CSRD nach Omnibus I: Nachhaltigkeitsberichterstattung nur noch für Unternehmen mit 1.000+ Beschäftigten ab GJ 2027; KMU außerhalb des Anwendungsbereichs mit VSME-Obergrenze in der Wertschöpfungskette
Hinweis zum Datum: Omnibus-I-Richtlinie veröffentlicht im ABl. am 2026-02-26, in Kraft seit 2026-03-18. Neu erfasste Unternehmen berichten 2028 über das GJ 2027; Unternehmen der Wellen 2/3 wurden 2025 „gestoppt“
Was sich ändert
Das Omnibus-I-Paket hat den Anwendungsbereich der CSRD auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. € Umsatz beschränkt; börsennotierte KMU sind vollständig herausgenommen. Große Kunden dürfen von Lieferanten unter 1.000 Beschäftigten nicht mehr Nachhaltigkeitsdaten verlangen als nach dem freiwilligen VSME-Standard. Betroffene Unternehmen berichten 2028 über das Geschäftsjahr 2027.
Wer betroffen ist
Große Unternehmen über den neuen Schwellenwerten müssen berichten; KMU sind nur als Lieferanten betroffen, die um Daten auf VSME-Niveau gebeten werden.
Größen: groß · Branchen: Alle Branchen
Was zu tun ist
Große Unternehmen: Prüfen Sie, ob Sie beide Schwellenwerte überschreiten, und bereiten Sie die ESRS-basierte Berichterstattung für das GJ 2027 vor. KMU: Nutzen Sie den VSME-Standard als maximale Antwort auf ESG-Fragebögen von Kunden und lehnen Sie darüber hinausgehende Anfragen ab; erwägen Sie einen schlanken VSME-Bericht, um Bank- und Kundenbeziehungen reibungslos zu halten.
Quellen
- Council of the EU – Council signs off simplification of sustainability reporting and due diligence (24 Feb 2026) (www.consilium.europa.eu)
- Accountancy Europe – Omnibus explained: key changes to CSRD and CSDDD (accountancyeurope.eu)
Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.