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X-WR-CALNAME:EU Deadline Radar (EU-wide only\, 2026)
NAME:EU Deadline Radar (EU-wide only\, 2026)
X-WR-CALDESC:Compliance deadlines EU-wide only in 2026. https://eudeadlines
 .eu/de/calendar/eu/2026
BEGIN:VEVENT
UID:eu-pay-transparency-baseline-transposition@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T012724Z
DTSTART;VALUE=DATE:20260607
DTEND;VALUE=DATE:20260608
SUMMARY:Pay Transparency Directive: Entgelttransparenz: Grundpflichten (Geh
 altsspannen\, Verbot von Fragen zur Gehaltshistorie\, Recht auf Entgeltinf
 ormationen) gelten für jeden Arbeitgeber
DESCRIPTION:Die Richtlinie (EU) 2023/970 verpflichtet jeden Arbeitgeber in 
 der EU\, unabhängig von seiner Größe\, Bewerbern das Anfangsentgelt ode
 r die Entgeltspanne für die Stelle vor dem Vorstellungsgespräch oder in 
 der Stellenanzeige mitzuteilen\, und verbietet Fragen nach der Gehaltshist
 orie der Bewerber. Beschäftigte erhalten zudem das Recht\, schriftlich Au
 skunft über ihr eigenes Entgeltniveau und das durchschnittliche Entgeltni
 veau nach Geschlecht für Personen mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit
  zu verlangen.\n\nWer betroffen ist: Jeder Arbeitgeber mit mindestens eine
 r beschäftigten Person in einem EU-Land\, einschließlich Kleinst- und Kl
 einunternehmen – anders als die Berichtspflicht zum Gender-Pay-Gap sind 
 diese Grundpflichten nicht auf größere Arbeitgeber beschränkt.\n\nWas z
 u tun ist: Legen Sie für jede offene Stelle eine objektive\, geschlechtsn
 eutrale Entgeltspanne fest und geben Sie diese in der Stellenanzeige oder 
 vor dem ersten Vorstellungsgespräch bekannt. Entfernen Sie Fragen zur Geh
 altshistorie aus Bewerbungsformularen und Interviewleitfäden. Richten Sie
  einen einfachen Prozess ein\, damit Beschäftigte\, die schriftlich anfra
 gen\, innerhalb angemessener Frist ihr eigenes Entgelt und das relevante D
 urchschnittsentgelt erhalten. Prüfen Sie\, ob das Umsetzungsgesetz Ihres 
 Landes bereits verabschiedet wurde – die zugrunde liegende EU-Pflicht gi
 lt unabhängig davon.\n\nSanktion: National durch das Umsetzungsgesetz des
  jeweiligen Mitgliedstaats festgelegt\; die Richtlinie verlangt wirksame\,
  verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen sowie Entschädigungsans
 prüche mit umgekehrter Beweislast\, sobald ein Entgeltgefälle nachgewies
 en ist.\n\nHinweis zum Datum: Richtlinie (EU) 2023/970\, Art. 5 und 7 (Ums
 etzungsfrist: Art. 34). Diese Grundpflichten kennen keine Unternehmensgrö
 ßenschwelle\, anders als die Berichtspflicht zum Gender-Pay-Gap nach Art.
  9\, die nur Arbeitgeber mit 100+ Beschäftigten bindet (siehe pay-transpa
 rency-first-gender-pay-gap-report).\n\nStatus: In Kraft\nhttps://eudeadlin
 es.eu/de/deadline/eu-pay-transparency-baseline-transposition
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/eu-pay-transparency-baseline-transpo
 sition
CATEGORIES:EU,Pay Transparency Directive
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Pay Transparency Directive: Entgelttransparenz: Grundpflichten 
 (Gehaltsspannen\, Verbot von Fragen zur Gehaltshistorie\, Recht auf Entgel
 tinformationen) gelten für jeden Arbeitgeber — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Pay Transparency Directive: Entgelttransparenz: Grundpflichten 
 (Gehaltsspannen\, Verbot von Fragen zur Gehaltshistorie\, Recht auf Entgel
 tinformationen) gelten für jeden Arbeitgeber — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:eu-customs-150-threshold-flat-duty@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T012724Z
DTSTART;VALUE=DATE:20260701
DTEND;VALUE=DATE:20260702
SUMMARY:EU Customs Reform: Abschaffung der 150-€-Zollbefreiungsschwelle: 
 befristete Pauschalabgabe auf Kleinsendungen
DESCRIPTION:Bis Mitte 2026 waren Sendungen im Wert von bis zu 150 €\, die
  aus Nicht-EU-Ländern an EU-Verbraucher versandt wurden\, zollfrei (Mehrw
 ertsteuer fällt bereits seit 2021 an). Die Verordnung (EU) 2026/382 des R
 ates hat diese Befreiung aufgehoben und erhebt ab dem 1. Juli 2026 eine be
 fristete Pauschalabgabe von 3 € pro Artikel auf solche Kleinsendungen\, 
 bis mit dem Betrieb des EU-Zolldatenhubs (angestrebt Mitte 2028) reguläre
  wertorientierte Zölle greifen.\n\nWer betroffen ist: Online-Händler und
  Marktplätze\, die Kleinsendungen direkt an EU-Verbraucher aus Nicht-EU-L
 ändern versenden\, sowie die empfangenden Verbraucher\; betrifft nicht Wa
 ren\, die sich bereits in der EU befinden\, oder gewöhnliche B2B-Sendunge
 n mit vollständiger Zollanmeldung.\n\nWas zu tun ist: Wenn Sie Kleinsendu
