesetz\, § 14 UStG). Unternehmen mit
  einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € dürfen bis zum 31.12.2027 weiterhi
 n Papierrechnungen oder nicht EN-16931-konforme elektronische Rechnungen v
 ersenden (mit Zustimmung des Empfängers) (§ 27 Abs. 38 Satz 2 UStG).\n\n
 Status: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/de-einvoicing-issui
 ng-800k
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/de-einvoicing-issuing-800k
CATEGORIES:DE,Germany e-invoicing
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany e-invoicing: Deutschland: Unternehmen mit einem Vorjahr
 esumsatz über 800.000 € müssen B2B-E-Rechnungen ausstellen — due in 
 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany e-invoicing: Deutschland: Unternehmen mit einem Vorjahr
 esumsatz über 800.000 € müssen B2B-E-Rechnungen ausstellen — due in 
 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:de-minimum-wage-2027@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111410Z
DTSTART;VALUE=DATE:20270101
DTEND;VALUE=DATE:20270102
SUMMARY:Germany minimum wage: Deutschland: gesetzlicher Mindestlohn steigt 
 auf 14\,60 €/Stunde
DESCRIPTION:Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 erneut\, 
 auf 14\,60 € brutto pro Stunde – die zweite Stufe\, die durch dieselbe
  Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) festgelegt und am 07.11.
 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Anders als in manchen frühere
 n Zyklen sind sowohl die Stufe 2026 als auch die Stufe 2027 bereits verord
 nungsrechtlich fixiert und nicht nur vorgeschlagen.\n\nWer betroffen ist: 
 Alle Arbeitgeber mit Beschäftigten in Deutschland\, einschließlich Minij
 obs und Werkstudenten.\n\nWas zu tun ist: Planen Sie die Lohnkostensteiger
 ung für 2027 bereits jetzt ein\; prüfen Sie die Minijob-Stundengrenzen e
 rneut anhand des neuen Stundensatzes\; überprüfen Sie Gehaltsbänder ode
 r Ausbildungsvergütungen\, die an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt 
 sind.\n\n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/de-min
 imum-wage-2027
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/de-minimum-wage-2027
CATEGORIES:DE,Germany minimum wage
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany minimum wage: Deutschland: gesetzlicher Mindestlohn ste
 igt auf 14\,60 €/Stunde — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany minimum wage: Deutschland: gesetzlicher Mindestlohn ste
 igt auf 14\,60 €/Stunde — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:data-act-cloud-switching-fees-end@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111410Z
DTSTART;VALUE=DATE:20270112
DTEND;VALUE=DATE:20270113
SUMMARY:Data Act: Cloud-Anbieter dürfen keine Wechsel- und Datenausgangsge
 bühren mehr verlangen
DESCRIPTION:Ab diesem Datum dürfen Cloud- und Datenverarbeitungsanbieter i
 hren Kunden den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder den Export ihrer Da
 ten (Egress) nicht mehr in Rechnung stellen. Verträge müssen bereits ein
 e Kündigung und Migration innerhalb von 30 Tagen ermöglichen\, und Anbie
 ter müssen den Export in maschinenlesbaren Formaten anbieten.\n\nWer betr
 offen ist: Alle Cloud-\, SaaS-\, PaaS- und Hosting-Anbieter mit EU-Kunden\
 ; jedes Unternehmen\, das Cloud-Dienste bezieht\, profitiert.\n\nWas zu tu
 n ist: Anbieter: Streichen Sie Egress- und Wechselgebühren aus Preisliste
 n und Verträgen und veröffentlichen Sie Bedingungen für die Unterstütz
 ung beim Ausstieg. Kunden: Prüfen Sie Ihre Cloud-Verträge auf Ausstiegsk
 lauseln und nutzen Sie die Regeln\, um Migrationen auszuhandeln\; planen S
 ie einen Anbieterwechsel für die Zeit nach Januar 2027\, um Egress-Kosten
  zu vermeiden.\n\n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadli
 ne/data-act-cloud-switching-fees-end
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/data-act-cloud-switching-fees-end
CATEGORIES:EU,Data Act
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Data Act: Cloud-Anbieter dürfen keine Wechsel- und Datenausgan
 gsgebühren mehr verlangen — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Data Act: Cloud-Anbieter dürfen keine Wechsel- und Datenausgan
 gsgebühren mehr verlangen — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:machinery-regulation-applies@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111410Z
DTSTART;VALUE=DATE:20270120
DTEND;VALUE=DATE:20270121
SUMMARY:Machinery Regulation: Maschinenverordnung ersetzt die Maschinenrich
 tlinie: neue CE-Anforderungen einschließlich Cybersicherheit und Software
DESCRIPTION:Die Verordnung (EU) 2023/1230 gilt ohne Übergangsfrist für al
 le Maschinen\, die ab dem 20. Januar 2027 in der EU in Verkehr gebracht we
 rden. Sie ergänzt Anforderungen an Softwaresicherheit\, Schutz vor böswi
 lliger Manipulation\, sich selbst weiterentwickelndes (KI-)Verhalten\, dig
 itale Betriebsanleitungen und eine verpflichtende Bewertung durch Dritte f
 ür bestimmte Hochrisiko-Maschinenkategorien.\n\nWer betroffen ist: Herste
 ller\, Importeure und Händler von Maschinen\, Robotern\, Hebezeugen\, unv
 ollständigen Maschinen und Sicherheitsbauteilen (einschließlich Sicherhe
 itssoftware)\, jeder Größe.\n\nWas zu tun ist: Führen Sie eine Lückena
 nalyse Ihrer bestehenden Maschinenmodelle anhand der grundlegenden Anforde
 rungen in Anhang III durch\, insbesondere zu Cybersicherheit und Steuerung
