Maschinenverordnung ersetzt die Maschinenrichtlinie: neue CE-Anforderungen einschließlich Cybersicherheit und Software
Was sich ändert
Die Verordnung (EU) 2023/1230 gilt ohne Übergangsfrist für alle Maschinen, die ab dem 20. Januar 2027 in der EU in Verkehr gebracht werden. Sie ergänzt Anforderungen an Softwaresicherheit, Schutz vor böswilliger Manipulation, sich selbst weiterentwickelndes (KI-)Verhalten, digitale Betriebsanleitungen und eine verpflichtende Bewertung durch Dritte für bestimmte Hochrisiko-Maschinenkategorien.
Wer betroffen ist
Hersteller, Importeure und Händler von Maschinen, Robotern, Hebezeugen, unvollständigen Maschinen und Sicherheitsbauteilen (einschließlich Sicherheitssoftware), jeder Größe.
Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Produzierendes Gewerbe, Hardware / Elektronik, Bauwesen, Landwirtschaft / Lebensmittel · Gilt, wenn: Wir stellen vernetzte Hardware / Geräte her; Wir importieren Waren in die EU
Was zu tun ist
Führen Sie eine Lückenanalyse Ihrer bestehenden Maschinenmodelle anhand der grundlegenden Anforderungen in Anhang III durch, insbesondere zu Cybersicherheit und Steuerungssoftware. Aktualisieren Sie technische Unterlagen, Risikobeurteilungen und Konformitätserklärungen; prüfen Sie, ob Ihr Produkt in Anhang I Teil A fällt und eine notifizierte Stelle erfordert. Entscheiden Sie zwischen digitaler und gedruckter Betriebsanleitung (Papier weiterhin auf Anfrage).
Sanktion
National festgelegt; nicht konforme Maschinen dürfen nicht in Verkehr gebracht werden
Quellen
- EU-OSHA – Regulation 2023/1230/EU on machinery (osha.europa.eu)
- Pilz – Machinery Regulation 2027: the most important changes (www.pilz.com)
Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.