 ngen von außerhalb der EU an EU-Verbraucher versenden\, passen Sie Preisg
 estaltung\, Checkout und Zollunterlagen an die ab dem 1. Juli 2026 geltend
 e Pauschalabgabe von 3 € pro Artikel an und planen Sie den Übergang zu 
 artikelspezifischen Zöllen\, sobald der Zolldatenhub die Pauschale ablös
 t (angestrebt Mitte 2028). Klären Sie bei Nutzung des IOSS für die Mehrw
 ertsteuer mit Ihrem Spediteur oder Zollmakler\, wie die neue Abgabe zusamm
 en mit der Mehrwertsteuer erhoben wird.\n\n\nHinweis zum Datum: Die Verord
 nung (EU) 2026/382 des Rates (angenommen am 2026-02-11\, ABl. 2026-02-18) 
 streicht die Zollbefreiung für Sendungen bis 150 € und führt ab dem 20
 26-07-01 bis zum 2028-07-01 eine befristete Pauschalabgabe von 3 € pro A
 rtikel ein\, bis der EU-Zolldatenhub stattdessen normale\, artikelspezifis
 che Zolltarife anwendet.\n\nStatus: In Kraft\nhttps://eudeadlines.eu/de/de
 adline/eu-customs-150-threshold-flat-duty
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/eu-customs-150-threshold-flat-duty
CATEGORIES:EU,EU Customs Reform
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:EU Customs Reform: Abschaffung der 150-€-Zollbefreiungsschwel
 le: befristete Pauschalabgabe auf Kleinsendungen — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:EU Customs Reform: Abschaffung der 150-€-Zollbefreiungsschwel
 le: befristete Pauschalabgabe auf Kleinsendungen — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:eu-cosmetics-fragrance-allergen-labelling@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T012724Z
DTSTART;VALUE=DATE:20260731
DTEND;VALUE=DATE:20260801
SUMMARY:Cosmetics Regulation: Kosmetik: erweiterte Kennzeichnungspflicht f
 ür Duftstoffallergene (26 auf über 80) für neue Produkte verpflichtend
DESCRIPTION:Die Liste der Duftstoffallergene\, die in der Kosmetikverordnun
 g einzeln auf dem Etikett genannt werden müssen\, wächst von rund 26 auf
  über 80 Stoffe\, sobald diese in Konzentrationen über 0\,001 % in nicht
  abzuspülenden bzw. 0\,01 % in abzuspülenden Produkten enthalten sind. N
 eue kosmetische Produkte\, die ab dem 31. Juli 2026 in Verkehr gebracht we
 rden\, müssen die erweiterte Liste verwenden\; bereits vor diesem Datum i
 n Verkehr gebrachte Bestände dürfen noch bis zum 31. Juli 2028 verkauft 
 werden.\n\nWer betroffen ist: Hersteller\, Importeure und 'verantwortliche
  Personen' für in der EU verkaufte kosmetische Produkte (Hautpflege\, Haa
 rpflege\, Duftstoffe\, Make-up\, Körperpflege) – Kosmetika unterliegen 
 einer eigenen sektoralen Regelung und fallen nicht unter die Verordnung ü
 ber die allgemeine Produktsicherheit.\n\nWas zu tun ist: Holen Sie aktuali
 sierte Sicherheitsbewertungen und vollständige Duftstoffzusammensetzungsd
 aten von Ihren Rezepteuren oder Lieferanten ein\, prüfen Sie auf neu regu
 lierte Allergene und aktualisieren Sie Zutatenlisten und Etiketten für je
 des ab dem 31. Juli 2026 in Verkehr gebrachte Produkt. Planen Sie den Abve
 rkauf von Beständen vor dem 31.7.2026 bis zum 31. Juli 2028 und markieren
  Sie Artikel\, die vorher neu formuliert oder umetikettiert werden müssen
 .\n\nSanktion: National durch die Marktüberwachungsbehörden der Mitglied
 staaten nach der Verordnung (EG) 1223/2009 festgelegt\; kann Produktrückr
 ufe oder -rücknahmen umfassen.\n\nHinweis zum Datum: Verordnung (EU) 2023
 /1545 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) 1223/2009. Neue Pro
 dukte\, die ab dem 2026-07-31 in Verkehr gebracht werden\, müssen die Vor
 gaben einhalten\; bereits vor diesem Datum in Verkehr gebrachte Bestände 
 dürfen bis zum 2028-07-31 abverkauft werden.\n\nStatus: In Kraft\nhttps:/
 /eudeadlines.eu/de/deadline/eu-cosmetics-fragrance-allergen-labelling
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/eu-cosmetics-fragrance-allergen-labe
 lling
CATEGORIES:EU,Cosmetics Regulation
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Cosmetics Regulation: Kosmetik: erweiterte Kennzeichnungspflich
 t für Duftstoffallergene (26 auf über 80) für neue Produkte verpflichte
 nd — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Cosmetics Regulation: Kosmetik: erweiterte Kennzeichnungspflich
 t für Duftstoffallergene (26 auf über 80) für neue Produkte verpflichte
 nd — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:right-to-repair-directive@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T012724Z
DTSTART;VALUE=DATE:20260731
DTEND;VALUE=DATE:20260801
SUMMARY:Right to Repair: Recht-auf-Reparatur-Richtlinie gilt: Hersteller m
 üssen auf Verlangen reparieren\; reparierte Waren erhalten 12 zusätzlich
