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In KraftEU-weitDigital Services Act

Digital Services Act (DSA) gilt EU-weit; die meisten Transparenzpflichten gelten nicht für Kleinst- und Kleinunternehmen

vor 934 Tagen (In Kraft)

Was sich ändert

Der DSA (Verordnung (EU) 2022/2065) gilt seit dem 17. Februar 2024 für alle Vermittlungsdienste (Hosting, Marktplätze, App-Stores, Suchmaschinen, soziale Netzwerke usw.), die in der EU angeboten werden, mit grundlegenden Sorgfaltspflichten: Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte, Transparenz der Nutzungsbedingungen und eine zentrale Kontaktstelle für Behörden. Die meisten der strengeren Pflichten aus Kapitel III Abschnitt 3 (Transparenz von Empfehlungssystemen, Offenlegung zielgerichteter Werbung, außergerichtliche Streitbeilegung, Rückverfolgbarkeit von Händlern auf Marktplätzen) gelten nicht für Kleinst- oder Kleinunternehmen, es sei denn, sie wurden von der Kommission als 'sehr große Online-Plattform' oder 'sehr große Online-Suchmaschine' eingestuft.

Wer betroffen ist

Jedes Unternehmen, das EU-Nutzern einen Vermittlungsdienst anbietet: Hosting fremder Inhalte, Betrieb eines Marktplatzes oder einer Anzeigenfunktion, App-Store, Suchmaschine, soziales Netzwerk. Für Kleinst- oder Kleinunternehmen (weniger als 50 Beschäftigte, Umsatz/Bilanzsumme unter 10 Mio. EUR) gelten die Transparenz-, Empfehlungssystem- und Werbepflichten aus Abschnitt 3 nicht; diese Ausnahme gilt noch 12 Monate nach Statusänderung fort. Ein Unternehmen, das online nur eigene Waren oder Dienstleistungen verkauft, ohne fremde Inhalte oder Anzeigen zu hosten (ein typischer Einzelhändler-Onlineshop oder ein SaaS-Produkt), ist in der Regel selbst kein 'Vermittlungsdienst' im Sinne des DSA.

Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Software / SaaS, E-Commerce, Medien / Marketing · Gilt, wenn: Wir betreiben eine Plattform / einen Marktplatz; Wir verkaufen online

Was zu tun ist

Prüfen Sie, ob Ihr Dienst ein 'Vermittlungsdienst' im Sinne von Art. 3 DSA ist (Hosting/Caching/reine Durchleitung, einschließlich jeder Marktplatz- oder Anzeigenfunktion). Falls ja und Sie kein Kleinst-/Kleinunternehmen sind, prüfen Sie die Pflichten aus Abschnitt 3. Falls Sie Kleinst-/Kleinunternehmen sind, behalten Sie die grundlegenden Melde- und Abhilfeverfahren sowie die Transparenz der Nutzungsbedingungen bei und überprüfen Sie jährlich Ihre Größenklassifizierung.

Sanktion

Bis zu 6% des weltweiten Jahresumsatzes

Quellen

Zuletzt geprüft am 8. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.