 ssoftware. Aktualisieren Sie technische Unterlagen\, Risikobeurteilungen u
 nd Konformitätserklärungen\; prüfen Sie\, ob Ihr Produkt in Anhang I Te
 il A fällt und eine notifizierte Stelle erfordert. Entscheiden Sie zwisch
 en digitaler und gedruckter Betriebsanleitung (Papier weiterhin auf Anfrag
 e).\n\nSanktion: National festgelegt\; nicht konforme Maschinen dürfen ni
 cht in Verkehr gebracht werden\n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadline
 s.eu/de/deadline/machinery-regulation-applies
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/machinery-regulation-applies
CATEGORIES:EU,Machinery Regulation
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Machinery Regulation: Maschinenverordnung ersetzt die Maschinen
 richtlinie: neue CE-Anforderungen einschließlich Cybersicherheit und Soft
 ware — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Machinery Regulation: Maschinenverordnung ersetzt die Maschinen
 richtlinie: neue CE-Anforderungen einschließlich Cybersicherheit und Soft
 ware — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:battery-passport-qr@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111410Z
DTSTART;VALUE=DATE:20270218
DTEND;VALUE=DATE:20270219
SUMMARY:Battery Regulation: Digitaler Batteriepass verpflichtend für Elekt
 rofahrzeug-\, LV- und Industriebatterien über 2 kWh
DESCRIPTION:Nach der Verordnung (EU) 2023/1542 muss jede Elektrofahrzeugbat
 terie\, jede Batterie für leichte Verkehrsmittel (E-Bikes\, Roller) und j
 ede Industriebatterie über 2 kWh\, die in Verkehr gebracht wird\, einen Q
 R-Code tragen\, der auf einen digitalen Batteriepass mit Angaben zu Chemie
 \, CO2-Fußabdruck\, Rezyklatanteil\, Leistung und Haltbarkeit verweist.\n
 \nWer betroffen ist: Hersteller und Importeure von EV-Batterien\, Batterie
 n für Leichtfahrzeuge (E-Bikes\, Scooter) und Industriebatterien über 2 
 kWh sowie von Produkten\, die solche Batterien enthalten (E-Bikes\, Energi
 espeichersysteme\, Gabelstapler\, Elektrofahrzeuge)\; Händler müssen pr
 üfen\, ob der QR-Code vorhanden ist. Gewöhnliche Verbraucherbatterien (z
 . B. AA/AAA-\, Handy- oder Laptop-Akkus) und Produkte\, die nur solche ent
 halten\, sind nicht erfasst.\n\nWas zu tun ist: Legen Sie fest\, wer die P
 assdaten hält (Sie oder Ihr Zellenlieferant)\, und wählen Sie einen Anbi
 eter für den Batteriepass. Erfassen Sie den verpflichtenden Datensatz je 
 Batteriemodell\, richten Sie eindeutige Kennungen und QR-Codes auf dem Pro
 dukt ein und planen Sie die Aktualisierung der Zustandsdaten (State of Hea
 lth) über die Lebensdauer der Batterie.\n\nSanktion: National festgelegt\
 ; nicht konforme Batterien können vom Markt genommen werden\n\n\nStatus: 
 Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/battery-passport-qr
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/battery-passport-qr
CATEGORIES:EU,Battery Regulation
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Battery Regulation: Digitaler Batteriepass verpflichtend für E
 lektrofahrzeug-\, LV- und Industriebatterien über 2 kWh — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Battery Regulation: Digitaler Batteriepass verpflichtend für E
 lektrofahrzeug-\, LV- und Industriebatterien über 2 kWh — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:de-verpackungsregister-vollstaendigkeitserklaerung-yearly@eudeadlines.e
 u
DTSTAMP:20260909T111410Z
DTSTART;VALUE=DATE:20270515
DTEND;VALUE=DATE:20270516
SUMMARY:Germany packaging register (LUCID): Verpackungsregister: Frist für
  die jährliche Vollständigkeitserklärung
RRULE:FREQ=YEARLY;BYMONTH=5;BYMONTHDAY=15
DESCRIPTION:Hersteller\, deren Verpackungsmengen des Vorjahres die Schwelle
 nwerte nach § 11 Abs. 4 VerpackG erreichen (Glas ≥ 80 t\; Papier/Pappe/
 Karton ≥ 50 t\; oder kombiniert Eisenmetalle + Aluminium + Kunststoffe +
  Getränkekartons + sonstige Verbundverpackungen ≥ 30 t)\, müssen jedes
  Jahr bis zum 15. Mai für das vorangegangene Kalenderjahr eine testierte 
 Vollständigkeitserklärung bei der ZSVR einreichen (verschiebt sich auf d
 en nächsten Werktag\, falls der 15. Mai auf ein Wochenende oder einen Fei
 ertag fällt). Es handelt sich um eine gesetzliche Frist ohne Verlängerun
 gsmöglichkeit.\n\nWer betroffen ist: Hersteller/Erstinverkehrbringer von 
 Verpackungen in Deutschland\, deren Mengen die Schwellenwerte nach § 11 A
 bs. 4 VerpackG überschreiten\, typischerweise mittlere/große Hersteller 
 und umsatzstarke Online-Händler statt üblicher Kleinst-/Kleinunternehmen
 .\n\nWas zu tun ist: Erfassen Sie Ihre in Deutschland in Verkehr gebrachte
 n Verpackungsmengen jedes Kalenderjahr nach Material. Überschreiten Sie e
 inen Schwellenwert\, beauftragen Sie einen bei der ZSVR registrierten unab
 hängigen Prüfer mit der Testierung Ihrer Vollständigkeitserklärung und
  reichen Sie diese bis zum 15. Mai des Folgejahres über LUCID ein.\n\n\n\
 nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/de-verpackungsregi
 ster-vollstaendigkeitserklaerung-yearly
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/de-verpackungsregister-vollstaendigk
 eitserklaerung-yearly
CATEGORIES:DE,Germany packaging register (LUCID)
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany packaging register (LUCID): Verpackungsregister: Frist 
