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VorgeschlagenEU-weitEcodesign (ESPR)

ESPR: erste produktspezifische Ökodesign- und Digitaler-Produktpass-Regeln (Eisen & Stahl, Textilien, Reifen, Aluminium)

480 Tage ab heute

Hinweis zum Datum: Indikativ. Laut ESPR-Arbeitsplan 2025-2030 der Kommission sind delegierte Rechtsakte für Eisen & Stahl 2026 und für Textilien, Reifen und Aluminium 2027 vorgesehen; die Pflichten gelten in der Regel etwa 18 Monate nach Erlass. Stand August 2026 wurde noch kein delegierter Rechtsakt erlassen

Was sich ändert

Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (EU) 2024/1781 ermöglicht es der Kommission, Anforderungen an Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Rezyklatanteil und Informationen produktgruppenweise festzulegen, jeweils mit einem digitalen Produktpass. Die ersten Rechtsakte (Stahl, dann Textilien, Reifen, Aluminium, Möbel) werden 2026-2028 erwartet und gelten nach einer Übergangsfrist. Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen zudem unverkaufte Kleidung und Schuhe nicht mehr vernichten.

Wer betroffen ist

Hersteller, Importeure und Marken der ersten Produktgruppen, insbesondere Kleidung, Schuhe, Stahlerzeugnisse, Reifen und Möbel; Einzelhändler müssen die Informationen des Produktpasses anzeigen.

Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Produzierendes Gewerbe, Einzelhandel, E-Commerce, Hardware / Elektronik · Gilt, wenn: Wir stellen vernetzte Hardware / Geräte her; Wir importieren Waren in die EU; Wir verkaufen an Verbraucher (B2C)

Was zu tun ist

Verfolgen Sie den ESPR-Arbeitsplan für Ihre Produktgruppe. Beginnen Sie, Produktdaten (Materialien, Herkunft, Rezyklatanteil, Reparaturinformationen) strukturiert zu erfassen, damit sie in einen digitalen Produktpass einfließen können. Führen Sie eine Richtlinie und Nachverfolgung für unverkaufte Waren ein – große Unternehmen müssen aussortierte unverkaufte Produkte bereits offenlegen.

Quellen

Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.