 e Garantiemonate
DESCRIPTION:Die Richtlinie (EU) 2024/1799 gilt national ab dem 31. Juli 202
 6. Hersteller von Produkten mit EU-Reparierbarkeitsanforderungen (Waschmas
 chinen\, Kühlschränke\, Geschirrspüler\, Staubsauger\, Displays\, Smart
 phones\, Tablets\, Server\, E-Bike-Akkus) müssen diese zu einem angemesse
 nen Preis und in angemessener Zeit reparieren\, auch außerhalb der gesetz
 lichen Gewährleistung. Entscheidet sich ein Verbraucher innerhalb der Gew
 ährleistung für eine Reparatur\, verlängert sich die Gewährleistung um
  12 Monate. Verkäufer müssen eine Reparatur anbieten\, wenn diese nicht 
 teurer ist als ein Ersatz.\n\nWer betroffen ist: Hersteller und Importeure
  der erfassten Produktgruppen sowie alle Händler\, die sie an Verbraucher
  verkaufen.\n\nWas zu tun ist: Richten Sie einen Reparaturdienst (eigen od
 er beauftragt) mit veröffentlichten Preisen und einem europäischen Repar
 aturinformationsformular ein. Stellen Sie Ersatzteile und Reparaturinforma
 tionen unabhängigen Reparaturbetrieben zu angemessenen Preisen zur Verfü
 gung. Aktualisieren Sie Gewährleistungsbedingungen und Kundendienst-Leitf
 äden\, um die 12-monatige Verlängerung nach einer Reparatur widerzuspieg
 eln.\n\nSanktion: National festgelegt\n\n\nStatus: In Kraft\nhttps://eudea
 dlines.eu/de/deadline/right-to-repair-directive
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/right-to-repair-directive
CATEGORIES:EU,Right to Repair
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Right to Repair: Recht-auf-Reparatur-Richtlinie gilt: Herstelle
 r müssen auf Verlangen reparieren\; reparierte Waren erhalten 12 zusätzl
 iche Garantiemonate — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Right to Repair: Recht-auf-Reparatur-Richtlinie gilt: Herstelle
 r müssen auf Verlangen reparieren\; reparierte Waren erhalten 12 zusätzl
 iche Garantiemonate — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:ai-act-transparency-art50@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T012724Z
DTSTART;VALUE=DATE:20260802
DTEND;VALUE=DATE:20260803
SUMMARY:AI Act: Transparenzpflichten für Chatbots\, Deepfakes und KI-Inhal
 te (Art. 50) gelten\; nationale Durchsetzung beginnt
DESCRIPTION:Nutzer müssen darüber informiert werden\, wenn sie mit einem 
 KI-System interagieren (Chatbots\, Sprachassistenten). KI-generierte oder 
 manipulierte Bilder\, Audio-\, Video- und Textinhalte müssen maschinenles
 bar gekennzeichnet werden\, Deepfakes müssen als solche ausgewiesen werde
 n. Ab demselben Datum können nationale Behörden Unternehmen für die mei
 sten Verstöße gegen den AI Act mit Geldbußen belegen.\n\nWer betroffen 
 ist: Jedes Unternehmen\, das einen Chatbot für Kunden anbietet\, syntheti
 sche Medien oder Texte für die Öffentlichkeit erzeugt oder Emotionserken
 nung bzw. biometrische Kategorisierung einsetzt.\n\nWas zu tun ist: Fügen
  Sie Chatbots und Sprachassistenten einen klaren Hinweis hinzu\, dass der 
 Nutzer mit einer KI spricht. Stellen Sie sicher\, dass die von Ihnen einge
 setzten generativen Werkzeuge Wasserzeichen oder Metadaten in ihre Ausgabe
 n einbetten\, und kennzeichnen Sie Deepfakes sichtbar. Aktualisieren Sie I
 hre Datenschutz- und Nutzungsbedingungsseiten und schulen Sie Beschäftigt
 e mit Kundenkontakt zu den Offenlegungspflichten.\n\nSanktion: Bis zu 15 M
 io. € oder 3 % des weltweiten Umsatzes (KMU: der niedrigere Betrag)\n\nH
 inweis zum Datum: Vom Digital Omnibus zu KI beim 2026-08-02 belassen\; nur
  die Kennzeichnungs-/Erkennungspflicht für bereits vor diesem Datum in Ve
 rkehr gebrachte Systeme wird auf den 2026-12-02 verschoben\n\nStatus: In K
 raft\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/ai-act-transparency-art50
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/ai-act-transparency-art50
CATEGORIES:EU,EU AI Act
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:AI Act: Transparenzpflichten für Chatbots\, Deepfakes und KI-I
 nhalte (Art. 50) gelten\; nationale Durchsetzung beginnt — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:AI Act: Transparenzpflichten für Chatbots\, Deepfakes und KI-I
 nhalte (Art. 50) gelten\; nationale Durchsetzung beginnt — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:ppwr-packaging-regulation-applies@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T012724Z
DTSTART;VALUE=DATE:20260812
DTEND;VALUE=DATE:20260813
SUMMARY:PPWR: Verpackungsverordnung (PPWR): Kernpflichten gelten (Minimieru
 ng\, PFAS-Verbot in Lebensmittelverpackungen\, Konformitätsdokumentation\
 , EPR-Registrierung)
