Deutschland: gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 14,60 €/Stunde
Alle Arbeitgeber mit Beschäftigten in Deutschland, einschließlich Minijobs und Werkstudenten.
Der gesetzliche Mindestlohn stieg zum 1. Januar 2026 von 12,82 € auf 13,90 € brutto pro Stunde, auf Grundlage der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), mit der die einstimmige Empfehlung der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 umgesetzt wurde; das Bundeskabinett hatte die Verordnung am 29. Oktober 2025 beschlossen.
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Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Alle Branchen · Gilt, wenn: Wir beschäftigen Mitarbeitende
Passen Sie die Gehaltsabrechnung ab Januar 2026 auf mindestens 13,90 €/Stunde an; prüfen Sie, ob die monatlichen Stundengrenzen bei Minijobs beim neuen Satz weiterhin die 556-€-Grenze einhalten.
Zuletzt geprüft am 8. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.
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