Deutschland: gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 13,90 €/Stunde
Alle Arbeitgeber mit Beschäftigten in Deutschland, einschließlich Minijobs und Werkstudenten.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 erneut, auf 14,60 € brutto pro Stunde – die zweite Stufe, die durch dieselbe Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) festgelegt und am 07.11.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Anders als in manchen früheren Zyklen sind sowohl die Stufe 2026 als auch die Stufe 2027 bereits verordnungsrechtlich fixiert und nicht nur vorgeschlagen.
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Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Alle Branchen · Gilt, wenn: Wir beschäftigen Mitarbeitende
Planen Sie die Lohnkostensteigerung für 2027 bereits jetzt ein; prüfen Sie die Minijob-Stundengrenzen erneut anhand des neuen Stundensatzes; überprüfen Sie Gehaltsbänder oder Ausbildungsvergütungen, die an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt sind.
Zuletzt geprüft am 8. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.
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