Digitaler Batteriepass verpflichtend für Elektrofahrzeug-, LV- und Industriebatterien über 2 kWh
Hersteller und Importeure von EV-Batterien, Batterien für Leichtfahrzeuge (E-Bikes, Scooter) und Industriebatterien über 2 kWh sowie von Produkten, die solche Batterien enthalten (E-Bikes, Energiespeichersysteme, Gabelstapler, Elektrofahrzeuge); Händler müssen prüfen, ob der QR-Code vorhanden ist. Gewöhnliche Verbraucherbatterien (z. B. AA/AAA-, Handy- oder Laptop-Akkus) und Produkte, die nur solche enthalten, sind nicht erfasst.