 für die jährliche Vollständigkeitserklärung — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany packaging register (LUCID): Verpackungsregister: Frist 
 für die jährliche Vollständigkeitserklärung — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:pay-transparency-first-gender-pay-gap-report@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111410Z
DTSTART;VALUE=DATE:20270607
DTEND;VALUE=DATE:20270608
SUMMARY:Pay Transparency Directive: Entgelttransparenz: erster Bericht zum 
 geschlechtsspezifischen Entgeltgefälle für Arbeitgeber mit 150+ Beschäf
 tigten fällig
DESCRIPTION:Die Richtlinie (EU) 2023/970 verpflichtet Arbeitgeber\, Gehalts
 spannen vor Vorstellungsgesprächen offenzulegen\, Bewerber nicht mehr nac
 h ihrer Gehaltshistorie zu fragen\, Beschäftigten ein Auskunftsrecht übe
 r das Durchschnittsentgelt je Kategorie einzuräumen und – bei 150 oder 
 mehr Beschäftigten – Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Entgeltgef
 älle für 2026 bis Juni 2027 zu melden (250+ jährlich\, 150-249 alle dre
 i Jahre). Ein Gefälle über 5 % ohne objektive Rechtfertigung löst eine 
 gemeinsame Entgeltbewertung aus.\n\nWer betroffen ist: Alle Arbeitgeber hi
 nsichtlich der Transparenzrechte\; mittlere und große Arbeitgeber mit 100
 + Beschäftigten hinsichtlich der Berichterstattung zum Entgeltgefälle.\n
 \nWas zu tun ist: Richten Sie objektive\, geschlechtsneutrale Tätigkeitsk
 ategorien und Gehaltsbänder ein. Nehmen Sie Gehaltsspannen in Stellenanze
 igen auf oder teilen Sie sie vor dem Vorstellungsgespräch mit und streich
 en Sie Fragen zur Gehaltshistorie. Arbeitgeber mit 150+ Beschäftigten: Be
 reiten Sie die Gehaltsdaten 2026 nach Geschlecht und Kategorie für den Be
 richt im Juni 2027 auf und prüfen Sie das nationale Recht Ihres Landes f
 ür das genaue Berichtsformat.\n\nSanktion: National festgelegt\; umfasst 
 Geldbußen und Entschädigungsansprüche mit umgekehrter Beweislast\n\nHin
 weis zum Datum: Umsetzungsfrist war der 2026-06-07\; viele Mitgliedstaaten
  (u. a. Lettland\, Polen\, Deutschland\, Frankreich) waren verspätet\, na
 tionale Termine können sich daher leicht verschieben. Arbeitgeber mit 100
 -149 Beschäftigten berichten erstmals bis zum 2031-06-07\n\nStatus: Best
 ätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/pay-transparency-first-gender-p
 ay-gap-report
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/pay-transparency-first-gender-pay-ga
 p-report
CATEGORIES:EU,Pay Transparency Directive
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Pay Transparency Directive: Entgelttransparenz: erster Bericht 
 zum geschlechtsspezifischen Entgeltgefälle für Arbeitgeber mit 150+ Besc
 häftigten fällig — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Pay Transparency Directive: Entgelttransparenz: erster Bericht 
 zum geschlechtsspezifischen Entgeltgefälle für Arbeitgeber mit 150+ Besc
 häftigten fällig — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:eudr-micro-small-operators@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111410Z
DTSTART;VALUE=DATE:20270630
DTEND;VALUE=DATE:20270701
SUMMARY:EUDR: EU-Entwaldungsverordnung: Sorgfaltspflichten gelten für Klei
 nst- und Kleinunternehmen
DESCRIPTION:Kleinst- und Kleinunternehmen\, die mit EUDR-Rohstoffen handeln
  (Rinder\, Kakao\, Kaffee\, Palmöl\, Kautschuk\, Soja\, Holz und daraus h
 ergestellte Erzeugnisse)\, erhalten sechs Monate zusätzlich. Kleine nachg
 elagerte Händler müssen vor allem die Referenznummern der vorgelagerten 
 Sorgfaltserklärungen erfassen und weitergeben\; kleine Primärerzeuger in
  Ländern mit geringem Risiko geben eine vereinfachte Erklärung ab.\n\nWe
 r betroffen ist: Kleinst- und kleine Importeure\, Holz- und Möbelherstell
 er\, Kaffeeröstereien\, Schokoladenhersteller\, Druckereien und Einzelhä
 ndler der erfassten Erzeugnisse.\n\nWas zu tun ist: Prüfen Sie\, ob Ihre 
 Produkte in Anhang I der EUDR aufgeführt sind. Fragen Sie Ihre Lieferante
 n nach den Referenznummern ihrer Sorgfaltserklärungen und bewahren Sie di
 ese fünf Jahre auf. Wenn Sie direkt importieren\, registrieren Sie sich i
 m EU-Informationssystem und bereiten Sie Geolokalisierungs- und Legalität
 snachweise vor.\n\nSanktion: Geldbußen von mindestens 4 % des EU-Umsatzes
 \, Einziehung von Waren\, Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren\n\
 nHinweis zum Datum: Verschoben durch Verordnung (EU) 2025/2650\; Kleinst- 
 und Klein-Primärerzeuger in Ländern mit geringem Risiko geben nur eine e
 inmalige vereinfachte Erklärung ab\n\nStatus: Verschoben\nhttps://eudeadl
 ines.eu/de/deadline/eudr-micro-small-operators
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/eudr-micro-small-operators
CATEGORIES:EU,EUDR
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:EUDR: EU-Entwaldungsverordnung: Sorgfaltspflichten gelten für 
 Kleinst- und Kleinunternehmen — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:EUDR: EU-Entwaldungsverordnung: Sorgfaltspflichten gelten für 
 Kleinst- und Kleinunternehmen — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:instant-payments-non-euro-vop@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111410Z
DTSTART;VALUE=DATE:20270709
DTEND;VALUE=DATE:20270710
SUMMARY:Instant Payments Regulation: Sofortzahlungsverordnung: Senden von E
 uro-Echtzeitüberweisungen und Empfängerprüfung verpflichtend für Banke
 n außerhalb des Euroraums (Polen\, Schweden\, Tschechien usw.)
