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Sozialversicherungsbeiträge: Fälligkeit der Beitragszahlung und des Beitragsnachweises

20 Tage ab heute

Hinweis zum Datum: Das Schema erfordert einen festen Kalendertag; die tatsächliche gesetzliche Regel (§ 23 Abs. 1 SGB IV) ist der drittletzte Bankarbeitstag DESSELBEN Monats, in dem die Arbeit geleistet wurde (eine Schätzung, die im Folgemonat ausgeglichen wird), der sich mit Feiertagen und Wochenenden verschiebt. Tag 28 nähert dies für September 2026 an; bestätigen Sie das genaue Datum jeden Monat mit Ihrem Lohnbüro oder Ihrer Krankenkasse. Der Beitragsnachweis selbst ist bereits früher fällig, in der Regel zwei Bankarbeitstage vor dem Zahlungstermin.

Jeden Monat, fällig bis zum 28. · Approximates the 'third-to-last bank working day of the current month' rule in §23 SGB IV; the exact date shifts month to month.

Was sich ändert

Arbeitgeber müssen die geschätzten Gesamtsozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) für den laufenden Monat bis zum drittletzten Bankarbeitstag desselben Monats zahlen und kurz zuvor den Beitragsnachweis bei der zuständigen Krankenkasse einreichen. Abweichungen zur tatsächlichen Lohnabrechnung werden mit der Zahlung des Folgemonats ausgeglichen.

Wer betroffen ist

Jeder Arbeitgeber in Deutschland mit Beschäftigten, die der deutschen Sozialversicherung unterliegen, einschließlich kleiner Unternehmen mit eigener Lohnabrechnung oder über ein externes Lohnbüro.

Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Alle Branchen · Gilt, wenn: Wir beschäftigen Mitarbeitende

Was zu tun ist

Richten Sie Ihre Lohnabrechnung oder Ihr Lohnbüro so ein, dass eine Schätzung berechnet und der Beitragsnachweis einige Bankarbeitstage vor dem drittletzten Bankarbeitstag des Monats eingereicht wird, und zahlen Sie bis zu diesem Termin; überprüfen Sie das genaue Datum jeden Monat, da es vom Bankkalender abhängt.

Nächste Termine

Quellen

Zuletzt geprüft am 8. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.