Kunststoffverpackungen müssen Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat enthalten (10-35 % je nach Typ), alle Verpackungen müssen recyclingfähig gestaltet sein, und aufgeführte Einwegformate (z. B. kleine Hotel-Toilettenartikel, Kunststoffverpackungen für unverarbeitetes Obst und Gemüse unter 1,5 kg, Einzelportionsbeutel für Gewürze und Soßen im Gastgewerbe) sind verboten.
Wer betroffen ist
Hersteller und Importeure kunststoffverpackter Waren, Gastgewerbebetriebe, Lebensmitteleinzelhändler und E-Commerce-Verkäufer.
Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: E-Commerce, Einzelhandel, Produzierendes Gewerbe, Gastgewerbe / Tourismus, Landwirtschaft / Lebensmittel · Gilt, wenn: Wir verkaufen an Verbraucher (B2C); Wir verkaufen online; Wir importieren Waren in die EU
Was zu tun ist
Fragen Sie Ihre Verpackungslieferanten jetzt nach Rezyklatanteil-Zertifikaten und Recyclingfähigkeitsklassen; gestalten Sie Formate um oder ersetzen Sie sie, wenn sie verboten werden. Nehmen Sie Verpackungsdaten (Gewicht, Material, Rezyklatanteil) in Ihre Produktstammdaten auf, um künftige Berichtspflichten zu erfüllen.
Jeder, der verpackte Produkte in der EU in Verkehr bringt: Hersteller, Importeure, Händler, Online-Verkäufer und Fulfilment-Dienstleister, unabhängig von der Größe.