249 Tage
Verpackungsregister: Frist für die jährliche Vollständigkeitserklärung
Nächster Termin: 15. Mai 2027danach 15. Mai 2028, 15. Mai 2029
Hersteller/Erstinverkehrbringer von Verpackungen in Deutschland, deren Mengen die Schwellenwerte nach § 11 Abs. 4 VerpackG überschreiten, typischerweise mittlere/große Hersteller und umsatzstarke Online-Händler statt üblicher Kleinst-/Kleinunternehmen.