Deutschland: Batterieherstellerregistrierungen mussten von BattG auf BattDG umgestellt werden
Das Batt-EU-AnpG ersetzte am 07.10.2025 das bisherige Batteriegesetz (BattG) durch das neue Batterie-Durchführungsgesetz (BattDG) und setzte damit die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 auf nationaler Ebene um. Bestehende Herstellerregistrierungen bei der Stiftung EAR mussten bis zum 15.01.2026 aktiv an die BattDG-Anforderungen angepasst bzw. umgestellt werden (korrekte Batteriekategorie, eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung, vollständige Stammdaten).
Jedes Unternehmen, das Batterien in Deutschland herstellt oder importiert oder Produkte mit eingebauten Batterien importiert bzw. verkauft, einschließlich kleiner Online-Händler.