CBAM: erste Jahreserklärung und Abgabe von Zertifikaten für Einfuhren 2026 von Stahl, Aluminium, Zement und Düngemitteln
Hinweis zum Datum: Endgültige Phase begann am 2026-01-01; Importeure mit mehr als 50 Tonnen/Jahr mussten bis zum 2026-03-31 den Status als zugelassener CBAM-Anmelder beantragen. Erklärungsfrist gemäß der CBAM-Vereinfachungsverordnung von 2025 – bestätigen Sie dies bei Ihrer nationalen CBAM-Behörde
Was sich ändert
Seit dem 1. Januar 2026 müssen Importeure von mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr (Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel; zusätzlich Wasserstoff und Strom ohne Schwellenwert) zugelassene CBAM-Anmelder sein und CBAM-Zertifikate kaufen, die die eingebetteten Emissionen abdecken. Die erste Jahreserklärung und Zertifikatsabgabe für die Einfuhren 2026 ist 2027 fällig. Importeure unter 50 Tonnen sind ausgenommen, müssen den Schwellenwert aber im Blick behalten.
Wer betroffen ist
Jedes Unternehmen, das die genannten Waren von außerhalb der EU importiert, einschließlich kleiner Hersteller, Bauunternehmen und Händler, die Stahl- oder Aluminiumprodukte direkt von Lieferanten außerhalb der EU beziehen.
Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Produzierendes Gewerbe, Bauwesen, Hardware / Elektronik, Landwirtschaft / Lebensmittel, Energie · Gilt, wenn: Wir importieren Waren in die EU
Was zu tun ist
Verfolgen Sie die kumulierten jährlichen Einfuhren von CBAM-Waren nach Gewicht, um zu wissen, ob Sie die 50-Tonnen-Grenze überschreiten. Falls ja, stellen Sie sicher, dass Ihnen der Status als zugelassener Anmelder erteilt wurde, erheben Sie die tatsächlichen Emissionsdaten Ihrer Lieferanten (oder verwenden Sie Standardwerte), kaufen Sie im Laufe von 2027 Zertifikate und reichen Sie die Erklärung fristgerecht im CBAM-Register ein.
Sanktion
Sanktion je nicht abgegebenem Zertifikat, zusätzlich Entzug der Zulassung bei wiederholten Verstößen
Quellen
- European Commission – CBAM definitive regime (taxation-customs.ec.europa.eu)
- European Commission Access2Markets – Start of the definitive period of the CBAM (trade.ec.europa.eu)
- Customs Support – CBAM: the 2026 changes (www.customssupport.com)
Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.