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In KraftEU-weitInstant Payments Regulation

Sofortzahlungsverordnung: Banken im Euroraum müssen Echtzeitüberweisungen senden und eine kostenlose Empfängerprüfung anbieten

vor 333 Tagen (In Kraft)

Was sich ändert

Seit dem 9. Oktober 2025 müssen Zahlungsdienstleister in den Ländern des Euroraums ihren Kunden SEPA-Echtzeitüberweisungen zum gleichen Preis wie normale Überweisungen ermöglichen und vor jeder Überweisung prüfen, ob der Empfängername zur IBAN passt (Verification of Payee), und den Zahler bei Abweichungen warnen. Der Empfang von Echtzeitüberweisungen war bereits ab dem 9. Januar 2025 verpflichtend.

Wer betroffen ist

Banken und Zahlungsinstitute unmittelbar; jedes Unternehmen, das per Überweisung zahlt oder bezahlt wird, ist betroffen, weil Zahlungen mit abweichendem Namen/IBAN nun Warnungen auslösen und verzögert werden können.

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Was zu tun ist

Stellen Sie sicher, dass der genaue rechtliche Name auf Ihren Rechnungen und in den Lieferantenstammdaten mit dem bei der Bank hinterlegten Kontoinhabernamen übereinstimmt, auch in Sammelzahlungsdateien. Aktualisieren Sie Rechnungsvorlagen und Kundenhinweise. Erwägen Sie Echtzeitüberweisungen für schnelleren Zahlungseingang und Erstattungen.

Quellen

Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.

Weitere Fristen zu Instant Payments Regulation

305 Tage

Sofortzahlungsverordnung: Senden von Euro-Echtzeitüberweisungen und Empfängerprüfung verpflichtend für Banken außerhalb des Euroraums (Polen, Schweden, Tschechien usw.)

Der Empfang von Euro-Echtzeitüberweisungen ist für Zahlungsdienstleister außerhalb des Euroraums ab 2027-01-09 verpflichtend; Senden und Empfängerprüfung ab 2027-07-09

Banken und Zahlungsinstitute in Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums; Unternehmen in Polen, Schweden, Tschechien, Ungarn, Dänemark, Rumänien und Bulgarien, die Euro zahlen oder empfangen.