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BestätigtEU-weitInstant Payments Regulation

Sofortzahlungsverordnung: Senden von Euro-Echtzeitüberweisungen und Empfängerprüfung verpflichtend für Banken außerhalb des Euroraums (Polen, Schweden, Tschechien usw.)

305 Tage ab heute

Hinweis zum Datum: Der Empfang von Euro-Echtzeitüberweisungen ist für Zahlungsdienstleister außerhalb des Euroraums ab 2027-01-09 verpflichtend; Senden und Empfängerprüfung ab 2027-07-09

Was sich ändert

Zahlungsdienstleister in EU-Ländern außerhalb des Euroraums müssen ab Juli 2027 Euro-Echtzeitüberweisungen und die kostenlose Namens-/IBAN-Prüfung (Verification of Payee) anbieten; damit ist die Einführung EU-weit abgeschlossen.

Wer betroffen ist

Banken und Zahlungsinstitute in Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums; Unternehmen in Polen, Schweden, Tschechien, Ungarn, Dänemark, Rumänien und Bulgarien, die Euro zahlen oder empfangen.

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Was zu tun ist

Unternehmen in Nicht-Euro-Ländern: Gleichen Sie Lieferanten- und Kundenstammdaten (rechtliche Namen vs. Kontoinhaber) vor der Aktivierung der Empfängerprüfung ab, um abgelehnte oder verzögerte Euro-Zahlungen zu vermeiden; fragen Sie Ihre Bank nach ihrem Zeitplan.

Quellen

Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.

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