Ab dem 1. September 2027 müssen KMU, Kleinstunternehmen (TPE) und Kleinunternehmer alle inländischen B2B-Rechnungen elektronisch über eine zugelassene Plattform ausstellen und E-Reporting-Daten (B2C-Umsätze, grenzüberschreitende Transaktionen, Zahlungsdaten für Dienstleistungen) an die Steuerbehörde übermitteln.
Wer betroffen ist
Alle französischen Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen, die 2026 nur zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet waren.
Größen: kleinst, klein, mittel · Branchen: Alle Branchen · Gilt, wenn: Wir stellen anderen Unternehmen Rechnungen (B2B); Wir verkaufen an Verbraucher (B2C)
Was zu tun ist
Rüsten Sie Ihre Rechnungsstellung auf, um Factur-X-/UBL-/CII-Rechnungen über Ihre zugelassene Plattform (plateforme agréée) zu erzeugen, ergänzen Sie das E-Reporting von B2C-Umsatz und Zahlungsterminen, und bereinigen Sie Ihre Kundendaten (SIREN-Nummern), damit die Rechnungen korrekt zugestellt werden.
Sanktion
Pauschale Bußgelder je nicht elektronisch ausgestellter Rechnung und je fehlender E-Reporting-Übermittlung (jährlich gedeckelt)