DESCRIPTION:Zahlungsdienstleister in EU-Ländern außerhalb des Euroraums m
 üssen ab Juli 2027 Euro-Echtzeitüberweisungen und die kostenlose Namens-
 /IBAN-Prüfung (Verification of Payee) anbieten\; damit ist die Einführun
 g EU-weit abgeschlossen.\n\nWer betroffen ist: Banken und Zahlungsinstitut
 e in Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums\; Unternehmen in Polen\, Sch
 weden\, Tschechien\, Ungarn\, Dänemark\, Rumänien und Bulgarien\, die Eu
 ro zahlen oder empfangen.\n\nWas zu tun ist: Unternehmen in Nicht-Euro-Lä
 ndern: Gleichen Sie Lieferanten- und Kundenstammdaten (rechtliche Namen vs
 . Kontoinhaber) vor der Aktivierung der Empfängerprüfung ab\, um abgeleh
 nte oder verzögerte Euro-Zahlungen zu vermeiden\; fragen Sie Ihre Bank na
 ch ihrem Zeitplan.\n\n\nHinweis zum Datum: Der Empfang von Euro-Echtzeitü
 berweisungen ist für Zahlungsdienstleister außerhalb des Euroraums ab 20
 27-01-09 verpflichtend\; Senden und Empfängerprüfung ab 2027-07-09\n\nSt
 atus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/instant-payments-non-
 euro-vop
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/instant-payments-non-euro-vop
CATEGORIES:EU,Instant Payments Regulation
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Instant Payments Regulation: Sofortzahlungsverordnung: Senden v
 on Euro-Echtzeitüberweisungen und Empfängerprüfung verpflichtend für B
 anken außerhalb des Euroraums (Polen\, Schweden\, Tschechien usw.) — du
 e in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Instant Payments Regulation: Sofortzahlungsverordnung: Senden v
 on Euro-Echtzeitüberweisungen und Empfängerprüfung verpflichtend für B
 anken außerhalb des Euroraums (Polen\, Schweden\, Tschechien usw.) — du
 e in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:de-annual-tax-returns-yearly@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111410Z
DTSTART;VALUE=DATE:20270731
DTEND;VALUE=DATE:20270801
SUMMARY:Germany annual tax returns: ESt/KSt/GewSt: Abgabefrist für die jä
 hrliche Einkommen-/Körperschaft-/Gewerbesteuererklärung
RRULE:FREQ=YEARLY;BYMONTH=7;BYMONTHDAY=-1
DESCRIPTION:Die jährliche Einkommensteuer-\, Körperschaftsteuer- und Gewe
 rbesteuererklärung muss bei Selbsterstellung bis zum 31. Juli des Folgeja
 hres eingereicht werden (§ 149 Abs. 2 AO). Wird die Erklärung von einem 
 Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt\, verlängert sich die F
 rist bis zum letzten Tag des Februars des zweiten Folgejahres (§ 149 Abs.
  3 AO)\, sofern das Finanzamt nicht nach § 149 Abs. 4 einen früheren Ter
 min festlegt.\n\nWer betroffen ist: GmbH/UG (KSt + GewSt)\, Einzelunterneh
 men und Personengesellschaften (ESt/Gewerbesteuer\, soweit einschlägig) s
 owie deren externe Buchhalter/Steuerberater.\n\nWas zu tun ist: Reichen Si
 e die ESt-/KSt-/GewSt-Erklärungen über ELSTER (oder die Software Ihres S
 teuerberaters) bis zum 31. Juli des Folgejahres ein\, oder bestätigen Sie
  mit Ihrem Steuerberater\, dass für Ihre Erklärung die verlängerte Fris
 t bis Ende Februar des zweiten Folgejahres gilt.\n\nSanktion: Verspätungs
 zuschlag in der Regel 0\,25 % der festgesetzten Steuer je angefangenen Mon
 at\, mindestens 25 €/Monat (§ 152 AO)\, zuzüglich einer möglichen Sch
 ätzung der Besteuerungsgrundlagen.\n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudea
 dlines.eu/de/deadline/de-annual-tax-returns-yearly
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/de-annual-tax-returns-yearly
CATEGORIES:DE,Germany annual tax returns
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany annual tax returns: ESt/KSt/GewSt: Abgabefrist für die
  jährliche Einkommen-/Körperschaft-/Gewerbesteuererklärung — due in 7
  days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Germany annual tax returns: ESt/KSt/GewSt: Abgabefrist für die
  jährliche Einkommen-/Körperschaft-/Gewerbesteuererklärung — due in 1
  day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:ai-act-gpai-legacy-models@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111410Z
DTSTART;VALUE=DATE:20270802
DTEND;VALUE=DATE:20270803
SUMMARY:AI Act: vor August 2025 in Verkehr gebrachte GPAI-Modelle müssen d
 ie Anforderungen erfüllen
DESCRIPTION:KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck\, die bereits vor d
 em 2. August 2025 auf dem Markt waren\, erhielten zwei Jahre\, um nachzuzi
 ehen. Ab diesem Datum müssen sie dieselben Pflichten zu Dokumentation\, U
 rheberrecht und Trainingsdaten-Zusammenfassung erfüllen wie neue Modelle.
 \n\nWer betroffen ist: Anbieter älterer Foundation Models\, die weiterhin
  in der EU angeboten werden\, einschließlich Unternehmen\, die solche Mod
 elle feinabgestimmt und veröffentlicht haben.\n\nWas zu tun ist: Inventar
 isieren Sie die von Ihnen bereitgestellten Modelle und deren Veröffentlic
 hungsdaten. Ergänzen Sie für Altmodelle nachträglich die technische Dok
 umentation\, die Informationspakete für nachgelagerte Anbieter und die Zu
 sammenfassung der Trainingsdaten oder nehmen Sie die Modelle vom Markt.\n\
 nSanktion: Bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Umsatzes\n\n\nStatus
 : Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/ai-act-gpai-legacy-models
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/ai-act-gpai-legacy-models
CATEGORIES:EU,EU AI Act
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:AI Act: vor August 2025 in Verkehr gebrachte GPAI-Modelle müss
 en die Anforderungen erfüllen — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:AI Act: vor August 2025 in Verkehr gebrachte GPAI-Modelle müss
 en die Anforderungen erfüllen — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:battery-due-diligence@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111410Z
DTSTART;VALUE=DATE:20270818
DTEND;VALUE=DATE:20270819
SUMMARY:Battery Regulation: Batterieverordnung: Sorgfaltspflichten in der L
 ieferkette gelten
DESCRIPTION:Unternehmen\, die Batterien in der EU in Verkehr bringen\, müs
 sen ein Sorgfaltspflichtensystem für Rohstoffe wie Kobalt\, Lithium\, Nic
 kel und Naturgraphit betreiben: Lieferkettenstrategie\, Risikoermittlung\,
  Überprüfung durch Dritte und öffentliche Berichterstattung. Unternehme
 n mit einem Nettoumsatz unter 40 Mio. € sind ausgenommen.\n\nWer betroff
 en ist: Größere Batteriehersteller und -importeure (Umsatz ab 40 Mio. 
