Abschaffung der 150-€-Zollbefreiungsschwelle: befristete Pauschalabgabe auf Kleinsendungen
Die Verordnung (EU) 2026/382 des Rates (angenommen am 2026-02-11, ABl. 2026-02-18) streicht die Zollbefreiung für Sendungen bis 150 € und führt ab dem 2026-07-01 bis zum 2028-07-01 eine befristete Pauschalabgabe von 3 € pro Artikel ein, bis der EU-Zolldatenhub stattdessen normale, artikelspezifische Zolltarife anwendet.
Online-Händler und Marktplätze, die Kleinsendungen direkt an EU-Verbraucher aus Nicht-EU-Ländern versenden, sowie die empfangenden Verbraucher; betrifft nicht Waren, die sich bereits in der EU befinden, oder gewöhnliche B2B-Sendungen mit vollständiger Zollanmeldung.