PPWR: Mindest-Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen und Verbote bestimmter Einwegformate
Hersteller und Importeure kunststoffverpackter Waren, Gastgewerbebetriebe, Lebensmitteleinzelhändler und E-Commerce-Verkäufer.
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Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Verpackungen müssen minimiert werden (E-Commerce-Pakete max. 40 % Leerraum), Lebensmittelkontaktverpackungen mit PFAS über den Grenzwerten sind verboten, jeder Verpackungstyp braucht eine Konformitätsbewertung und technische Dokumentation, und Hersteller müssen sich in jedem Land, in dem sie verpackte Waren in Verkehr bringen, für die erweiterte Herstellerverantwortung registrieren. Weitere Fristen folgen (harmonisierte Kennzeichnung 2028, Mindest-Rezyklatanteile 2030).
Jeder, der verpackte Produkte in der EU in Verkehr bringt: Hersteller, Importeure, Händler, Online-Verkäufer und Fulfilment-Dienstleister, unabhängig von der Größe.
Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: E-Commerce, Einzelhandel, Produzierendes Gewerbe, Gastgewerbe / Tourismus, Landwirtschaft / Lebensmittel · Gilt, wenn: Wir verkaufen online; Wir verkaufen an Verbraucher (B2C); Wir importieren Waren in die EU; Wir stellen vernetzte Hardware / Geräte her
Inventarisieren Sie Ihre Verpackungen nach Typ und Material und prüfen Sie Leerraumanteile, PFAS-Gehalt und Schwermetallgrenzwerte. Erstellen Sie technische Unterlagen und eine Konformitätserklärung je Verpackungstyp. Registrieren Sie sich beim Herstellerverantwortungssystem in jedem Land, in das Sie liefern, und benennen Sie, wo für den Fernabsatz erforderlich, einen Bevollmächtigten.
National festgelegt; in der Regel Geldbußen und Marktrücknahme
Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.
Hersteller und Importeure kunststoffverpackter Waren, Gastgewerbebetriebe, Lebensmitteleinzelhändler und E-Commerce-Verkäufer.