Neue Spielzeugsicherheitsverordnung gilt: digitaler Produktpass ersetzt die Konformitätserklärung, strengere Chemikalienvorschriften
Hinweis zum Datum: Verordnung (EU) 2025/2509 veröffentlicht im ABl. am 2025-12-12, in Kraft seit 2026-01-01, gilt nach einer 4,5-jährigen Übergangsfrist; vor diesem Datum in Verkehr gebrachtes Spielzeug darf weiterhin verkauft werden
Was sich ändert
Jedes in der EU in Verkehr gebrachte Spielzeug benötigt künftig einen digitalen Produktpass, der über einen Datenträger auf dem Spielzeug oder der Verpackung zugänglich ist und Konformitätsinformationen enthält. Die Verbote für endokrine Disruptoren, PFAS und die meisten allergenen Duftstoffe werden ausgeweitet, vernetztes Spielzeug erhält Cybersicherheits- und Datenschutzanforderungen, und Online-Marktplätze müssen die DPP-Daten vor der Einstellung prüfen.
Wer betroffen ist
Spielzeughersteller, Importeure, Händler sowie Online-Verkäufer/Marktplätze, jeder Größe.
Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Produzierendes Gewerbe, Einzelhandel, E-Commerce · Gilt, wenn: Wir verkaufen an Verbraucher (B2C); Wir importieren Waren in die EU; Wir stellen vernetzte Hardware / Geräte her; Wir betreiben eine Plattform / einen Marktplatz
Was zu tun ist
Beginnen Sie mit der chemischen Neuformulierung und Tests anhand der neuen Stoffgrenzwerte. Planen Sie die Erstellung des digitalen Produktpasses für jedes Spielzeugmodell (Datenträger auf dem Produkt, strukturierte Konformitätsdaten) und stimmen Sie dies mit Ihren ESPR-/DPP-Werkzeugen ab. Marktplätze: Bereiten Sie sich darauf vor, das Vorhandensein des DPP bei Spielzeugangeboten zu prüfen.
Sanktion
National festgelegt; nicht konformes Spielzeug wird vom Markt genommen
Quellen
- European Commission – Toy safety (Regulation 2025/2509) (single-market-economy.ec.europa.eu)
- Bureau Veritas – EU Toy Safety Regulation 2025/2509 published (www.cps.bureauveritas.com)
Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.