DESCRIPTION:Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt unmittelbar in allen Mitglieds
 taaten. Verpackungen müssen minimiert werden (E-Commerce-Pakete max. 40 %
  Leerraum)\, Lebensmittelkontaktverpackungen mit PFAS über den Grenzwerte
 n sind verboten\, jeder Verpackungstyp braucht eine Konformitätsbewertung
  und technische Dokumentation\, und Hersteller müssen sich in jedem Land\
 , in dem sie verpackte Waren in Verkehr bringen\, für die erweiterte Hers
 tellerverantwortung registrieren. Weitere Fristen folgen (harmonisierte Ke
 nnzeichnung 2028\, Mindest-Rezyklatanteile 2030).\n\nWer betroffen ist: Je
 der\, der verpackte Produkte in der EU in Verkehr bringt: Hersteller\, Imp
 orteure\, Händler\, Online-Verkäufer und Fulfilment-Dienstleister\, unab
 hängig von der Größe.\n\nWas zu tun ist: Inventarisieren Sie Ihre Verpa
 ckungen nach Typ und Material und prüfen Sie Leerraumanteile\, PFAS-Gehal
 t und Schwermetallgrenzwerte. Erstellen Sie technische Unterlagen und eine
  Konformitätserklärung je Verpackungstyp. Registrieren Sie sich beim Her
 stellerverantwortungssystem in jedem Land\, in das Sie liefern\, und benen
 nen Sie\, wo für den Fernabsatz erforderlich\, einen Bevollmächtigten.\n
 \nSanktion: National festgelegt\; in der Regel Geldbußen und Marktrückna
 hme\n\n\nStatus: In Kraft\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/ppwr-packagi
 ng-regulation-applies
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/ppwr-packaging-regulation-applies
CATEGORIES:EU,PPWR
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:PPWR: Verpackungsverordnung (PPWR): Kernpflichten gelten (Minim
 ierung\, PFAS-Verbot in Lebensmittelverpackungen\, Konformitätsdokumentat
 ion\, EPR-Registrierung) — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:PPWR: Verpackungsverordnung (PPWR): Kernpflichten gelten (Minim
 ierung\, PFAS-Verbot in Lebensmittelverpackungen\, Konformitätsdokumentat
 ion\, EPR-Registrierung) — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:cra-vulnerability-incident-reporting@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T012724Z
DTSTART;VALUE=DATE:20260911
DTEND;VALUE=DATE:20260912
SUMMARY:Cyber Resilience Act: CRA: Meldepflicht für aktiv ausgenutzte Schw
 achstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle an ENISA/CSIRT
DESCRIPTION:Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen (Hardware und 
 Software\, einschließlich SaaS-vernetzter Geräte und eigenständiger App
 s) müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheits
 vorfälle über die zentrale Meldeplattform der ENISA melden: Frühwarnung
  innerhalb von 24 Stunden\, vollständige Meldung innerhalb von 72 Stunden
 \, Abschlussbericht innerhalb von 14 Tagen (Schwachstellen) bzw. eines Mon
 ats (Vorfälle). Dies gilt auch für Produkte\, die bereits auf dem Markt 
 sind.\n\nWer betroffen ist: Jeder Hersteller\, der Software oder vernetzte
  Hardware in der EU verkauft\, einschließlich kleiner Softwareanbieter un
 d kommerziell betriebener Open-Source-Projekte. Nicht-kommerzielle Open-So
 urce-Software ist weitgehend ausgenommen.\n\nWas zu tun ist: Richten Sie e
 inen internen Prozess ein\, um ausgenutzte Schwachstellen und Vorfälle in
  Ihren Produkten zu erkennen und zu bewerten. Registrieren Sie sich auf de
 r zentralen Meldeplattform der ENISA und ermitteln Sie Ihr nationales CSIR
 T. Erstellen Sie Meldevorlagen und einen Bereitschaftsplan\, damit Sie die
  24h/72h-Fristen einhalten können. Informieren Sie betroffene Nutzer übe
 r Behebungen.\n\nSanktion: Bis zu 15 Mio. € oder 2\,5 % des weltweiten U
 msatzes\n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/cra-vu
 lnerability-incident-reporting
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/cra-vulnerability-incident-reporting
CATEGORIES:EU,Cyber Resilience Act
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Cyber Resilience Act: CRA: Meldepflicht für aktiv ausgenutzte 
 Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle an ENISA/CSIRT — 
 due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Cyber Resilience Act: CRA: Meldepflicht für aktiv ausgenutzte 
 Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle an ENISA/CSIRT — 
 due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:data-act-access-by-design@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T012724Z
DTSTART;VALUE=DATE:20260912
DTEND;VALUE=DATE:20260913
SUMMARY:Data Act: neue vernetzte Produkte müssen für den Datenzugang der 
 Nutzer konzipiert sein (Access by Design)
DESCRIPTION:Vernetzte Produkte (IoT-Geräte\, Maschinen\, Fahrzeuge\, smart
