Neue Produkthaftungsrichtlinie gilt: verschuldensunabhängige Haftung erstreckt sich auf Software, KI und digitale Dienste
Was sich ändert
Die Richtlinie (EU) 2024/2853 muss bis zum 9. Dezember 2026 umgesetzt werden und gilt für Produkte, die nach diesem Datum in Verkehr gebracht werden. Software (einschließlich SaaS und KI), digitale Fertigungsdateien und verbundene Dienste gelten als Produkte; fehlende Sicherheitsupdates können ein Produkt fehlerhaft machen. Gerichte können die Offenlegung von Beweismitteln anordnen und in komplexen Fällen die Fehlerhaftigkeit vermuten. Kostenlose Open-Source-Software außerhalb einer Geschäftstätigkeit ist ausgenommen.
Wer betroffen ist
Hersteller aller Produkte, Softwareentwickler und SaaS-Anbieter, Importeure, Fulfilment-Dienstleister und, wenn kein EU-Hersteller existiert, Online-Marktplätze und Händler.
Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Software / SaaS, Hardware / Elektronik, Produzierendes Gewerbe, E-Commerce, Einzelhandel · Gilt, wenn: Wir stellen vernetzte Hardware / Geräte her; Wir verkaufen online; Wir importieren Waren in die EU; Wir nutzen oder entwickeln KI-Systeme
Was zu tun ist
Überprüfen Sie Ihre Produkthaftpflichtversicherung auf die Abdeckung von Software- und Cyber-Fehlern. Führen Sie eine Richtlinie für Sicherheitsupdates ein und dokumentieren Sie sie. Bewahren Sie technische Dokumentation und Testprotokolle auf, um auf Offenlegungsanordnungen reagieren zu können. Importeure: Stellen Sie sicher, dass Nicht-EU-Lieferanten einen Bevollmächtigten in der EU haben, sonst tragen Sie die Haftung.
Sanktion
Keine Geldbußen – unbegrenzte zivilrechtliche Haftung für Tod, Körperverletzung, Sachschäden und Datenverlust
Quellen
- EUR-Lex – Directive (EU) 2024/2853 on liability for defective products (eur-lex.europa.eu)
- Gibson Dunn – EU Product Liability Directive: software, AI and supply chains (www.gibsondunn.com)
Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.