Litauen: geplante verpflichtende inländische B2B-E-Rechnungsstellung und Meldung über SABIS
Hinweis zum Datum: Zieldatum laut Länderfaktenblatt der Kommission; Gesetzgebung noch nicht verabschiedet – B2B-E-Rechnungsstellung bleibt freiwillig. B2G über SABIS seit 2024 verpflichtend
Was sich ändert
Litauen prüft ein landesweites Modell für strukturierte B2B-E-Rechnungen (voraussichtlich als 5-Corner-Modell: Austausch über Peppol plus Meldung an die staatliche Plattform SABIS), das zum 1. Januar 2028 in Kraft treten und sich an ViDA ausrichten soll. Rechnungen an öffentliche Stellen müssen bereits jetzt im EN-16931-Format über SABIS laufen.
Wer betroffen ist
Alle litauischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen, die nach Einführung B2B-Rechnungen ausstellen; Lieferanten des öffentlichen Sektors schon jetzt.
Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Alle Branchen · Gilt, wenn: Wir stellen anderen Unternehmen Rechnungen (B2B); Wir verkaufen an öffentliche Stellen (B2G)
Was zu tun ist
Verfolgen Sie die Ankündigungen der VMI und den Gesetzentwurf. Führen Sie schon jetzt eine Peppol-fähige Rechnungssoftware ein und nutzen Sie sie für B2G-Rechnungen über SABIS, damit die Umstellung auf B2B eine Konfigurationsänderung statt eines Projekts ist.
Quellen
- European Commission – eInvoicing in Lithuania (country factsheet) (ec.europa.eu)
- VATupdate – Lithuania e-invoicing & e-reporting country booklet (www.vatupdate.com)
Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.