Jahresabschluss: Offenlegung beim Unternehmensregister
Jedes Jahr im Dezember, fällig bis zum 31. · 12 months after the balance-sheet date; shown here for a calendar-year (31 December) fiscal year end.
Was sich ändert
Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und GmbH & Co. KG) müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag über das Unternehmensregister/den Bundesanzeiger offenlegen (§ 325 Abs. 1a HGB); bei einem Unternehmen mit Kalenderjahr als Geschäftsjahr bedeutet das bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267/§ 267a HGB) dürfen verkürzte Formate nutzen bzw. bei Kleinstkapitalgesellschaften anstelle der vollständigen Veröffentlichung eine bloße Hinterlegung vornehmen; die 12-Monats-Frist selbst gilt jedoch unverändert.
Wer betroffen ist
GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und andere in Deutschland eingetragene Kapitalgesellschaften (sowie qualifizierte GmbH & Co. KG); Einzelunternehmen und gewöhnliche Personengesellschaften unterliegen dieser HGB-Offenlegungspflicht in der Regel nicht.
Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Alle Branchen
Was zu tun ist
Erstellen Sie den Jahresabschluss nach Ablauf des Geschäftsjahres und legen Sie ihn offen oder hinterlegen Sie ihn, falls Sie als Kleinstkapitalgesellschaft die Voraussetzungen erfüllen, über das Portal des Bundesanzeigers/Unternehmensregisters innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag.
Nächste Termine
Sanktion
Ordnungsgeldverfahren des Bundesamts für Justiz ab mindestens 2.500 €, das sich bei fortdauerndem Verstoß erhöht und wiederholt festgesetzt werden kann (§ 335 HGB).
Quellen
- gesetze-im-internet.de – HGB §325 (Offenlegung) (www.gesetze-im-internet.de)
- Unternehmensregister – company disclosure filing portal (www.unternehmensregister.de)
Zuletzt geprüft am 8. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.