Unternehmen, die Batterien in der EU in Verkehr bringen, müssen ein Sorgfaltspflichtensystem für Rohstoffe wie Kobalt, Lithium, Nickel und Naturgraphit betreiben: Lieferkettenstrategie, Risikoermittlung, Überprüfung durch Dritte und öffentliche Berichterstattung. Unternehmen mit einem Nettoumsatz unter 40 Mio. € sind ausgenommen.
Wer betroffen ist
Größere Batteriehersteller und -importeure (Umsatz ab 40 Mio. €); kleinere Firmen sollten mit Informationsanfragen von betroffenen Kunden rechnen.
Größen: mittel, groß · Branchen: Hardware / Elektronik, Produzierendes Gewerbe, Energie, Transport / Logistik · Gilt, wenn: Wir verkaufen Produkte mit Batterien; Wir importieren Waren in die EU
Was zu tun ist
Wenn Ihr Umsatz 40 Mio. € oder mehr beträgt, führen Sie eine an den OECD-Leitsätzen ausgerichtete Sorgfaltspflichtenstrategie für Batterierohstoffe ein, erfassen Sie Ihre Zellen- und Materiallieferanten und veranlassen Sie eine Überprüfung durch Dritte. Kleinere Lieferanten: Bereiten Sie sich darauf vor, Sorgfaltspflichten-Fragebögen Ihrer Kunden zu beantworten.
Hersteller und Importeure solcher Batterien und der Produkte, die sie enthalten (E-Bikes, Energiespeicher, Gabelstapler, Elektrofahrzeuge); Händler müssen prüfen, ob der QR-Code vorhanden ist.