 e Haushaltsgeräte)\, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht werden\, mü
 ssen so gestaltet sein\, dass die von ihnen erzeugten Daten für den Nutze
 r leicht\, sicher und kostenlos zugänglich sind\, wo machbar direkt auf d
 em Gerät. Seit September 2025 können Nutzer ihre Daten bereits anfordern
  und an Dritte weitergeben\, und vorvertragliche Informationen über die e
 rzeugten Daten sind Pflicht.\n\nWer betroffen ist: Mittlere und große Her
 steller vernetzter Produkte und Anbieter verbundener Dienste (Kleinst- und
  Kleinhersteller sind als Dateninhaber von den Datenweitergabepflichten au
 sgenommen)\; alle Unternehmen\, die vernetzte Produkte kaufen\, erhalten Z
 ugangsrechte.\n\nWas zu tun ist: Sehen Sie für Produkte in der Entwicklun
 g einen Export-/API-Pfad für Produktdaten und Metadaten vor und dokumenti
 eren Sie ihn. Aktualisieren Sie Ihre Verkaufsbedingungen um die vorvertrag
 lichen Informationen zu Datentypen\, -umfang\, Speicherung und Zugang. Ric
 hten Sie einen Prozess für Datenanfragen von Nutzern und Dritten sowie fa
 ire (FRAND-)Bedingungen für die B2B-Weitergabe ein.\n\nSanktion: National
  festgelegt\; Geldbußen auf DSGVO-Niveau\, wenn personenbezogene Daten be
 troffen sind\n\nHinweis zum Datum: Data Act allgemein anwendbar seit 2025-
 09-12\; die Gestaltungspflicht nach Artikel 3 Absatz 1 gilt für Produkte 
 und verbundene Dienste\, die nach dem 2026-09-12 in Verkehr gebracht werde
 n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/data-act-acces
 s-by-design
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/data-act-access-by-design
CATEGORIES:EU,Data Act
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Data Act: neue vernetzte Produkte müssen für den Datenzugang 
 der Nutzer konzipiert sein (Access by Design) — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Data Act: neue vernetzte Produkte müssen für den Datenzugang 
 der Nutzer konzipiert sein (Access by Design) — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:eu-empco-green-claims-transposition@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T012724Z
DTSTART;VALUE=DATE:20260927
DTEND;VALUE=DATE:20260928
SUMMARY:Empowering Consumers for the Green Transition Directive: Stärkung 
 der Verbraucher für den ökologischen Wandel: Verbot vager und unbelegter
  Umweltaussagen gilt
DESCRIPTION:Die Richtlinie (EU) 2024/825 ändert das EU-Verbraucherschutzre
 cht (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und Verbraucherrechte-
 Richtlinie) und verbietet generische Umweltaussagen\, die nicht durch eine
  anerkannte hervorragende Umweltleistung belegt sind (z. B. 'klimaneutral'
 \, 'umweltfreundlich'\, 'grün' ohne Beleg)\, verbietet Aussagen\, die sic
 h allein auf Emissionskompensation stützen\, und verlangt\, dass Nachhalt
 igkeitssiegel auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von Behörden e
 ingerichtet wurden statt selbst erstellt zu sein. Zudem wird geplante Obso
 leszenz verboten und klarere Informationen zu Haltbarkeit und Reparierbark
 eit von Produkten verlangt.\n\nWer betroffen ist: Jedes Unternehmen\, das 
 Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen macht oder Nachhaltigkeitssiegel auf 
 Produkten oder in an EU-Verbraucher gerichteter Werbung zeigt — am unmit
 telbarsten Online-Einzelhändler sowie Hersteller/Importeure physischer Wa
 ren.\n\nWas zu tun ist: Überprüfen Sie Produktseiten\, Verpackungen und 
 Werbetexte auf generische 'grüne' Aussagen und belegen Sie diese anhand e
 ines anerkannten Standards oder entfernen Sie sie. Verwenden Sie keine kom
 pensationsbasierten 'klimaneutral'-Aussagen mehr ohne die erforderliche Of
 fenlegung. Prüfen Sie\, ob ein verwendetes Nachhaltigkeitssiegel aus eine
 m Zertifizierungssystem oder von einer Behörde stammt und nicht selbst er
 stellt wurde. Ergänzen Sie Produktlisten um Angaben zu Haltbarkeit und Re
 parierbarkeit.\n\nSanktion: National festgelegt im Rahmen der Durchsetzung
  der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken\, verhältnismäßig z
 um Umsatz im betreffenden Mitgliedstaat\n\nHinweis zum Datum: Die Richtlin
 ie (EU) 2024/825 sah vor\, dass die Mitgliedstaaten bis zum 27.03.2026 ums
 etzen und die nationalen Umsetzungsmaßnahmen ab dem 27.09.2026 anwenden m
 ussten (Art. 7).\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline
 /eu-empco-green-claims-transposition
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/eu-empco-green-claims-transposition
CATEGORIES:EU,Empowering Consumers for the Green Transition Directive
