480 Tage
Vorgeschlagene EU-Zahlungsverzugsverordnung: maximale Zahlungsfrist von 30 Tagen im B2B-Geschäft
Platzhalter – es gibt kein Anwendungsdatum. Der Kommissionsvorschlag COM(2023) 533 stockt: Das Parlament hat seinen Standpunkt 2024 angenommen, der Rat hat sich nicht auf eine allgemeine Ausrichtung geeinigt. Die bestehende Richtlinie 2011/7/EU (60-Tage-Regel) gilt weiter
Alle Unternehmen, insbesondere KMU, die größere Kunden mit langen Zahlungszielen beliefern.