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In KraftEU-weitCosmetics Regulation

Kosmetik: erweiterte Kennzeichnungspflicht für Duftstoffallergene (26 auf über 80) für neue Produkte verpflichtend

vor 39 Tagen (In Kraft)

Hinweis zum Datum: Verordnung (EU) 2023/1545 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) 1223/2009. Neue Produkte, die ab dem 2026-07-31 in Verkehr gebracht werden, müssen die Vorgaben einhalten; bereits vor diesem Datum in Verkehr gebrachte Bestände dürfen bis zum 2028-07-31 abverkauft werden.

Was sich ändert

Die Liste der Duftstoffallergene, die in der Kosmetikverordnung einzeln auf dem Etikett genannt werden müssen, wächst von rund 26 auf über 80 Stoffe, sobald diese in Konzentrationen über 0,001 % in nicht abzuspülenden bzw. 0,01 % in abzuspülenden Produkten enthalten sind. Neue kosmetische Produkte, die ab dem 31. Juli 2026 in Verkehr gebracht werden, müssen die erweiterte Liste verwenden; bereits vor diesem Datum in Verkehr gebrachte Bestände dürfen noch bis zum 31. Juli 2028 verkauft werden.

Wer betroffen ist

Hersteller, Importeure und 'verantwortliche Personen' für in der EU verkaufte kosmetische Produkte (Hautpflege, Haarpflege, Duftstoffe, Make-up, Körperpflege) – Kosmetika unterliegen einer eigenen sektoralen Regelung und fallen nicht unter die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit.

Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: E-Commerce, Einzelhandel, Produzierendes Gewerbe · Gilt, wenn: Wir importieren Waren in die EU; Wir verkaufen online; Wir verkaufen an Verbraucher (B2C)

Was zu tun ist

Holen Sie aktualisierte Sicherheitsbewertungen und vollständige Duftstoffzusammensetzungsdaten von Ihren Rezepteuren oder Lieferanten ein, prüfen Sie auf neu regulierte Allergene und aktualisieren Sie Zutatenlisten und Etiketten für jedes ab dem 31. Juli 2026 in Verkehr gebrachte Produkt. Planen Sie den Abverkauf von Beständen vor dem 31.7.2026 bis zum 31. Juli 2028 und markieren Sie Artikel, die vorher neu formuliert oder umetikettiert werden müssen.

Sanktion

National durch die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten nach der Verordnung (EG) 1223/2009 festgelegt; kann Produktrückrufe oder -rücknahmen umfassen.

Quellen

Zuletzt geprüft am 8. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.