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DAC8: erste jährliche Meldung von Kryptowerte-Transaktionen an die Steuerbehörden (für 2026)
Meldepflicht gilt ab 2026-01-01; laut Kommission ist die erste Meldung innerhalb von neun Monaten nach Ende des Jahres 2026 fällig – nationale Gesetze können ein früheres Datum vorsehen (z. B. 31. Januar), prüfen Sie Ihren Mitgliedstaat
Jedes Unternehmen, das EU-Kunden Krypto-Tausch-, Transfer- oder Verwahrdienste anbietet, einschließlich nach MiCA zugelassener Firmen und Nicht-EU-Anbieter, die EU-Nutzer bedienen.