 €)\; kleinere Firmen sollten mit Informationsanfragen von betroffenen Ku
 nden rechnen.\n\nWas zu tun ist: Wenn Ihr Umsatz 40 Mio. € oder mehr bet
 rägt\, führen Sie eine an den OECD-Leitsätzen ausgerichtete Sorgfaltspf
 lichtenstrategie für Batterierohstoffe ein\, erfassen Sie Ihre Zellen- un
 d Materiallieferanten und veranlassen Sie eine Überprüfung durch Dritte.
  Kleinere Lieferanten: Bereiten Sie sich darauf vor\, Sorgfaltspflichten-F
 ragebögen Ihrer Kunden zu beantworten.\n\n\nHinweis zum Datum: Vom 2025-0
 8-18 verschoben durch Verordnung (EU) 2025/1561\n\nStatus: Verschoben\nhtt
 ps://eudeadlines.eu/de/deadline/battery-due-diligence
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/battery-due-diligence
CATEGORIES:EU,Battery Regulation
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Battery Regulation: Batterieverordnung: Sorgfaltspflichten in d
 er Lieferkette gelten — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Battery Regulation: Batterieverordnung: Sorgfaltspflichten in d
 er Lieferkette gelten — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:cbam-first-declaration-certificates@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111410Z
DTSTART;VALUE=DATE:20270930
DTEND;VALUE=DATE:20271001
SUMMARY:CBAM: erste Jahreserklärung und Abgabe von Zertifikaten für Einfu
 hren 2026 von Stahl\, Aluminium\, Zement und Düngemitteln
DESCRIPTION:Seit dem 1. Januar 2026 müssen Importeure von mehr als 50 Tonn
 en CBAM-Waren pro Jahr (Eisen und Stahl\, Aluminium\, Zement\, Düngemitte
 l\; zusätzlich Wasserstoff und Strom ohne Schwellenwert) zugelassene CBAM
 -Anmelder sein und CBAM-Zertifikate kaufen\, die die eingebetteten Emissio
 nen abdecken. Die erste Jahreserklärung und Zertifikatsabgabe für die Ei
 nfuhren 2026 ist 2027 fällig. Importeure unter 50 Tonnen sind ausgenommen
 \, müssen den Schwellenwert aber im Blick behalten.\n\nWer betroffen ist:
  Jedes Unternehmen\, das die genannten Waren von außerhalb der EU importi
 ert\, einschließlich kleiner Hersteller\, Bauunternehmen und Händler\, d
 ie Stahl- oder Aluminiumprodukte direkt von Lieferanten außerhalb der EU 
 beziehen.\n\nWas zu tun ist: Verfolgen Sie die kumulierten jährlichen Ein
 fuhren von CBAM-Waren nach Gewicht\, um zu wissen\, ob Sie die 50-Tonnen-G
 renze überschreiten. Falls ja\, stellen Sie sicher\, dass Ihnen der Statu
 s als zugelassener Anmelder erteilt wurde\, erheben Sie die tatsächlichen
  Emissionsdaten Ihrer Lieferanten (oder verwenden Sie Standardwerte)\, kau
 fen Sie im Laufe von 2027 Zertifikate und reichen Sie die Erklärung frist
 gerecht im CBAM-Register ein.\n\nSanktion: Sanktion je nicht abgegebenem Z
 ertifikat\, zusätzlich Entzug der Zulassung bei wiederholten Verstößen\
 n\nHinweis zum Datum: Endgültige Phase begann am 2026-01-01\; Importeure 
 mit mehr als 50 Tonnen/Jahr mussten bis zum 2026-03-31 den Status als zuge
 lassener CBAM-Anmelder beantragen. Erklärungsfrist gemäß der CBAM-Verei
 nfachungsverordnung von 2025 – bestätigen Sie dies bei Ihrer nationalen
  CBAM-Behörde\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/c
 bam-first-declaration-certificates
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/cbam-first-declaration-certificates
CATEGORIES:EU,CBAM
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:CBAM: erste Jahreserklärung und Abgabe von Zertifikaten für E
 infuhren 2026 von Stahl\, Aluminium\, Zement und Düngemitteln — due in 
 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:CBAM: erste Jahreserklärung und Abgabe von Zertifikaten für E
 infuhren 2026 von Stahl\, Aluminium\, Zement und Düngemitteln — due in 
 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:dac8-crypto-first-report@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111410Z
DTSTART;VALUE=DATE:20270930
DTEND;VALUE=DATE:20271001
SUMMARY:DAC8: erste jährliche Meldung von Kryptowerte-Transaktionen an die
  Steuerbehörden (für 2026)
DESCRIPTION:Seit dem 1. Januar 2026 müssen Anbieter von Kryptowerte-Dienst
 leistungen (Börsen\, Broker\, Anbieter von Verwahr-Wallets\, einige DeFi-
 Frontends) die Identität und steuerliche Ansässigkeit ihrer Kunden erheb
 en und überprüfen sowie alle Tausch- und Transfertransaktionen von EU-Nu
 tzern aufzeichnen. Die erste jährliche Meldung an die Steuerbehörde ist 
 2027 fällig\, und die Daten werden zwischen den Mitgliedstaaten ausgetaus
 cht. DAC7 verpflichtet digitale Plattformen bereits zu einer ähnlichen j
 ährlichen Meldung (bis 31. Januar) über Verkäufer.\n\nWer betroffen ist
 : Jedes Unternehmen\, das EU-Kunden Krypto-Tausch-\, Transfer- oder Verwah
 rdienste anbietet\, einschließlich nach MiCA zugelassener Firmen und Nich
 t-EU-Anbieter\, die EU-Nutzer bedienen.\n\nWas zu tun ist: Registrieren Si
 e sich als meldender Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in einem Mi
 tgliedstaat\, sofern Sie nicht nach MiCA zugelassen sind. Holen Sie Selbst
 auskünfte (Name\, Adresse\, Steuer-Identifikationsnummer\, steuerliche An
 sässigkeit) von allen Nutzern ein\, führen Sie Transaktionsaufzeichnunge
