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BestätigtEU-weitCBAM

CBAM: erste Jahreserklärung und Abgabe von Zertifikaten für Einfuhren 2026 von Stahl, Aluminium, Zement und Düngemitteln

388 Tage ab heute

Hinweis zum Datum: Endgültige Phase begann am 2026-01-01; Importeure mit mehr als 50 Tonnen/Jahr mussten bis zum 2026-03-31 den Status als zugelassener CBAM-Anmelder beantragen. Erklärungsfrist gemäß der CBAM-Vereinfachungsverordnung von 2025 – bestätigen Sie dies bei Ihrer nationalen CBAM-Behörde

Was sich ändert

Seit dem 1. Januar 2026 müssen Importeure von mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr (Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel; zusätzlich Wasserstoff und Strom ohne Schwellenwert) zugelassene CBAM-Anmelder sein und CBAM-Zertifikate kaufen, die die eingebetteten Emissionen abdecken. Die erste Jahreserklärung und Zertifikatsabgabe für die Einfuhren 2026 ist 2027 fällig. Importeure unter 50 Tonnen sind ausgenommen, müssen den Schwellenwert aber im Blick behalten.

Wer betroffen ist

Jedes Unternehmen, das die genannten Waren von außerhalb der EU importiert, einschließlich kleiner Hersteller, Bauunternehmen und Händler, die Stahl- oder Aluminiumprodukte direkt von Lieferanten außerhalb der EU beziehen.

Größen: kleinst, klein, mittel, groß · Branchen: Produzierendes Gewerbe, Bauwesen, Hardware / Elektronik, Landwirtschaft / Lebensmittel, Energie · Gilt, wenn: Wir importieren Waren in die EU

Was zu tun ist

Verfolgen Sie die kumulierten jährlichen Einfuhren von CBAM-Waren nach Gewicht, um zu wissen, ob Sie die 50-Tonnen-Grenze überschreiten. Falls ja, stellen Sie sicher, dass Ihnen der Status als zugelassener Anmelder erteilt wurde, erheben Sie die tatsächlichen Emissionsdaten Ihrer Lieferanten (oder verwenden Sie Standardwerte), kaufen Sie im Laufe von 2027 Zertifikate und reichen Sie die Erklärung fristgerecht im CBAM-Register ein.

Sanktion

Sanktion je nicht abgegebenem Zertifikat, zusätzlich Entzug der Zulassung bei wiederholten Verstößen

Quellen

Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.