Umsatzsteuer-Voranmeldung: Abgabefrist für die Voranmeldung
Jeden Monat, fällig bis zum 10. · Due by the 10th of the month following the reporting period (monthly or quarterly). A Dauerfristverlängerung shifts this by one further month.
Was sich ändert
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch einreichen und eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (monatlich oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich) zahlen. Über ELSTER kann eine Dauerfristverlängerung (dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat) beantragt werden; monatliche Voranmelder müssen zu deren Erhalt zusätzlich eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahresumsatzsteuer) leisten.
Wer betroffen ist
Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland oberhalb der Kleinunternehmergrenze oder mit Option zur Regelbesteuerung.
Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Alle Branchen
Was zu tun ist
Reichen Sie die UStVA über ELSTER ein und zahlen Sie eine fällige Umsatzsteuer bis zum 10. des Folgemonats nach dem Voranmeldungszeitraum. Neu gegründete Unternehmen und Unternehmen mit einer Vorjahresumsatzsteuer über 9.000 € melden in den ersten beiden Jahren monatlich; ansonsten vierteljährlich, es sei denn, die Vorjahresumsatzsteuer überstieg 9.000 € oder bestimmte höhere Schwellenwerte, dann monatlich. Beantragen Sie bei Bedarf über ELSTER (Formular USt 1 H) eine Dauerfristverlängerung um den zusätzlichen Monat; monatliche Voranmelder müssen die Sondervorauszahlung dafür jährlich erneuern.
Nächste Termine
Quellen
- gesetze-im-internet.de – UStG §18 (Voranmeldung, Vorauszahlung, Dauerfristverlängerung) (www.gesetze-im-internet.de)
- ELSTER – Dauerfristverlängerung (monatlich/vierteljährlich) (www.elster.de)
Zuletzt geprüft am 8. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.