Deutschland: VerpackDG löst VerpackG ab und setzt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) national um
Was sich ändert
Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) — offiziell das Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 — trat am 12. August 2026 in Kraft, demselben Tag, an dem die EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) selbst erstmals wirksam wurde. Es ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG), behält aber den bestehenden Rahmen der dualen Systeme/LUCID-Registrierung bei und ergänzt neue Finanzierungsregeln für die erweiterte Herstellerverantwortung sowie steigende Rezyklatanteils-/Recyclingquoten (z. B. eine auf 75 % bis 2028 steigende Kunststoff-Recyclingquote).
Wer betroffen ist
Alle Unternehmen, die befüllte Verpackungen erstmals in Deutschland in Verkehr bringen (Hersteller, Importeure, Online-Händler mit Fulfillment), also im Wesentlichen jedes Unternehmen, das verpackte Waren an deutsche Endkunden verkauft.
Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: E-Commerce, Einzelhandel, Produzierendes Gewerbe · Gilt, wenn: Wir verkaufen online; Wir verkaufen an Verbraucher (B2C)
Was zu tun ist
Überprüfen Sie, ob Ihre bestehende LUCID-Registrierung und Ihre Systembeteiligungsverträge (duale Systeme) korrekt den aktualisierten Verpackungsarten nach dem VerpackDG zugeordnet sind; besprechen Sie die neuen Regeln zur EPR-Finanzierung und zu Rezyklatanteilen, die ab 2026 schrittweise eingeführt werden, mit Ihrem Compliance-Dienstleister.
Quellen
- BMUKN – Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (www.bundesumweltministerium.de)
- Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) – Registrierung, LUCID (www.verpackungsregister.org)
Zuletzt geprüft am 8. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.