Deutschland: Batterieherstellerregistrierungen mussten von BattG auf BattDG umgestellt werden
Hinweis zum Datum: Das Batt-EU-AnpG ersetzte am 07.10.2025 das bisherige Batteriegesetz (BattG) durch das neue Batterie-Durchführungsgesetz (BattDG) und setzte damit die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 auf nationaler Ebene um. Bestehende Herstellerregistrierungen bei der Stiftung EAR mussten bis zum 15.01.2026 aktiv an die BattDG-Anforderungen angepasst bzw. umgestellt werden (korrekte Batteriekategorie, eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung, vollständige Stammdaten).
Was sich ändert
Hersteller, die Batterien (einschließlich in Geräte eingebauter Batterien, z. B. in E-Bikes, Werkzeugen, Elektronik) auf dem deutschen Markt in Verkehr bringen, müssen bei der Stiftung EAR registriert sein. Mit der Ablösung des BattG durch das BattDG musste jede bestehende Registrierung aktiv auf das neue System umgestellt werden; Hersteller, die die Frist zum 15. Januar 2026 versäumten, verloren ihre Registrierung rückwirkend zum 1. Januar 2026 und unterlagen bis zur Neuregistrierung einem automatischen Vertriebsverbot.
Wer betroffen ist
Jedes Unternehmen, das Batterien in Deutschland herstellt oder importiert oder Produkte mit eingebauten Batterien importiert bzw. verkauft, einschließlich kleiner Online-Händler.
Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: E-Commerce, Produzierendes Gewerbe, Einzelhandel, Hardware / Elektronik · Gilt, wenn: Wir verkaufen Produkte mit Batterien; Wir verkaufen online; Wir importieren Waren in die EU
Was zu tun ist
Prüfen Sie, ob Ihre Batterieregistrierung bei der Stiftung EAR (bzw. dem LUCID-Äquivalent) unter dem BattDG aktiv ist (korrekte Kategorie, gültige OfH-Zuordnung). Wenn Sie neu mit dem Verkauf batteriehaltiger Produkte beginnen, registrieren Sie sich vor dem Inverkehrbringen bei der Stiftung EAR — warten Sie nicht auf einen jährlichen Stichtag, die Registrierung ist eine Marktzutrittsvoraussetzung.
Sanktion
Verlust der Registrierung und automatisches Vertriebsverbot in Deutschland für nicht registrierte bzw. nicht umgestellte Hersteller.
Quellen
- BMUKN – FAQ: Übergangsregelungen im Zusammenspiel von EU-BattVO (VO (EU) 2023/1542) und Batteriegesetz (www.bundesumweltministerium.de)
- Stiftung EAR – Presse & Aktuelles (BattDG registration / OfH approvals) (www.stiftung-ear.de)
- gesetze-im-internet.de – BattDG (Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542) (www.gesetze-im-internet.de)
Zuletzt geprüft am 8. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.