Vorgeschlagene EU-Zahlungsverzugsverordnung: maximale Zahlungsfrist von 30 Tagen im B2B-Geschäft
Hinweis zum Datum: Platzhalter – es gibt kein Anwendungsdatum. Der Kommissionsvorschlag COM(2023) 533 stockt: Das Parlament hat seinen Standpunkt 2024 angenommen, der Rat hat sich nicht auf eine allgemeine Ausrichtung geeinigt. Die bestehende Richtlinie 2011/7/EU (60-Tage-Regel) gilt weiter
Was sich ändert
Die Kommission hat vorgeschlagen, die Zahlungsverzugsrichtlinie durch eine Verordnung zu ersetzen, die Zahlungsfristen im B2B- und B2G-Geschäft auf 30 Tage begrenzt, Verzugszinsen automatisch anfallen lässt und nationale Durchsetzungsbehörden schafft. Das Dossier ist im Rat seit 2024 nicht vorangekommen, ein Datum steht daher nicht fest.
Wer betroffen ist
Alle Unternehmen, insbesondere KMU, die größere Kunden mit langen Zahlungszielen beliefern.
Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Alle Branchen · Gilt, wenn: Wir stellen anderen Unternehmen Rechnungen (B2B)
Was zu tun ist
Noch kein Handlungsbedarf. Beobachten Sie das Dossier; bei Verabschiedung müssten Verträge mit Zahlungsfristen über 30 Tagen neu verhandelt und Rechnungs-/Mahnsysteme angepasst werden, um gesetzliche Zinsen automatisch zu berechnen.
Quellen
- EUR-Lex – Proposal COM(2023) 533 on combating late payment (eur-lex.europa.eu)
- European Parliament Legislative Train – Revision of the late payments directive (www.europarl.europa.eu)
Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.