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Empowering Consumers for the Green Transition Directive: Stärk
 ung der Verbraucher für den ökologischen Wandel: Verbot vager und unbele
 gter Umweltaussagen gilt — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Empowering Consumers for the Green Transition Directive: Stärk
 ung der Verbraucher für den ökologischen Wandel: Verbot vager und unbele
 gter Umweltaussagen gilt — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:ai-act-legacy-watermarking-grace-end@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T012724Z
DTSTART;VALUE=DATE:20261202
DTEND;VALUE=DATE:20261203
SUMMARY:AI Act: Ende der Übergangsfrist für die Kennzeichnung KI-generier
 ter Inhalte in Bestandssystemen\; Verbot von Generatoren für nicht einver
 nehmliche intime Deepfakes
DESCRIPTION:Generative KI-Systeme\, die bereits vor dem 2. August 2026 auf 
 dem Markt waren\, haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit\, die maschinenlesba
 re Kennzeichnung und Erkennung KI-generierter Ausgaben umzusetzen. Ab dems
 elben Datum sind KI-Systeme\, die zur Erzeugung nicht einvernehmlicher int
 imer oder sexueller Bilder entwickelt wurden\, vollständig verboten.\n\nW
 er betroffen ist: Anbieter generativer KI-Produkte\, die vor August 2026 v
 eröffentlicht wurden und noch keine Wasserzeichen implementiert haben\; j
 edes Unternehmen\, das Bild- oder Videogeneratoren einsetzt.\n\nWas zu tun
  ist: Stellen Sie sicher\, dass jede von Ihnen bereitgestellte generative 
 Funktion bis zum 2. Dezember 2026 Wasserzeichen oder Herkunftsmetadaten au
 sgibt. Prüfen Sie die Roadmaps Ihrer Anbieter\, wenn Sie Generatoren Drit
 ter weiterverkaufen oder einbetten. Entfernen oder blockieren Sie jede Fun
 ktion\, die intime Bilder realer Personen erzeugen könnte.\n\nSanktion: B
 is zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Umsatzes\; verbotene Praktiken b
 is zu 35 Mio. € oder 7 %\n\nHinweis zum Datum: Übergangsfrist eingefüh
 rt durch den Digital Omnibus zu KI (Verordnung 2026/1744) für Systeme\, d
 ie vor dem 2026-08-02 in Verkehr gebracht wurden\; das neue Verbot wurde e
 benfalls durch den Omnibus ergänzt\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadl
 ines.eu/de/deadline/ai-act-legacy-watermarking-grace-end
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/ai-act-legacy-watermarking-grace-end
CATEGORIES:EU,EU AI Act
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
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DESCRIPTION:AI Act: Ende der Übergangsfrist für die Kennzeichnung KI-gene
 rierter Inhalte in Bestandssystemen\; Verbot von Generatoren für nicht ei
 nvernehmliche intime Deepfakes — due in 7 days
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ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:AI Act: Ende der Übergangsfrist für die Kennzeichnung KI-gene
 rierter Inhalte in Bestandssystemen\; Verbot von Generatoren für nicht ei
 nvernehmliche intime Deepfakes — due in 1 day
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UID:platform-work-directive-transposition@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T012724Z
DTSTART;VALUE=DATE:20261202
DTEND;VALUE=DATE:20261203
SUMMARY:Platform Work Directive: Plattformarbeitsrichtlinie: Beschäftigung
 svermutung und Regeln zum algorithmischen Management müssen national gelt
 en
DESCRIPTION:Die Richtlinie (EU) 2024/2831 muss bis zum 2. Dezember 2026 umg
 esetzt werden. Für digitale Arbeitsplattformen gilt eine widerlegbare Ver
 mutung\, dass ihre Beschäftigten Arbeitnehmer sind\, wenn die Plattform d
 ie Arbeit steuert\; sie müssen transparent über automatisierte Überwach
 ungs- und Entscheidungssysteme informieren\, bei Entscheidungen wie Kontos
 perrungen Menschen einbeziehen und dürfen bestimmte personenbezogene Date
 n (Emotionen\, private Chats) nicht verarbeiten.\n\nWer betroffen ist: Jed
 e Plattform\, die von Einzelpersonen erbrachte Arbeit über eine App oder 
 Website organisiert (Lieferdienste\, Fahrdienstvermittlung\, Reinigung\, F
 reelancer-Marktplätze)\, einschließlich kleiner Plattformen\; bis Mitte 
 2026 hatten nur Italien und Spanien Gesetzentwürfe.\n\nWas zu tun ist: Be
 urteilen Sie\, ob Ihre Auftragnehmer nach dem nationalen Test als Arbeitne
 hmer gelten würden\, und budgetieren Sie eine Neueinstufung. Dokumentiere
 n Sie jedes automatisierte System\, das Vergütung\, Aufgaben oder Zugang 
 beeinflusst\, bereiten Sie Erklärungen für die Beschäftigten vor und ri
 chten Sie eine menschliche Überprüfung wesentlicher Entscheidungen ein. 
