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CSRD nach Omnibus I: Nachhaltigkeitsberichterstattung nur noch für Unternehmen mit 1.000+ Beschäftigten ab GJ 2027; KMU außerhalb des Anwendungsbereichs mit VSME-Obergrenze in der Wertschöpfungskette
Omnibus-I-Richtlinie veröffentlicht im ABl. am 2026-02-26, in Kraft seit 2026-03-18. Neu erfasste Unternehmen berichten 2028 über das GJ 2027; Unternehmen der Wellen 2/3 wurden 2025 „gestoppt“
Große Unternehmen über den neuen Schwellenwerten müssen berichten; KMU sind nur als Lieferanten betroffen, die um Daten auf VSME-Niveau gebeten werden.