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BestätigtEU-weitInstant Payments Regulation
Sofortzahlungsverordnung: Senden von Euro-Echtzeitüberweisungen und Empfängerprüfung verpflichtend für Banken außerhalb des Euroraums (Polen, Schweden, Tschechien usw.)
305 Tage ab heute
Hinweis zum Datum: Der Empfang von Euro-Echtzeitüberweisungen ist für Zahlungsdienstleister außerhalb des Euroraums ab 2027-01-09 verpflichtend; Senden und Empfängerprüfung ab 2027-07-09
Zahlungsdienstleister in EU-Ländern außerhalb des Euroraums müssen ab Juli 2027 Euro-Echtzeitüberweisungen und die kostenlose Namens-/IBAN-Prüfung (Verification of Payee) anbieten; damit ist die Einführung EU-weit abgeschlossen.
Wer betroffen ist
Banken und Zahlungsinstitute in Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums; Unternehmen in Polen, Schweden, Tschechien, Ungarn, Dänemark, Rumänien und Bulgarien, die Euro zahlen oder empfangen.
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Was zu tun ist
Unternehmen in Nicht-Euro-Ländern: Gleichen Sie Lieferanten- und Kundenstammdaten (rechtliche Namen vs. Kontoinhaber) vor der Aktivierung der Empfängerprüfung ab, um abgelehnte oder verzögerte Euro-Zahlungen zu vermeiden; fragen Sie Ihre Bank nach ihrem Zeitplan.
Banken und Zahlungsinstitute unmittelbar; jedes Unternehmen, das per Überweisung zahlt oder bezahlt wird, ist betroffen, weil Zahlungen mit abweichendem Namen/IBAN nun Warnungen auslösen und verzögert werden können.