 n ab dem 1. Januar 2026 und richten Sie die XML-Meldung im nationalen Form
 at vor der ersten Frist ein.\n\nSanktion: National festgelegt\; in der Reg
 el Geldbußen pro nicht gemeldetem Nutzer bzw. Transaktion\n\nHinweis zum 
 Datum: Meldepflicht gilt ab 2026-01-01\; laut Kommission ist die erste Mel
 dung innerhalb von neun Monaten nach Ende des Jahres 2026 fällig – nati
 onale Gesetze können ein früheres Datum vorsehen (z. B. 31. Januar)\, pr
 üfen Sie Ihren Mitgliedstaat\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.e
 u/de/deadline/dac8-crypto-first-report
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/dac8-crypto-first-report
CATEGORIES:EU,DAC8
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:DAC8: erste jährliche Meldung von Kryptowerte-Transaktionen an
  die Steuerbehörden (für 2026) — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:DAC8: erste jährliche Meldung von Kryptowerte-Transaktionen an
  die Steuerbehörden (für 2026) — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:ai-act-high-risk-annex-iii@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111410Z
DTSTART;VALUE=DATE:20271202
DTEND;VALUE=DATE:20271203
SUMMARY:AI Act: Hochrisiko-Pflichten für Anwendungsfälle nach Anhang III 
 (Personalwesen\, Kredit\, Bildung\, Biometrie\, kritische Infrastruktur)
DESCRIPTION:KI für Personalauswahl und Mitarbeiterführung\, Kreditscoring
 \, Versicherungstarifierung\, Zulassung zu Bildungseinrichtungen\, biometr
 ische Identifizierung\, kritische Infrastruktur und Strafverfolgung wird z
 u „Hochrisiko-KI“. Anbieter brauchen ein Risikomanagementsystem\, Date
 n-Governance\, technische Dokumentation\, Protokollierung\, menschliche Au
 fsicht und eine Konformitätsbewertung\; Betreiber müssen die Systeme gem
 äß Anleitung verwenden\, Protokolle aufbewahren und betroffene Personen 
 informieren.\n\nWer betroffen ist: Unternehmen\, die solche KI-Systeme ent
 wickeln\, sowie jeder Arbeitgeber oder Kreditgeber\, der sie einsetzt (Bet
 reiberpflichten)\, unabhängig von der Größe. KMU erhalten vereinfachte 
 Dokumentationsvorlagen.\n\nWas zu tun ist: Gleichen Sie jedes KI-System\, 
 das Sie entwickeln oder nutzen\, mit Anhang III ab. Legen Sie für betroff
 ene Systeme jetzt eine Compliance-Akte an: Zweckbestimmung\, Risikobewertu
 ng\, Beschreibung der Trainingsdaten\, Konzept der menschlichen Aufsicht\,
  Tests zu Genauigkeit und Cybersicherheit. Betreiber: Beschaffen Sie die A
 nbieterdokumentation\, benennen Sie eine aufsichtführende Person und bere
 iten Sie Informationen für die Beschäftigten vor. Registrieren Sie Syste
 me vor der Nutzung in der EU-Datenbank.\n\nSanktion: Bis zu 15 Mio. € od
 er 3 % des weltweiten Umsatzes (KMU: der niedrigere Betrag)\n\nHinweis zum
  Datum: Vom 2026-08-02 verschoben durch den Digital Omnibus zu KI\, Verord
 nung (EU) 2026/1744 (ABl. 2026-07-24\, in Kraft seit 2026-07-27)\n\nStatus
 : Verschoben\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/ai-act-high-risk-annex-ii
 i
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/ai-act-high-risk-annex-iii
CATEGORIES:EU,EU AI Act
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:AI Act: Hochrisiko-Pflichten für Anwendungsfälle nach Anhang 
 III (Personalwesen\, Kredit\, Bildung\, Biometrie\, kritische Infrastruktu
 r) — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:AI Act: Hochrisiko-Pflichten für Anwendungsfälle nach Anhang 
 III (Personalwesen\, Kredit\, Bildung\, Biometrie\, kritische Infrastruktu
 r) — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:cra-full-application@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111410Z
DTSTART;VALUE=DATE:20271211
DTEND;VALUE=DATE:20271212
SUMMARY:Cyber Resilience Act: CRA: vollständige Anwendung – Secure-by-De
 sign-Anforderungen\, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung für Soft
 ware und vernetzte Produkte
DESCRIPTION:Ab diesem Datum muss jedes in der EU in Verkehr gebrachte Produ
 kt mit digitalen Elementen die grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen
  erfüllen (sichere Voreinstellungen\, keine bekannten ausnutzbaren Schwac
 hstellen\, Sicherheitsupdates während des Unterstützungszeitraums\, SBOM
 )\, eine Konformitätsbewertung bestehen und die CE-Kennzeichnung tragen. 
 Importeure und Händler müssen die Konformität prüfen.\n\nWer betroffen
  ist: Hersteller\, Importeure und Händler von Software und vernetzter Har
 dware\, die in der EU verkauft wird\, einschließlich kleiner SaaS-Anbiete
 r mit Client-Software\, IoT-Hersteller und App-Entwickler.\n\nWas zu tun i
 st: Klassifizieren Sie jedes Produkt (Standard\, wichtig Klasse I/II oder 
 kritisch)\, um zu wissen\, ob eine Selbstbewertung ausreicht. Führen Sie 
 einen sicheren Entwicklungszyklus\, ein Schwachstellenmanagement und eine 
 Update-Richtlinie ein und erstellen Sie eine SBOM. Bereiten Sie die techni
 sche Dokumentation\, die EU-Konformitätserklärung und Sicherheitsinforma
 tionen für Nutzer vor. Legen Sie den Unterstützungszeitraum des Produkts
  fest (standardmäßig mindestens 5 Jahre).\n\nSanktion: Bis zu 15 Mio. 