 Verfolgen Sie das Umsetzungsgesetz Ihres Mitgliedstaats.\n\nSanktion: Nati
 onal festgelegt\; Kosten der Neueinstufung und Nachzahlung von Sozialbeitr
 ägen\n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/platform
 -work-directive-transposition
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/platform-work-directive-transpositio
 n
CATEGORIES:EU,Platform Work Directive
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
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DESCRIPTION:Platform Work Directive: Plattformarbeitsrichtlinie: Beschäfti
 gungsvermutung und Regeln zum algorithmischen Management müssen national 
 gelten — due in 7 days
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ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Platform Work Directive: Plattformarbeitsrichtlinie: Beschäfti
 gungsvermutung und Regeln zum algorithmischen Management müssen national 
 gelten — due in 1 day
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UID:product-liability-directive-software@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T012724Z
DTSTART;VALUE=DATE:20261209
DTEND;VALUE=DATE:20261210
SUMMARY:Product Liability Directive: Neue Produkthaftungsrichtlinie gilt: v
 erschuldensunabhängige Haftung erstreckt sich auf Software\, KI und digit
 ale Dienste
DESCRIPTION:Die Richtlinie (EU) 2024/2853 muss bis zum 9. Dezember 2026 umg
 esetzt werden und gilt für Produkte\, die nach diesem Datum in Verkehr ge
 bracht werden. Software (einschließlich SaaS und KI)\, digitale Fertigung
 sdateien und verbundene Dienste gelten als Produkte\; fehlende Sicherheits
 updates können ein Produkt fehlerhaft machen. Gerichte können die Offenl
 egung von Beweismitteln anordnen und in komplexen Fällen die Fehlerhaftig
 keit vermuten. Kostenlose Open-Source-Software außerhalb einer Geschäfts
 tätigkeit ist ausgenommen.\n\nWer betroffen ist: Hersteller aller Produkt
 e\, Softwareentwickler und SaaS-Anbieter\, Importeure\, Fulfilment-Dienstl
 eister und\, wenn kein EU-Hersteller existiert\, Online-Marktplätze und H
 ändler.\n\nWas zu tun ist: Überprüfen Sie Ihre Produkthaftpflichtversic
 herung auf die Abdeckung von Software- und Cyber-Fehlern. Führen Sie eine
  Richtlinie für Sicherheitsupdates ein und dokumentieren Sie sie. Bewahre
 n Sie technische Dokumentation und Testprotokolle auf\, um auf Offenlegung
 sanordnungen reagieren zu können. Importeure: Stellen Sie sicher\, dass N
 icht-EU-Lieferanten einen Bevollmächtigten in der EU haben\, sonst tragen
  Sie die Haftung.\n\nSanktion: Keine Geldbußen – unbegrenzte zivilrecht
 liche Haftung für Tod\, Körperverletzung\, Sachschäden und Datenverlust
 \n\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/product-liabi
 lity-directive-software
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/product-liability-directive-software
CATEGORIES:EU,Product Liability Directive
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
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DESCRIPTION:Product Liability Directive: Neue Produkthaftungsrichtlinie gil
 t: verschuldensunabhängige Haftung erstreckt sich auf Software\, KI und d
 igitale Dienste — due in 7 days
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BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:Product Liability Directive: Neue Produkthaftungsrichtlinie gil
 t: verschuldensunabhängige Haftung erstreckt sich auf Software\, KI und d
 igitale Dienste — due in 1 day
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BEGIN:VEVENT
UID:eudi-wallet-member-states-launch@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T012724Z
DTSTART;VALUE=DATE:20261224
DTEND;VALUE=DATE:20261225
SUMMARY:eIDAS 2: EU Digital Identity Wallet: jeder Mitgliedstaat muss eine 
 Brieftasche anbieten\; öffentliche Stellen müssen sie akzeptieren
DESCRIPTION:Jedes EU-Land muss mindestens eine zertifizierte EU-Brieftasche
  für die digitale Identität (EUDI-Wallet) bereitstellen\, damit sich Bü
 rger und Unternehmen ausweisen\, Dokumente mit qualifizierten elektronisch
