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VerschobenEU-weitBattery Regulation

Batterieverordnung: Sorgfaltspflichten in der Lieferkette gelten

345 Tage ab heute

Hinweis zum Datum: Vom 2025-08-18 verschoben durch Verordnung (EU) 2025/1561

Was sich ändert

Unternehmen, die Batterien in der EU in Verkehr bringen, müssen ein Sorgfaltspflichtensystem für Rohstoffe wie Kobalt, Lithium, Nickel und Naturgraphit betreiben: Lieferkettenstrategie, Risikoermittlung, Überprüfung durch Dritte und öffentliche Berichterstattung. Unternehmen mit einem Nettoumsatz unter 40 Mio. € sind ausgenommen.

Wer betroffen ist

Größere Batteriehersteller und -importeure (Umsatz ab 40 Mio. €); kleinere Firmen sollten mit Informationsanfragen von betroffenen Kunden rechnen.

Größen: mittel, groß · Branchen: Hardware / Elektronik, Produzierendes Gewerbe, Energie, Transport / Logistik · Gilt, wenn: Wir verkaufen Produkte mit Batterien; Wir importieren Waren in die EU

Was zu tun ist

Wenn Ihr Umsatz 40 Mio. € oder mehr beträgt, führen Sie eine an den OECD-Leitsätzen ausgerichtete Sorgfaltspflichtenstrategie für Batterierohstoffe ein, erfassen Sie Ihre Zellen- und Materiallieferanten und veranlassen Sie eine Überprüfung durch Dritte. Kleinere Lieferanten: Bereiten Sie sich darauf vor, Sorgfaltspflichten-Fragebögen Ihrer Kunden zu beantworten.

Quellen

Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.

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