Deutschland: NIS2-regulierte Einrichtungen müssen sich beim BSI registrieren
Das NIS2UmsuCG (zur Neufassung des BSI-Gesetzes) wurde am 05.12.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 06.12.2025 in Kraft; § 33 BSIG räumte betroffenen Einrichtungen danach 3 Monate zur Registrierung ein, also bis zum 06.03.2026. Das BSI ließ eine verspätete Registrierung anschließend bis zum 31.07.2026 als Übergangsfrist zu. Beide Termine liegen zum Zeitpunkt der letzten Prüfung bereits in der Vergangenheit; sie werden zu Referenzzwecken beibehalten und weil dieselbe Drei-Monats-Frist auch für jede Einrichtung gilt, die später neu in den Anwendungsbereich fällt.
Mittlere und große Unternehmen (sowie einige kleinere Unternehmen in bestimmten Sektoren wie Vertrauensdiensten, DNS oder öffentlicher elektronischer Kommunikation) in den 18 NIS2-Sektoren gemäß BSIG Anlage 1/2.