Diese Seite wurde maschinell übersetzt. Englisches Original: Englische Version
BestätigtEU-weitPPWR

PPWR: Mindest-Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen und Verbote bestimmter Einwegformate

1212 Tage ab heute

Was sich ändert

Kunststoffverpackungen müssen Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat enthalten (10-35 % je nach Typ), alle Verpackungen müssen recyclingfähig gestaltet sein, und aufgeführte Einwegformate (z. B. kleine Hotel-Toilettenartikel, Kunststoffverpackungen für unverarbeitetes Obst und Gemüse unter 1,5 kg, Einzelportionsbeutel für Gewürze und Soßen im Gastgewerbe) sind verboten.

Wer betroffen ist

Hersteller und Importeure kunststoffverpackter Waren, Gastgewerbebetriebe, Lebensmitteleinzelhändler und E-Commerce-Verkäufer.

Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: E-Commerce, Einzelhandel, Produzierendes Gewerbe, Gastgewerbe / Tourismus, Landwirtschaft / Lebensmittel · Gilt, wenn: Wir verkaufen an Verbraucher (B2C); Wir verkaufen online; Wir importieren Waren in die EU

Was zu tun ist

Fragen Sie Ihre Verpackungslieferanten jetzt nach Rezyklatanteil-Zertifikaten und Recyclingfähigkeitsklassen; gestalten Sie Formate um oder ersetzen Sie sie, wenn sie verboten werden. Nehmen Sie Verpackungsdaten (Gewicht, Material, Rezyklatanteil) in Ihre Produktstammdaten auf, um künftige Berichtspflichten zu erfüllen.

Quellen

Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.

Weitere Fristen zu PPWR