Digital Services Act (DSA) gilt EU-weit; die meisten Transparenzpflichten gelten nicht für Kleinst- und Kleinunternehmen
Jedes Unternehmen, das EU-Nutzern einen Vermittlungsdienst anbietet: Hosting fremder Inhalte, Betrieb eines Marktplatzes oder einer Anzeigenfunktion, App-Store, Suchmaschine, soziales Netzwerk. Für Kleinst- oder Kleinunternehmen (weniger als 50 Beschäftigte, Umsatz/Bilanzsumme unter 10 Mio. EUR) gelten die Transparenz-, Empfehlungssystem- und Werbepflichten aus Abschnitt 3 nicht; diese Ausnahme gilt noch 12 Monate nach Statusänderung fort. Ein Unternehmen, das online nur eigene Waren oder Dienstleistungen verkauft, ohne fremde Inhalte oder Anzeigen zu hosten (ein typischer Einzelhändler-Onlineshop oder ein SaaS-Produkt), ist in der Regel selbst kein 'Vermittlungsdienst' im Sinne des DSA.