Belgien: quasi-Echtzeit-Mehrwertsteuer-E-Reporting von Rechnungsdaten (5-Corner-Peppol-Modell)
Alle belgischen Mehrwertsteuerpflichtigen, die bereits der B2B-E-Rechnungsstellung unterliegen.
Hinweis zum Datum: Toleranzfrist endete am 2026-03-31; Sanktionen werden nun durchgesetzt
Alle mehrwertsteuerpflichtigen belgischen Unternehmen müssen strukturierte E-Rechnungen (Peppol BIS 3.0 / EN 16931) für inländische B2B-Umsätze ausstellen und empfangen können. Andere Kanäle sind nur zulässig, wenn beide Parteien zustimmen und das Format EN-16931-konform ist. Ausländische Unternehmen mit nur einer belgischen Mehrwertsteuernummer sowie mehrwertsteuerbefreite Unternehmen (Art. 44) sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen.
Jeder in Belgien niedergelassene Mehrwertsteuerpflichtige, einschließlich kleiner Unternehmen, sowie belgische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen.
Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Alle Branchen · Gilt, wenn: Wir stellen anderen Unternehmen Rechnungen (B2B)
Registrieren Sie sich über einen Zugangspunkt oder eine kompatible Buchhaltungssoftware im Peppol-Netzwerk, stellen Sie sicher, dass alle Kundenrechnungen als Peppol-BIS-Rechnungen ausgestellt werden, und richten Sie den Empfang und die Archivierung eingehender E-Rechnungen ein. Nutzen Sie den vorübergehend erhöhten Investitionsabzug für E-Rechnungssoftware.
Feste Verwaltungsbußgelder für die Ausstellung nicht konformer Rechnungen (steigend bei wiederholten Verstößen)
Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.
Alle belgischen Mehrwertsteuerpflichtigen, die bereits der B2B-E-Rechnungsstellung unterliegen.