Frankreich: KMU, Kleinstunternehmen und Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen ausstellen und E-Reporting einreichen
Alle französischen Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen, die 2026 nur zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet waren.
Seit dem 1. September 2026 muss jedes französische mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen elektronische Rechnungen über eine zugelassene Plattform (plateforme agréée) empfangen können. Große Unternehmen und ETI (mittelgroße Unternehmen) müssen ab demselben Datum zudem E-Rechnungen ausstellen und ein E-Reporting der B2C- und grenzüberschreitenden Umsätze einreichen.
Alle französischen Unternehmen für den Empfang (einschließlich Kleinstunternehmer/innen); große und mittelgroße Unternehmen für die Ausstellung.
Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Alle Branchen · Gilt, wenn: Wir stellen anderen Unternehmen Rechnungen (B2B)
Wählen und beauftragen Sie eine zugelassene Plattform (plateforme agréée) (oder eine daran angebundene Software) und registrieren Sie diese im nationalen Verzeichnis, damit Lieferanten Sie erreichen können. Richten Sie einen Prozess zur Erfassung und Verbuchung eingehender E-Rechnungen ein. Große Unternehmen/ETI: Stellen Sie alle inländischen B2B-Rechnungen im Format Factur-X, UBL oder CII über Ihre Plattform aus.
Pauschale Bußgelder je nicht elektronisch ausgestellter Rechnung und je fehlender E-Reporting-Übermittlung (jährlich gedeckelt)
Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.
Alle französischen Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen, die 2026 nur zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet waren.