Produktsicherheitsverordnung gilt für alle Verbraucherprodukte, auch im Online-Handel
Was sich ändert
Die Verordnung (EU) 2023/988 verlangt für jedes in der EU verkaufte Verbraucherprodukt einen in der EU ansässigen verantwortlichen Wirtschaftsakteur, dessen Kontaktdaten auf dem Produkt oder der Verpackung stehen, eine Risikobewertung und technische Dokumentation, Produktkennzeichnung und Rückverfolgbarkeit sowie ein Rückrufverfahren. Online-Angebote müssen Herstellerangaben, Produktkennungen und Sicherheitswarnungen anzeigen.
Wer betroffen ist
Hersteller, Importeure, Händler, Online-Verkäufer und Marktplätze für Non-Food-Verbraucherprodukte, unabhängig von ihrer Größe.
Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: E-Commerce, Einzelhandel, Produzierendes Gewerbe, Hardware / Elektronik · Gilt, wenn: Wir verkaufen an Verbraucher (B2C); Wir verkaufen online; Wir importieren Waren in die EU; Wir betreiben eine Plattform / einen Marktplatz
Was zu tun ist
Ergänzen Sie Name und Adresse des Herstellers/der verantwortlichen Person sowie die Produktkennung auf Produkten und in Online-Angeboten. Erstellen Sie eine interne Risikoanalyse und bewahren Sie die technischen Unterlagen 10 Jahre auf. Registrieren Sie sich bei Safety Gate Business, wenn Sie ein Marktplatz sind, und richten Sie ein Verfahren ein, um Behörden zu informieren und unsichere Produkte zurückzurufen.
Sanktion
National festgelegt; Produkte können vom Markt genommen und Angebote entfernt werden
Quellen
- European Commission – GPSR obligations for businesses (Safety Gate) (webgate.ec.europa.eu)
- EU-OSHA – Regulation 2023/988/EU general product safety (osha.europa.eu)
Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.