 € oder 2\,5 % des weltweiten Umsatzes\n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://e
 udeadlines.eu/de/deadline/cra-full-application
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/cra-full-application
CATEGORIES:EU,Cyber Resilience Act
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Cyber Resilience Act: CRA: vollständige Anwendung – Secure-b
 y-Design-Anforderungen\, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung für 
 Software und vernetzte Produkte — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Cyber Resilience Act: CRA: vollständige Anwendung – Secure-b
 y-Design-Anforderungen\, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung für 
 Software und vernetzte Produkte — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:eu-forced-labour-regulation-applies@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111410Z
DTSTART;VALUE=DATE:20271214
DTEND;VALUE=DATE:20271215
SUMMARY:Forced Labour Regulation: Zwangsarbeitsverordnung: Verbot des Inver
 kehrbringens\, Verkaufs oder Exports von Produkten aus Zwangsarbeit
DESCRIPTION:Die Verordnung (EU) 2024/3015 verbietet es\, Produkte\, die unt
 er Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden\, auf dem EU-Markt in Verke
 hr zu bringen\, bereitzustellen oder zu exportieren – an jeder Stelle de
 r Lieferkette. Nationale Behörden und die Kommission können verdächtige
  Produkte untersuchen und deren Rückruf\, Spende\, Recycling oder Vernich
 tung anordnen. Es gibt keine Ausnahme nach Unternehmensgröße – ledigli
 ch zusätzliche Leitlinien und eine eigene KMU-Kontaktstelle.\n\nWer betro
 ffen ist: Jedes Unternehmen\, das Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bri
 ngt oder von dort exportiert – Hersteller\, Importeure und Händler jede
 r Größe – mit dem höchsten praktischen Risiko für Importeure\, die a
 us Regionen oder Sektoren mit dokumentiertem Zwangsarbeitsrisiko beziehen.
 \n\nWas zu tun ist: Kartieren Sie Ihre Lieferkette hinsichtlich Zwangsarbe
 itsrisiken\, insbesondere bei Rohstoffen und Lieferanten der ersten Stufe 
 in Hochrisikoregionen oder -sektoren. Richten Sie einen Sorgfaltspflicht- 
 und Beschwerdeprozess ein\, damit Sie auf Auskunftsersuchen der Kommission
  oder des Zolls reagieren können. Bewahren Sie Lieferantenaudits\, Zertif
 izierungen und Verträge auf und verfolgen Sie die Risikoindikatoren-Daten
 bank sowie die KMU-Leitlinien der Kommission.\n\nSanktion: Rückruf sowie 
 Vernichtung\, Recycling oder Spende nicht konformer Produkte\, dazu Verwei
 gerung des Marktzugangs\; eine EU-weite umsatzbezogene Geldbuße ist nicht
  vorgesehen\, doch die Mitgliedstaaten müssen wirksame\, verhältnismäß
 ige und abschreckende Sanktionen festlegen.\n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps
 ://eudeadlines.eu/de/deadline/eu-forced-labour-regulation-applies
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/eu-forced-labour-regulation-applies
CATEGORIES:EU,Forced Labour Regulation
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Forced Labour Regulation: Zwangsarbeitsverordnung: Verbot des I
 nverkehrbringens\, Verkaufs oder Exports von Produkten aus Zwangsarbeit 
 — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Forced Labour Regulation: Zwangsarbeitsverordnung: Verbot des I
 nverkehrbringens\, Verkaufs oder Exports von Produkten aus Zwangsarbeit 
 — due in 1 day
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UID:eudi-wallet-private-acceptance@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111410Z
DTSTART;VALUE=DATE:20271224
DTEND;VALUE=DATE:20271225
SUMMARY:eIDAS 2: EU Digital Identity Wallet: regulierte private Dienstleist
 er müssen die Wallet zur starken Kundenidentifizierung akzeptieren
DESCRIPTION:Private Unternehmen\, die gesetzlich verpflichtet sind\, Kunden
  mit starker Authentifizierung zu identifizieren – Banken\, Zahlungs- un
 d Kryptounternehmen\, Telekommunikationsanbieter\, Energie- und Versorgung
 sunternehmen\, Versicherer\, Gesundheitsdienstleister\, Verkehrsunternehme
 n und sehr große Online-Plattformen – müssen die EU Digital Identity W
 allet akzeptieren\, wenn ein Nutzer sie anbietet\, zusätzlich zu ihren be
 stehenden Methoden.\n\nWer betroffen ist: Regulierte Dienstleister in den 
 Bereichen Finanzen\, Telekommunikation\, Energie\, Gesundheit\, Verkehr un
 d große Plattformen\, jeder Größe.\n\nWas zu tun ist: Ergänzen Sie Ihr
 e Onboarding- und Verfahren zur starken Authentifizierung um eine wallet-b
 asierte Anmeldung und KYC-Prüfung nach den EU-Referenzstandards und regis
 trieren Sie sich als vertrauende Partei (Relying Party) im Register Ihres 
 Mitgliedstaats. Testen Sie im Laufe von 2027 mit den Pilotprojekten Ihrer 
 nationalen Wallet.\n\nSanktion: Aufsichtsmaßnahmen im Rahmen der national
 en eIDAS-Durchsetzung\n\nHinweis zum Datum: 36 Monate nach den Durchführu
 ngsverordnungen (Art. 5f Verordnung 2024/1183)\; die genauen nationalen Du
 rchsetzungstermine können variieren\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudead
 lines.eu/de/deadline/eudi-wallet-private-acceptance
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/eudi-wallet-private-acceptance
CATEGORIES:EU,eIDAS 2
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
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DESCRIPTION:eIDAS 2: EU Digital Identity Wallet: regulierte private Dienstl
 eister müssen die Wallet zur starken Kundenidentifizierung akzeptieren 
 — due in 7 days
