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BestätigtEU-weitEmpowering Consumers for the Green Transition Directive

Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel: Verbot vager und unbelegter Umweltaussagen gilt

19 Tage ab heute

Hinweis zum Datum: Die Richtlinie (EU) 2024/825 sah vor, dass die Mitgliedstaaten bis zum 27.03.2026 umsetzen und die nationalen Umsetzungsmaßnahmen ab dem 27.09.2026 anwenden mussten (Art. 7).

Was sich ändert

Die Richtlinie (EU) 2024/825 ändert das EU-Verbraucherschutzrecht (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und Verbraucherrechte-Richtlinie) und verbietet generische Umweltaussagen, die nicht durch eine anerkannte hervorragende Umweltleistung belegt sind (z. B. 'klimaneutral', 'umweltfreundlich', 'grün' ohne Beleg), verbietet Aussagen, die sich allein auf Emissionskompensation stützen, und verlangt, dass Nachhaltigkeitssiegel auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von Behörden eingerichtet wurden statt selbst erstellt zu sein. Zudem wird geplante Obsoleszenz verboten und klarere Informationen zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten verlangt.

Wer betroffen ist

Jedes Unternehmen, das Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen macht oder Nachhaltigkeitssiegel auf Produkten oder in an EU-Verbraucher gerichteter Werbung zeigt — am unmittelbarsten Online-Einzelhändler sowie Hersteller/Importeure physischer Waren.

Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: E-Commerce, Einzelhandel, Produzierendes Gewerbe · Gilt, wenn: Wir verkaufen online; Wir verkaufen an Verbraucher (B2C); Wir importieren Waren in die EU

Was zu tun ist

Überprüfen Sie Produktseiten, Verpackungen und Werbetexte auf generische 'grüne' Aussagen und belegen Sie diese anhand eines anerkannten Standards oder entfernen Sie sie. Verwenden Sie keine kompensationsbasierten 'klimaneutral'-Aussagen mehr ohne die erforderliche Offenlegung. Prüfen Sie, ob ein verwendetes Nachhaltigkeitssiegel aus einem Zertifizierungssystem oder von einer Behörde stammt und nicht selbst erstellt wurde. Ergänzen Sie Produktlisten um Angaben zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit.

Sanktion

National festgelegt im Rahmen der Durchsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, verhältnismäßig zum Umsatz im betreffenden Mitgliedstaat

Quellen

Zuletzt geprüft am 8. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.