 en Signaturen unterzeichnen und geprüfte Attribute (Handelsregistereintra
 g\, Lizenzen) EU-weit teilen können. Öffentliche Verwaltungen müssen si
 e für Online-Dienste akzeptieren.\n\nWer betroffen ist: Noch keine unmitt
 elbare Pflicht für private Unternehmen\; Unternehmen mit Behördenkontakt
  und solche mit KYC-/Onboarding-Prozessen sollten sich darauf vorbereiten\
 , eine wallet-basierte Identifizierung zu akzeptieren.\n\nWas zu tun ist: 
 Planen Sie die Akzeptanz der Wallet im Kunden-Onboarding und in E-Signatur
 -Prozessen (Standards OpenID4VP / OpenID4VCI). Prüfen Sie\, ob Ihre natio
 nale Wallet Unternehmensattribute bietet\, die Sie für Vergabeverfahren\,
  Bankgeschäfte oder Lizenzierungen nutzen könnten.\n\n\nHinweis zum Datu
 m: 24 Monate nach den Durchführungsverordnungen vom 2024-11-28 (Art. 5a V
 erordnung 2024/1183)\; die Kommission kommuniziert dies als „Ende 2026
 “\n\nStatus: Bestätigt\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/eudi-wallet-
 member-states-launch
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/eudi-wallet-member-states-launch
CATEGORIES:EU,eIDAS 2
LAST-MODIFIED:20260907T000000Z
TRANSP:TRANSPARENT
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ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:eIDAS 2: EU Digital Identity Wallet: jeder Mitgliedstaat muss e
 ine Brieftasche anbieten\; öffentliche Stellen müssen sie akzeptieren 
 — due in 7 days
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END:VALARM
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ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:eIDAS 2: EU Digital Identity Wallet: jeder Mitgliedstaat muss e
 ine Brieftasche anbieten\; öffentliche Stellen müssen sie akzeptieren 
 — due in 1 day
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END:VALARM
END:VEVENT
BEGIN:VEVENT
UID:eudr-large-medium-operators@eudeadlines.eu
DTSTAMP:20260909T012724Z
DTSTART;VALUE=DATE:20261230
DTEND;VALUE=DATE:20261231
SUMMARY:EUDR: EU-Entwaldungsverordnung: Sorgfaltspflichten gelten für gro
 ße und mittlere Marktteilnehmer und Händler
DESCRIPTION:Unternehmen\, die Rinder\, Kakao\, Kaffee\, Palmöl\, Kautschuk
 \, Soja oder Holz (und daraus hergestellte Erzeugnisse wie Möbel\, Papier
 \, Leder\, Schokolade\, Reifen) in der EU in Verkehr bringen oder ausführ
 en\, müssen nachweisen\, dass die Waren entwaldungsfrei und legal erzeugt
  wurden\, mit Geolokalisierung der Flächen\, und eine Sorgfaltserklärung
  im EU-Informationssystem einreichen.\n\nWer betroffen ist: Mittlere und g
 roße Importeure\, Hersteller\, Händler und Exporteure der erfassten Rohs
 toffe und Erzeugnisse.\n\nWas zu tun ist: Ermitteln Sie\, welche Artikel u
 nter den Anhang der EUDR fallen. Erheben Sie Geolokalisierungsdaten und Le
 galitätsnachweise der Lieferanten\, führen Sie eine Risikobewertung je U
 rsprungsland durch und registrieren Sie sich im EU-Informationssystem\, um
  Sorgfaltserklärungen einzureichen. Nachgelagerte Händler können sich a
 uf die Referenznummern vorgelagerter Erklärungen beziehen.\n\nSanktion: G
 eldbußen von mindestens 4 % des EU-Umsatzes\, Einziehung von Waren und Er
 lösen\, vorübergehender Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren\n\
 nHinweis zum Datum: Zweimal verschoben\; zuletzt durch Verordnung (EU) 202
 5/2650 (ABl. 2025-12-23) vom 2025-12-30 auf den 2026-12-30\n\nStatus: Vers
 choben\nhttps://eudeadlines.eu/de/deadline/eudr-large-medium-operators
URL:https://eudeadlines.eu/de/deadline/eudr-large-medium-operators
CATEGORIES:EU,EUDR
LAST-MODIFIED:20260908T000000Z
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ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:EUDR: EU-Entwaldungsverordnung: Sorgfaltspflichten gelten für 
 große und mittlere Marktteilnehmer und Händler — due in 7 days
TRIGGER;VALUE=DURATION:-P6DT15H
END:VALARM
BEGIN:VALARM
ACTION:DISPLAY
DESCRIPTION:EUDR: EU-Entwaldungsverordnung: Sorgfaltspflichten gelten für 
 große und mittlere Marktteilnehmer und Händler — due in 1 day
TRIGGER;VALUE=DURATION:-PT15H
END:VALARM
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