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DESCRIPTION:eIDAS 2: EU Digital Identity Wallet: regulierte private Dienstl
 eister müssen die Wallet zur starken Kundenidentifizierung akzeptieren 
 — due in 1 day
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UID:espr-first-delegated-acts-dpp@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111410Z
DTSTART;VALUE=DATE:20271231
DTEND;VALUE=DATE:20280101
SUMMARY:[indicative date] Ecodesign (ESPR): ESPR: erste produktspezifische 
 Ökodesign- und Digitaler-Produktpass-Regeln (Eisen & Stahl\, Textilien\, 
 Reifen\, Aluminium)
DESCRIPTION:Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (EU) 2024/1
 781 ermöglicht es der Kommission\, Anforderungen an Haltbarkeit\, Reparie
 rbarkeit\, Rezyklatanteil und Informationen produktgruppenweise festzulege
 n\, jeweils mit einem digitalen Produktpass. Die ersten Rechtsakte (Stahl\
 , dann Textilien\, Reifen\, Aluminium\, Möbel) werden 2026-2028 erwartet 
 und gelten nach einer Übergangsfrist. Seit dem 19. Juli 2026 dürfen gro
 ße Unternehmen zudem unverkaufte Kleidung und Schuhe nicht mehr vernichte
 n.\n\nWer betroffen ist: Hersteller\, Importeure und Marken der ersten Pro
 duktgruppen\, insbesondere Kleidung\, Schuhe\, Stahlerzeugnisse\, Reifen u
 nd Möbel\; Einzelhändler müssen die Informationen des Produktpasses anz
 eigen.\n\nWas zu tun ist: Verfolgen Sie den ESPR-Arbeitsplan für Ihre Pro
 duktgruppe. Beginnen Sie\, Produktdaten (Materialien\, Herkunft\, Rezyklat
 anteil\, Reparaturinformationen) strukturiert zu erfassen\, damit sie in e
 inen digitalen Produktpass einfließen können. Führen Sie eine Richtlini
 e und Nachverfolgung für unverkaufte Waren ein – große Unternehmen mü
 ssen aussortierte unverkaufte Produkte bereits offenlegen.\n\n\nHinweis zu
 m Datum: Indikativ. Laut ESPR-Arbeitsplan 2025-2030 der Kommission sind de
 legierte Rechtsakte für Eisen & Stahl 2026 und für Textilien\, Reifen un
 d Aluminium 2027 vorgesehen\; die Pflichten gelten in der Regel etwa 18 Mo
 nate nach Erlass. Stand August 2026 wurde noch kein delegierter Rechtsakt 
 erlassen\n\nStatus: Vorgeschlagen\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/espr
 -first-delegated-acts-dpp
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/espr-first-delegated-acts-dpp
CATEGORIES:EU,Ecodesign (ESPR)
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
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DESCRIPTION:Ecodesign (ESPR): ESPR: erste produktspezifische Ökodesign- un
 d Digitaler-Produktpass-Regeln (Eisen & Stahl\, Textilien\, Reifen\, Alumi
 nium) — due in 7 days
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END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Ecodesign (ESPR): ESPR: erste produktspezifische Ökodesign- un
 d Digitaler-Produktpass-Regeln (Eisen & Stahl\, Textilien\, Reifen\, Alumi
 nium) — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
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UID:late-payment-regulation-proposal@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T111410Z
DTSTART;VALUE=DATE:20271231
DTEND;VALUE=DATE:20280101
SUMMARY:[indicative date] Late Payment Regulation: Vorgeschlagene EU-Zahlun
 gsverzugsverordnung: maximale Zahlungsfrist von 30 Tagen im B2B-Geschäft
DESCRIPTION:Die Kommission hat vorgeschlagen\, die Zahlungsverzugsrichtlini
 e durch eine Verordnung zu ersetzen\, die Zahlungsfristen im B2B- und B2G-
 Geschäft auf 30 Tage begrenzt\, Verzugszinsen automatisch anfallen lässt
  und nationale Durchsetzungsbehörden schafft. Das Dossier ist im Rat seit
  2024 nicht vorangekommen\, ein Datum steht daher nicht fest.\n\nWer betro
 ffen ist: Alle Unternehmen\, insbesondere KMU\, die größere Kunden mit l
 angen Zahlungszielen beliefern.\n\nWas zu tun ist: Noch kein Handlungsbeda
 rf. Beobachten Sie das Dossier\; bei Verabschiedung müssten Verträge mit
  Zahlungsfristen über 30 Tagen neu verhandelt und Rechnungs-/Mahnsysteme 
 angepasst werden\, um gesetzliche Zinsen automatisch zu berechnen.\n\n\nHi
 nweis zum Datum: Platzhalter – es existiert kein Anwendungsdatum. Der Ko
 mmissionsvorschlag COM(2023) 533 ist weiterhin offen: Das Parlament nahm s
 eine Position im April 2024 an\, doch der Zeitplan des Europäischen Parla
 ments ('Legislative Train Schedule') stuft die Akte als 'blockiert' ein (s
 eit über 9 Monaten kein Fortschritt im Rat\, Stand August 2026)\, und der
  EUR-Lex-Verfahrenstracker führt sie als 'laufend' – nicht zurückgezog
 en\, auch wenn dies einige Sekundärquellen behaupten. Die bestehende Rich
 tlinie 2011/7/EU (60-Tage-Standard) gilt weiterhin.\n\nStatus: Vorgeschlag
 en\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/late-payment-regulation-proposal
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/late-payment-regulation-proposal
CATEGORIES:EU,Late Payment Regulation
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
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ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Late Payment Regulation: Vorgeschlagene EU-Zahlungsverzugsveror
 dnung: maximale Zahlungsfrist von 30 Tagen im B2B-Geschäft — due in 7 d
 ays
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
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BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Late Payment Regulation: Vorgeschlagene EU-Zahlungsverzugsveror
 dnung: maximale Zahlungsfrist von 30 Tagen im B2B-Geschäft — due in 1 d
 ay
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
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